Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz gilt als der zentrale Aufgabenbereich des präventiven Jugendschutzes. Er wird explizit als wesentlicher Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe hervorgehoben und soll nach § 14 Abs. 2 SGB VIII folgenden Zielen dienen:

1. Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden.

2. Die Maßnahmen sollen

  • junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen,
  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugend- liche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.  

Der Kinder- und Jugendschutz hat demnach die zentrale Aufgabe, die Rechte und Chancen von Kindern und Jugendlichen auf eine positive gesundheitliche und psychosoziale Entwicklung zu sichern und ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern.

„Um die Kinder und Jugendlichen in ihrer eigenen Urteils- und Unterscheidungsfähigkeit zu stärken und weil schädigende Einflüsse auf die Entwicklung junger Menschen trotz rechtlicher Regelungen und technischer Vorkehrungen nicht ausgeschlossen werden können, sind vielfältige pädagogische Angebote und Hilfestellungen für unterschiedliche Gefährdungsbereiche entwickelt worden.“ (vgl. Nikles 2013)

Ziel aller Bemühungen des Jugendschutzes ist es daher:

  • Kinder und Jugendliche vor vielfältigen, oft auch subtilen Gefährdungen zu schützen.
  • Gefährdungen zuvorzukommen.
  • Orientierungshilfen zu vermitteln
  • Gefährdungen zu minimieren, sinnvolle Freizeitgestaltung zu fördern, damit positive Lebenswelten für junge Menschen maximiert werden können.
  • Kinder und Jugendliche befähigen, mögliche Gefährdungen selbst zu erkennen, sich kritisch mit ihnen auseinanderzusetzen und sie allein oder zusammen mit anderen zu bewältigen.  

Deshalb beginnt der präventive Kinder- und Jugendschutz bereits mit wertschätzenden Beteiligungsformen zur gesellschaftlichen Mitwirkung. Damit wir die jungen Menschen in Augsburg mit ihren Interessen und Problemlagen erreichen, sind wir auch mit aufsuchender Arbeit, wie zum Beispiel HaLT, Nach-HaLT vernetzt.

Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

Stop and Go – Jugendschutz-Parcours

In kleinen, moderierten Gesprächs- und Interaktionsgruppen werden die Themen Jugendschutzgesetz, Konsum, Sucht, Soziale Netzwerke und Wahrnehmung bedarfsorientiert aufgegriffen. Buchbar für Schulen und Jugendarbeit: Pro Vormittag: 1 Klasse in 4 Gruppen an 4 wechselnden Stationen. Rufnummer für Anmeldung: 324-2960

 

Chilibar – Alkoholfreie Cocktailbar

Geht klar, ist cool – läuft einfach: Gegen eine Gebühr von 50 Euro (100 Euro Kaution) können Schulen und Vereine die alkoholfreie Cocktailbar der Stadt Augsburg ausleihen und vor Ort alkoholfreie Cocktails mixen. Auf SMV-Partys, Schulfesten, Vereinsfeiern oder anderen Veranstaltungen.

Einzige Voraussetzung: eine Schulung oder Einweisung zu hygienischen Aspekten. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie bietet regelmäßig Barschulungen an. Anmelden und mitmixen lohnt sich! Alle Infos zur ChiliBar gibt es im Flyer Chillen mit der ChiliBar.

 

Logi-Fox – Augsburger Kinderzeitung

Im Kinderbeteiligungsprojekt Logi-Fox können Kinder von 8-13 Jahren ihre freie Meinung äußern zu Stadt-Themen und Kinderrechten und in der Kinderzeitung, im Internetportal und über den Logi-Fox-YouTube-Channel veröffentlichen. Dazu gibt es coole Ferien-Camps in den Pfingst- und Sommerferien im Tschamp.

Mobbing-Prävention

Fachlicher Austausch, Beratung, Prävention und Intervention, Vernetzung

Schulterschluss

Jugend- und Suchthilfe öffnet sich für Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familie

Stellungnahmen zum Jugendarbeitsschutz- und Jugendschutzgesetz

Wenn Kinder im Fernsehen, Werbung, Casting-Shows usw. auftreten, wird eine Stellungnahme nötig „Jugendarbeitsschutzgesetz“

Jugend- und Elternberatung

Ob Fragen zum Jugendschutzgesetz: „Wie lange darf mein Kind abends ausgehen…?“ , Aufsichtspflicht, Taschengeld usw…. wir stehen zur Verfügung.