Baugebiet „Westlich der Wernhüterstraße“ (Bebauungsplan Nr. 671) - 1. Bauabschnitt (Vergabe 2025)

Im ersten Bauabschnitt des Baugebiets „Westlich der Wernhüterstraße“ im Stadtbezirk Lechhausen-Ost/südlich der Stätzlinger Straße befinden sich insgesamt 16 Baugrundstücke im Eigentum der Stadt Augsburg. Es handelt sich hierbei um Grundstücke für insgesamt 10 Einfamilienhäuser mit einer Größe von 375 m² - 446 m² sowie 6 Doppelhaushälften mit einer Größe von 331 m² - 351 m².

Im Rahmen einer ersten Vergaberunde 2024 wurde ein Teil der Grundstücke des ersten Bauabschnitts im Erbbaurecht vergeben. Die Stadt Augsburg beabsichtigt nunmehr, für die verbliebenen Grundstücke eine zweite Vergaberunde abzuhalten.

Lageplan städtische Baugrundstücke – Übersicht


Bewerbungsverfahren startet am 17.02.2025

Die Bewerbung ist nur online möglich: Bewerbungsformular


Vergabeverfahren

Die Teilnahme am Vergabeverfahren ist bis zum 31.12.2025 ausschließlich über diese Webseite mittels des hier bereitgestellten Formulars möglich.

Die Grundstücksvergabe erfolgt gemäß der „Vergaberichtlinie für das Baugebiet „Westlich der Wernhüterstraße“ - Bauabschnitt 1 - gültig ab 01.01.2025“, die vom Stadtrat der Stadt Augsburg in seiner Sitzung am 12.12.2024 beschlossen wurde.

Die Anwendung der Richtlinie stellt sicher, dass bei der Grundstücksvergabe den Grundsätzen der Gleichbehandlung, der Transparenz, der Diskriminierungsfreiheit und der Bestimmtheit Rechnung getragen wird.

Die Grundstücksvergabe erfolgt im Reservierungsverfahren nach dem sog. „Windhundprinzip“. Eine Bepunktung besonderer sozialer oder familiärer Umstände findet nach diesem Modell nicht statt.

Bewerbungen werden entsprechend ihrem Eingangszeitpunkt (Datum, Uhrzeit) bei der Stadt Augsburg berücksichtigt. Die Bewerbung erfolgt für ein konkretes stadteigenes Baugrundstück. Hierfür ist im Formular ein Ranking für acht der städtischen Grundstücke unter Verwendung der Bauplatznummer auszufüllen.

Welche Baugrundstücke noch zur Verfügung stehen, können Sie dem Dokument Verfügbare Baugrundstücke entnehmen.

Sofern die Zugangsvoraussetzungen zum Vergabeverfahren erfüllt sind, wird das bei der Bewerbung angegebene und noch verfügbare Wunschgrundstück entsprechend dem Ranking über einen Zeitraum von drei Monaten ab Eingang der Bewerbung für die bewerbende Person reserviert.

Erbbaurecht

Alle städtischen Baugrundstücke werden im Erbbaurecht mit einer Laufzeit von rund 70 Jahren bis zum 31.12.2095 sowie einer Selbstnutzungsverpflichtung innerhalb einer Bindungsfrist von 15 Jahren vergeben.

Der für die Einräumung des Erbbaurechts zu entrichtende jährliche Erbbauzins basiert auf dem ermittelten, relativen Bodenwert (gemindert um den Erschließungsaufwand). Dieser beläuft sich bei den Grundstücken für Einfamilienhäuser auf 672,85 €/m² und bei den Grundstücken für Doppelhaushälften auf 727,85 €/m². Die Stadt Augsburg behält sich eine konjunkturelle Anpassung der genannten Bodenwerte vor. Für die Dauer von 15 Jahren ab Besitzübergang ist ein reduzierter Erbbauzinssatz von 1,8 % als Gegenleistung zur Selbstnutzungsverpflichtung zu zahlen. Demnach beträgt der jährliche, reduzierte Erbbauzins bei Vertragsabschluss für Einfamilienhäuser zwischen 4.541,74 € und 5.401,64 € und für Doppelhaushälften zwischen 4.336,53 € und 4.598,56 €. Nach Ablauf der Bindungsfrist von 15 Jahren ab Besitzübergang beträgt der reguläre Erbbauzinssatz 3 %. Der Erbbauzins wird alle 5 Jahre gemäß Verbraucherpreisindex im Rahmen einer Wertsicherungsvereinbarung angepasst.

Erschließungskosten

Je nach Grundstücksgröße sind der Stadt Augsburg über eine einmalige Zahlung die angefallenen Erschließungskosten im Bereich von rund 52.100 € bis rund 70.100 € zu erstatten.

Die Hausanschlusskosten (Wasser, Strom, Telekommunikation, Fernwärme) belaufen sich nach derzeitig gültigem Preisstand bei Doppelhaushälften mit insgesamt einem Anschluss auf rund 21.000 € (netto - zzgl. MwSt.), bei Doppelhaushälften mit jeweils eigenem Anschluss auf rund 24.000 € (netto - zzgl. MwSt.) und bei Einfamilienhäusern auf rund 23.000 € (netto - zzgl. MwSt.). Die Abrechnung erfolgt entsprechend dem jeweils gültigen Preisblatt (Wasser, Strom) der swa Netze GmbH zum Zeitpunkt der Ausführung. Beim Fernwärmeanschluss gelten die Kosten ohne optionale Zusatzkomponenten (Frischwassermodul, Heizkreisgruppen). Die Anschlusskosten werden nach Fertigstellung des jeweiligen Hausanschlusses fällig und werden dem jeweiligen Erbbauberechtigten durch die swa Netze GmbH in Rechnung gestellt.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass es sich bei den vorgenannten Preisen nur um Richtwerte handelt und diese im Einzelfall abweichen können. Vor Bewerbung empfehlen wir daher eine Kontaktaufnahme mit der swa Netze GmbH.

Unterlagen im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren

Alle relevanten Unterlagen im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren stehen Ihnen weiterhin an dieser Stelle zur Verfügung:

(1) Vergaberichtlinie für das Baugebiet „Westlich der Wernhüterstraße“ - Bauabschnitt 1 - gültig ab 01.01.2025 

(2) Entwurf der wesentlichen Vertragsbedingungen für den Erbbaurechtsvertrag 

Im Rahmen der endgültigen notariellen Vertragsausgestaltung können sich noch Änderungen beim Inhalt des Vertrags ergeben. Maßgeblich ist somit der im jeweiligen Einzelfall abgeschlossene notarielle Vertrag.

(3) FAQs (Stand 01.02.2025)

(4) Informationen und Berechnungsbeispiel zur Einkommens- und Vermögensobergrenze

(5) Checkliste zur Eigenprüfung der Einhaltung der Zugangsvoraussetzungen

Wir empfehlen, diesen Schnellcheck im Vorfeld auszufüllen, damit Sie frühzeitig wissen, ob eine Bewerbung grundsätzlich in Frage kommt.

(6) Checkliste über die für die Bewerbung erforderlichen Nachweise

Diese Checkliste dient der Vorbereitung auf das anstehende Vergabeverfahren, weshalb dessen frühzeitige Nutzung empfohlen wird.

(7) Bewerbungsformular


Wir empfehlen, die zur Verfügung gestellten Unterlagen vor Bewerbung eingehend zu sichten. Nach Eingang der Bewerbung sowie anschließender Prüfung der Zugangsvoraussetzungen erhalten Sie von uns zeitnah eine Mitteilung, ob Ihr Wunschgrundstück für Sie reserviert werden kann.

Sofern Sie Fragen haben, die sich nicht bereits durch die Unterlagen beantworten lassen, senden Sie diese gerne per E-Mail an wernhueterstrasse.liegenschaftsamt@augsburg.de


FAQs

Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren für das Baugebiet „Westlich der Wernhüterstraße“ – Bauabschnitt 1 - gültig ab 01.01.2025

Begriffsdefinitionen

Einkommensobergrenze

Vermögensobergrenze

Nachweise zur Finanzierung des Gesamtvorhabens

Vergabeentscheidung

Erbbaurecht

Bebauung/ Selbstnutzungspflicht/ Erschließungsbeträge

Antragstellung

Sonstiges