Bayerische Ehrenamtsversicherung
Seit dem Jahr 2007 finanziert der Freistaat Bayern eine subsidiäre Versicherung für Ehrenamtliche. Der Versicherungsschutz hier ist nachrangig, d.h. ein anderweitig bestehender Versicherungsschutz geht im Schadensfall vor.
Haftpflichtversicherung
Vereine und Träger sollten unbedingt eine Vereins-Haftpflichtversicherung abschließen. Mit dem Träger bzw. mit der Kommune ist zu klären, ob Freiwillige hier mitversichert sind. Wichtig ist auch, eindeutig zu klären, wie das Verfahren zu diesem Versicherungsschutz läuft.
Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung wird über die jeweilige Berufsgenossenschaft geregelt. Im Bereich der Wohlfahrtsverbände ist dies die bgw Hamburg, bei der Versicherungsschutz von Freiwilligen kostenfrei ist. Bei anderen Organisationen können dies auch andere Berufsgenossenschaften sein und ggf. geringe jährliche Mehrkosten entstehen. Bei der Stadt Augsburg (und allen anderen Kommunen) ist es der Gemeindeunfallversicherungsverband. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Spitzenverband oder direkt bei Ihrer Berufsgenossenschaft über die jeweiligen Bedingungen.
Versicherung von Kfz-Schäden im freiwilligem Engagement
Bei Benutzung des eigenen Fahrzeuges muss selbstverständlich eine eigene KFZ-Haftpflichtversicherung bestehen. Diese deckt berechtigte Ersatzansprüche eines Unfallgegners ab mit dem Risiko einer versicherungstechnischen Höherstufung, falls keine Vollkasko-Versicherung, die auch für eigene, verschuldete Schäden gilt, existiert.
Die Subsidiarität greift auch hier.
Wenn ein Unfall von Ehrenamtlichen selbst verursacht wird, greift ausschließlich eine eigene Vollkasko-Versicherung (ggf. mit Selbstbeteiligung), das heißt der eigene PKW-Schaden wird insoweit beglichen. Bei gegnerischem Unfallverursacher greift dessen KFZ-Versicherung. Diese Regulierungen sind stets vorrangig, wobei die Versicherungen ein internes Ausgleichsverfahren durchführen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums.