Städtische Immobilien – Vergabe von Grundstücken

Die Stadt Augsburg erwirbt Grundstücke und bietet Gewerbeflächen, bebaute sowie unbebaute Wohnflächen an. Zuständige Dienststelle ist das Liegenschaftsamt.

Baugebiet „Westlich der Wernhüterstraße“

Bebauungsplan Nr. 671: Verkauf von städtischen Wohnbaugrundstücken im 1. Bauabschnitt