Stadtberger Straße 25, 86157 Augsburg (Pfersee); Vergabe im Erbbaurecht gegen Höchstgebot/ Sanierung im Bestand /Neubebauung nach Abriss/ Soziales Nutzungskonzept

Gebotszeitraum abgelaufen

Der Zeitraum zur Abgabe eines Gebots ist abgelaufen

Planzeichnung


Vergabeverfahren:

Die Stadt Augsburg startet am 30.06.2025 das sechswöchige Bieterverfahren zur Vergabe des städtischen Objekts Stadtberger Straße 25 in 86157 Augsburg (Pfersee). Das Grundstück hat eine Größe von rund 295 m², ist aktuell mit einem Einfamilienhaus mit Nebengebäude bebaut und soll im Erbbaurecht mit einer Laufzeit von 70 Jahren zur Realisierung eines sozialen Nutzungskonzepts vergeben werden.

Jede natürliche, volljährige, voll geschäftsfähige sowie jede juristische Person hat die Möglichkeit am Bieterverfahren teilzunehmen.

Die Vergabe des Grundstücks erfolgt gegen Höchstgebot. Bei Bewerbung ist ein Gebot auf den künftig zu entrichtenden, jährlichen Erbbauzins sowie zwingend ein Bau- und Nutzungskonzept für das Objekt unter Berücksichtigung einer sozialen Nutzung abzugeben. Das Konzept soll Aufschluss über die Planung, die Funktion und die Finanzierung des Vorhabens geben sowie eine Ideenskizze mit Übersichtsplan enthalten und Aussagen über die künftige Verwendung des Objekts aufzeigen. Eine soziale Nutzung im Sinne dieser Ausschreibung liegt vor, wenn die Räumlichkeiten künftig gezielt für gesellschaftliche und gemeinnützige Zwecke genutzt werden. Dies ist insbesondere bei den im Folgenden beispielhaft aufgeführten Nutzungen der Fall: 

Mehrgenerationenhaus, Nachbarschaftstreff, Kultur- und Begegnungszentrum, Kindertageseinrichtung, sozialer Wohnungsbau, besondere Wohnformen mit Betreuungsangebot. Sofern Referenzen bestehen, die Erfahrungen bzw. eine Beteiligung in der Projektentwicklung bei der Realisierung von Bauprojekten zu sozialen Zwecken belegen, sollen diese vorgelegt werden.

Den Zuschlag erhält die Bewerbung, die nach Ablauf der Gebotsfrist das höchste Gebot auf den jährlichen Erbbauzins für das Objekt Stadtberger Straße 25 enthält und der ein schlüssiges Bau- und Nutzungskonzept für soziale Zwecke zugrunde liegt.

Als Orientierung für die Abgabe des Gebotes dient ein sich aus dem gutachterlich ermittelten Bodenwert in Höhe von 301.000 € und einem Erbbauzinssatz von 3 % ergebender jährlicher Erbbauzins von 9.030 €.

Das Gebäude Stadtberger Straße 25 ist vom künftigen Erbbauberechtigten zu erwerben und befindet sich über die Laufzeit des Erbbaurechts im Eigentum des künftigen Erbbaurechtsnehmers. Der gutachterlich ermittelte Sachwert der baulichen Anlagen (Wohnhaus mit Nebengebäude und Außen- bzw. sonstigen Anlagen) beträgt 65.000 €. Dies stellt den vom künftigen Erbbauberechtigten als Festbetrag zu entrichtenden Kaufpreis dar.

Aufgrund der zu erwartenden zusätzlichen finanziellen Belastung des künftigen Erbbaurechtsnehmers durch die Verpflichtung zur Sanierung im Bestand oder alternativ zum Abriss und Neubau sind die jeweils anfallenden diesbezüglichen Kosten eigenverantwortlich bei der Gebotsabgabe zu berücksichtigen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerbungen, denen keine künftig soziale Nutzung des Objekts zugrunde liegt, im Verfahren keine Berücksichtigung finden und ausgeschlossen werden.

Nähere Informationen zum Objekt Stadtberger Straße 5 und zum Ablauf des Bieterverfahrens sind dem Exposé zu entnehmen.

Es besteht die Möglichkeit beim Liegenschaftsamt der Stadt Augsburg innerhalb des Ausschreibungszeitraums eine Vollmacht einzuholen, um für die beabsichtigte Bebauung eine Bauvoranfrage beim Bauordnungsamt auf eigene Kosten zu stellen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sowohl bei Berücksichtigung als auch bei Nichtberücksichtigung des abgegebenen Gebots, sowie für den Fall, dass kein Gebot abgegeben wird, alle hiermit verbundenen Kosten nicht erstattet werden.

Wir empfehlen die zur Verfügung gestellten Unterlagen eingehend zu sichten und bitten von telefonischen Nachfragen abzusehen. Sofern Sie Fragen haben, welche sich nicht bereits durch die Unterlagen beantworten lassen, können diese per E-Mail an stadtbergerstrasse.liegenschaftsamt@augsburg.de gestellt werden.

Die Besichtigung des Objekts Stadtberger Straße 25 erfolgt auf eigenes Risiko. Die Stadt Augsburg lehnt jegliche Haftung für Personen- oder Sachschäden ab, die während der Besichtigung auftreten könnten.

FAQs (bitte anklicken)

Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren für das städtische Objekt Stadtberger Straße 25 in 86157 Augsburg (Pfersee) - Vergabe im Erbbaurecht gegen Höchstgebot. Bitte klicken Sie auf den Pfeil oder die jeweilige Überschrift, um sich zu informieren:


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