Baugebiet „Westlich der Wernhüterstraße“ (Bebauungsplan Nr. 671) - 1. Bauabschnitt (Vergabe 2025)
Im ersten Bauabschnitt des Baugebiets „Westlich der Wernhüterstraße“ im Stadtbezirk Lechhausen-Ost/südlich der Stätzlinger Straße befinden sich insgesamt 16 Baugrundstücke im Eigentum der Stadt Augsburg. Die Stadt Augsburg beabsichtigt nunmehr, die Grundstücke zum Erwerb anzubieten.
Es handelt sich hierbei um Grundstücke für insgesamt 10 Einfamilienhäuser mit einer Größe von 375 - 446 m² sowie 6 Doppelhaushälften mit einer Größe von 331 - 351 m².
Bewerbungsverfahren startet am 08.12.2025
Die Bewerbung ist nur online möglich. Das Bewerbungsformular wird am 08.12.2025 freigeschaltet.
Lageplan städtische Baugrundstücke – Übersicht
Vergabeverfahren
Die Teilnahme am Vergabeverfahren ist ausschließlich über diese Webseite mittels des hier bereitgestellten Formulars möglich.
Bewerbungen werden entsprechend ihrem Eingangszeitpunkt (Datum, Uhrzeit) bei der Stadt Augsburg berücksichtigt. Die Bewerbung erfolgt für ein konkretes stadteigenes Baugrundstück. Hierfür ist im Formular ein Ranking aller 16 städtischen Grundstücke unter Verwendung der Bauplatznummer auszufüllen. Der Erwerb mehrerer Baugrundstücke ist nicht möglich.
Welche Baugrundstücke noch zur Verfügung stehen, können Sie dem Dokument „Verfügbare Baugrundstücke“ entnehmen.
Sofern noch keine Reservierung aufgrund einer zeitlich zuvor eingegangenen Bewerbung vorliegt, wird das nächste freie Grundstück der im Ranking genannten Grundstücke anschließend für einen Zeitraum von drei Monaten ab Eingang der Bewerbung bei der Stadt Augsburg reserviert.
Der Bewerbung ist eine unverbindliche Finanzierungszusage einer nach den Zulassungskriterien der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) zugelassenen Bank oder eines nach diesen Kriterien zugelassenen Finanzdienstleisters beizufügen.
Kaufpreis
Der ermittelte, relative Bodenwert für Grundstücke zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus beträgt 855 €/m². Gemindert um den jeweils separat zu entrichtenden Erschließungsaufwand von 157,15 €/m², ergibt sich ein anzusetzender Kaufpreis von 697,85 €/m².
Der ermittelte, relative Bodenwert für Grundstücke zur Bebauung mit einer Doppelhaushälfte beträgt aufgrund der höheren baulichen Ausnutzung des Grundstücks 910 €/m². Gemindert um den jeweils separat zu entrichtenden Erschließungsaufwand von 157,15 €/m², ergibt sich ein anzusetzender Kaufpreis von 752,85 €/m².
Je nach Grundstücksgröße ist der Stadt Augsburg über eine einmalige Zahlung der angefallene Erschließungsaufwand im Bereich von rund 52.100 € bis rund 70.100 € zu erstatten.
Die Stadt Augsburg behält sich eine konjunkturelle Anpassung der zugrundeliegenden Bodenwerte vor. Der separat zu entrichtende Erschließungsaufwand stellt dagegen einen Festbetrag dar, welcher keiner konjunkturellen Wertfortschreibung unterliegt.
Die Hausanschlusskosten (Wasser, Strom, Telekommunikation, Fernwärme) belaufen sich nach derzeitig gültigem Preisstand bei Doppelhaushälften mit insgesamt einem Anschluss auf rund 21.000 € (netto - zzgl. MwSt.), bei Doppelhaushälften mit jeweils eigenem Anschluss auf rund 24.000 € (netto - zzgl. MwSt.) und bei Einfamilienhäusern auf rund 23.000 € (netto - zzgl. MwSt.). Die Abrechnung erfolgt entsprechend dem jeweils gültigen Preisblatt (Wasser, Strom) der swa Netze GmbH zum Zeitpunkt der Ausführung. Beim Fernwärmeanschluss gelten die Kosten ohne optionale Zusatzkomponenten (Frischwassermodul, Heizkreisgruppen). Die Anschlusskosten werden nach Fertigstellung des jeweiligen Hausanschlusses fällig und werden dem jeweiligen Erwerber durch die swa Netze GmbH in Rechnung gestellt.
Es besteht eine Anschlusspflicht an das im Baugebiet bestehende Fernwärmenetz der Stadtwerke Augsburg. Diese Anschlusspflicht gilt unabhängig davon, ob später tatsächlich ein Fernwärmebezug erfolgt.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass es sich bei den vorgenannten Preisen nur um Richtwerte handelt und diese im Einzelfall abweichen können. Vor Bewerbung empfehlen wir daher eine Kontaktaufnahme mit der swa Netze GmbH.
Bauverpflichtung
Im Kaufvertrag wird eine Bauverpflichtung vereinbart, wodurch der Käufer verpflichtet wird, das Grundstück innerhalb von 3 Jahren ab notarieller Beurkundung des Kaufvertrages bezugsfertig nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 671 mit einer vor Abschluss des notariellen Vertrages zu definierenden und binnen eines Jahres nach Fertigstellung des Bauwerks nachzuweisenden (Mindest-) Bausumme zu bebauen.
Vergabeverfahren
Alle relevanten Unterlagen im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren stehen Ihnen weiterhin an dieser Stelle zur Verfügung:
(1) Entwurf der wesentlichen Vertragsbedingungen für den Kaufvertrag
Im Rahmen der endgültigen notariellen Vertragsausgestaltung können sich noch Änderungen beim Inhalt des Vertrags ergeben. Maßgeblich ist somit der im jeweiligen Einzelfall abgeschlossene notarielle Vertrag.
(3) Aufstellung der verfügbaren Baugrundstücke
Wir empfehlen, die zur Verfügung gestellten Unterlagen vor Bewerbung eingehend zu sichten. Nach Eingang der Bewerbung erhalten Sie von uns zeitnah eine Mitteilung, ob eine Reservierung möglich ist und welches Baugrundstück für Sie reserviert werden kann.
Sofern Sie Fragen haben, die sich nicht bereits durch die Unterlagen beantworten lassen, senden Sie diese gerne per E-Mail an wernhueterstrasse.liegenschaftsamt@augsburg.de
FAQs
Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren für das Baugebiet „Westlich der Wernhüterstraße“ – Bauabschnitt 1 - Stand 03.11.2025
Vergabeverfahren
Die Grundstücksvergabe erfolgt gemäß Beschluss des Stadtrats der Stadt Augsburg vom 30.10.2025 im Reservierungsverfahren nach dem sog. „Windhundprinzip“. Eine Bepunktung besonderer sozialer oder familiärer Umstände findet nach diesem Modell nicht statt.
Die Bewerbungen werden dabei nach ihrem Eingangszeitpunkt (Datum, Uhrzeit) bei der Stadt Augsburg im Vergabeverfahren berücksichtigt.
Für das Vergabeverfahren gibt es keine zusätzlichen Zugangsvoraussetzungen, wie z. B. eine Einkommens- oder Vermögensobergrenze.
Antragstellende bzw. bewerbende Personen sind natürliche, volljährige und geschäftsfähige Personen, die ein Baugrundstück erwerben wollen.
Für jede bewerbende Person wird maximal ein Grundstück im Baugebiet reserviert und es kann letztendlich nur ein Baugrundstück erworben werden.
Die Möglichkeit zur Bewerbung besteht so lange, bis alle stadteigenen Baugrundstücke im ersten Bauabschnitt des Baugebiets „Westlich der Wernhüterstraße“ veräußert wurden. Die zeitliche Eingrenzung über einen Bewerbungszeitraum ist nicht vorgesehen.
Es empfiehlt sich, möglichst frühzeitig eine unverbindliche Finanzierungszusage einer nach den Zulassungskriterien der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) zugelassenen Bank oder eines nach diesen Kriterien zugelassenen Finanzdienstleisters einzuholen. Diese ist bei der Bewerbung über das bereitgestellte Online-Formular als Nachweis hochzuladen.
Es wird zudem empfohlen, die städtischen Baugrundstücke möglichst bald nach der eigenen Wunschreihenfolge zu ordnen und hierfür die Bauplatznummer zu verwenden. Das Ranking für die städtischen Grundstücke ist bei der Bewerbung anzugeben.
Bei Bewerbung ist eine Tabelle auszufüllen, mit welcher Sie ein Ranking für die städtischen Grundstücke unter Verwendung der Bauplatznummer erstellen.
Sofern noch keine Reservierung aufgrund einer zeitlich zuvor eingegangenen Bewerbung vorliegt, wird das nächste freie Grundstück der im Ranking genannten Grundstücke anschließend von der Stadt Augsburg für einen Zeitraum von drei Monaten ab Eingang der Bewerbung bei der Stadt Augsburg reserviert.
Welche Baugrundstücke noch zur Verfügung stehen können Sie dem Dokument „Verfügbare Baugrundstücke“ unter dem Reiter Unterlagen entnehmen. Das Dokument „Verfügbare Baugrundstücke“ wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Die Entscheidung, welches Baugrundstück für Sie reserviert wird, richtet sich nach dem Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbung unter Berücksichtigung des von Ihnen bei Bewerbung abgegebenen Rankings der Baugrundstücke. Wenn zwei bewerbende Personen dasselbe noch verfügbare Baugrundstück im Ranking an die erste Stelle gesetzt haben, wird das Baugrundstück für die bewerbende Person reserviert, deren Bewerbung zu einem früheren Zeitpunkt (Datum/ Uhrzeit) bei der Stadt Augsburg eingegangen ist.
Sofern Bewerbungen für das gleiche Wunschgrundstück exakt zum gleichen Zeitpunkt (Datum/Uhrzeit) bei der Stadt Augsburg eingehen, entscheidet sich die Vergabe im Rahmen eines notariell begleiteten Losverfahrens.
Nachweise zur Finanzierung des Gesamtvorhabens
Bei Antragstellung ist eine unverbindliche Finanzierungszusage einer nach den Zulassungskriterien der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) zugelassenen Bank oder eines nach diesen Kriterien zugelassenen Finanzdienstleisters nachzuweisen.
Die Finanzierbarkeit des Gesamtvorhabens ist unverzüglich nach Eingang der Bewerbung bei der Stadt Augsburg sowie nach Mitteilung über die Reservierung Ihres Wunschbaugrundstücks nachzuweisen. Spätestens vier Wochen vor notarieller Beurkundung des Kaufvertrags ist der Stadt Augsburg ein detaillierter Finanzierungsplan (Tilgungsplan) vorzulegen.
Dieser ist von einer nach den Zulassungskriterien der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) zugelassenen Bank oder eines nach diesen Kriterien zugelassenen Finanzdienstleisters zu erbringen. Bei mehreren Kreditgebern ist der Stadt Augsburg ein Gesamtfinanzierungsplan vorzulegen.
Verkaufsbedingungen
Der ermittelte, relative Bodenwert für Grundstücke zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus beträgt 855 €/m². Gemindert um den jeweils separat zu entrichtenden Erschließungsaufwand von 157,15 €/m², ergibt sich ein anzusetzender Kaufpreis von 697,85 €/m².
Der ermittelte, relative Bodenwert für Grundstücke zur Bebauung mit einer Doppelhaushälfte beträgt aufgrund der höheren baulichen Ausnutzung des Grundstücks 910 €/m². Gemindert um den jeweils separat zu entrichtenden Erschließungsaufwand von 157,15 €/m², ergibt sich ein anzusetzender Kaufpreis von 752,85 €/m².
Die Stadt Augsburg behält sich eine konjunkturelle Anpassung der zugrundeliegenden Bodenwerte vor.
Der Kaufpreis sowie der separat zu erstattende Betrag für den angefallenen Erschließungsaufwand sind binnen eines Monats nach Beurkundung des Kaufvertrags und Eintritt der Fälligkeitsvoraussetzungen zur Zahlung fällig.
Erschließungsbeiträge nach dem BauGB bzw. der Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages in der Stadt Augsburg für die erstmalige endgültige Herstellung der Straßen im Baugebiet „Westlich der Wernhüterstraße“ fallen nicht an. Die Erschließungsmaßnahmen wurden im Baugebiet durch einen privaten Vorhabenträger hergestellt, woran sich die Stadt Augsburg anteilig kostenmäßig - bezogen auf die städtischen Baugrundstücke - beteiligt hat.
Von dem/der Erwerber/Erwerberin sind der Stadt Augsburg aus diesem Grund die anteiligen Kosten für den Erschließungsaufwand zu erstatten. Die Höhe der Kosten für den Erschließungsaufwand bemisst sich nach der Größe des einzelnen Baugrundstücks. Je nach Grundstücksgröße sind der Stadt Augsburg über eine einmalige Zahlung die angefallenen Erschließungskosten im Bereich von rund 52.100 € bis rund 70.100 € zu erstatten. Der separat zu entrichtende Erschließungsaufwand stellt einen Festbetrag dar der keiner konjunkturellen Wertfortschreibung unterliegt.
Die Hausanschlusskosten (Wasser, Strom, Telekommunikation, Fernwärme) belaufen sich grundsätzlich nach derzeitig gültigem Preisstand bei Doppelhaushälften mit insgesamt einem Anschluss auf rund 21.000 € (netto - zzgl. MwSt.), bei Doppelhaushälften mit jeweils eigenem Anschluss auf rund 24.000 € (netto - zzgl. MwSt.) und bei Einfamilienhäusern auf rund 23.000 € (netto - zzgl. MwSt.).
Die Abrechnung erfolgt entsprechend dem jeweils gültigen Preisblatt (Wasser, Strom) der swa Netze GmbH zum Zeitpunkt der Ausführung.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass es sich bei den vorgenannten Preisen nur um Richtwerte handelt und diese im Einzelfall abweichen können. Vor Bewerbung empfehlen wir daher eine Kontaktaufnahme mit der swa Netze GmbH.
Beim Fernwärmeanschluss gelten die Kosten ohne optionale Zusatzkomponenten (Frischwassermodul, Heizkreisgruppen). Die Anschlusskosten werden nach Fertigstellung des jeweiligen Hausanschlusses fällig und werden dem jeweiligen Erbbauberechtigten durch die swa Netze GmbH in Rechnung gestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Anschlusspflicht an das im Baugebiet bestehende Fernwärmenetz der Stadtwerke Augsburg besteht. Diese Anschlusspflicht gilt unabhängig davon, ob der Erwerber später tatsächlich Fernwärme bezieht.
Alle Regelungen sind grundsätzlich den bereits heute zur Verfügung gestellten wesentlichen Vertragsbedingungen der Stadt Augsburg zu entnehmen, wobei darauf hingewiesen wird, dass noch Anpassungen im Rahmen der endgültigen notariellen Vertragsgestaltung vorgenommen werden. Maßgeblich ist somit der im jeweiligen Einzelfall abgeschlossene notarielle Vertrag.
Der notarielle Entwurf des konkreten Kaufvertrags muss dem künftigen Erwerber mindestens 14 Tage vor Beurkundung vorliegen, um die Regelungen eingehend sichten zu können.
Bebauung / Bauverpflichtung
Die städtischen Baugrundstücke im ersten Bauabschnitt verfügen über eine Zufahrtsmöglichkeit und die Grundstücksanschlüsse der Versorgungsleitungen, sodass diese als erschlossen angesehen werden können. Einzelne ggf. erforderliche Erschließungsarbeiten (z. B. Einbau oder Erneuerung der Deckschicht) zu einem späteren Zeitpunkt bleiben vorbehalten.
Da die Erschließungsanlagen im Baugebiet gebrauchsfertig hergestellt sind, kann mit den Hochbaumaßnahmen unmittelbar nach Vorliegen aller erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen begonnen werden.
Auskünfte zum Baugenehmigungsverfahren können über das Bauordnungsamt der Stadt Augsburg unter bauordnungsamt@augsburg.de und Auskünfte den Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 671 können über das Stadtplanungsamt unter info.stadtplanungsamt@augsburg.de eingeholt werden.
Im Kaufvertrag wird eine Bauverpflichtung vereinbart, wodurch der Käufer verpflichtet wird, das Grundstück innerhalb von 3 Jahren ab notarieller Beurkundung des Kaufvertrages bezugsfertig nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 671 mit einer vor Abschluss des notariellen Vertrages zu definierenden und binnen eines Jahres nach Fertigstellung des Bauwerks nachzuweisenden (Mindest-) Bausumme zu bebauen. Abweichungen hiervon können sich insbesondere bei Doppelhausanlagen ergeben, wenn die Bebauung zeitgleich mit den anderen Bauherren sinnvoll ist.
Für den Fall der Nichterfüllung der Bauverpflichtung im oben genannten Zeitraum oder für den Fall der Weiterveräußerung/ Bestellung eines Erbbaurechts an/ für einen Dritten vor Erfüllung der Bauverpflichtung wird zugunsten der Stadt Augsburg ein Wiederkaufsrecht im Kaufvertrag vereinbart. Wiederkaufspreis ist der beurkundete Kaufpreis zzgl. des separat entrichteten Erschließungsaufwands.
Alternativ kann die Stadt Augsburg in diesem Zeitrahmen statt der Ausübung des Wiederkaufsrechts die Zahlung eines Ausgleichsbetrags zur Abschöpfung etwaiger Spekulationsgewinne verlangen.
Bei Nichteinhaltung der Bauverpflichtung beträgt dieser 70 % des Differenzbetrags zwischen dem beurkundeten Kaufpreis und dem von der städtischen Bewertungsstelle für den Zeitpunkt zum Ablauf der Frist zur Erfüllung der Bauverpflichtung ermittelten relativen Bodenwert.
Im Falle der Weiterveräußerung/Erbbaurechtsbestellung an/ für einen Dritten vor Erfüllung der Bauverpflichtung ist eine Aufzahlung in Höhe von 70 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem beurkundeten Kaufpreis und dem mit einem Dritten vereinbarten Kaufpreis bzw. dem zur Erbbauzinsberechnung/Einräumung einer eigentümerähnlichen Position zugrundeliegenden Wert zu leisten.
Der jeweilige Ausgleichsbetrag ist spätestens innerhalb von vier Wochen nach schriftlicher Zahlungsaufforderung zur Zahlung fällig.
Der Stadtrat der Stadt Augsburg hat am 31.03.2022 (BSV/22/07365) einen Grundsatzbeschluss zur Solarpflicht auf Gebäuden in Augsburg gefasst. Demzufolge sind künftig u. a. bei der Veräußerung von städtischen Grundstücken zur Errichtung von Wohngebäuden Regelungen zur Solarpflicht in den Kaufverträgen zu treffen.
Entsprechend dem Beschluss des Wirtschaftsförderungs-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses vom 19.07.2023 (BSV/23/09211) erfolgt in den Kaufverträgen über die städtischen Grundstücke im Baugebiet „Westlich der Wernhüterstraße“ die Vereinbarung einer Bauverpflichtung zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher in angemessener Auslegung zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zur überwiegenden Versorgung der auf der Grundstück befindlichen Bauwerke bzw. baulichen Anlagen auf den hierfür geeigneten Dachflächen.
Bei Nichterfüllung der Bauverpflichtung kann eine Vertragsstrafe in Höhe von einmalig 22.000 € verlangt werden
Antragstellung
Die Antragstellung/Bewerbung ist ausschließlich über das auf der Internetseite der Stadt Augsburg hinterlegte Antragsformular möglich. Dieses ist vollständig (inkl. geforderter Nachweise) ausgefüllt einzureichen.
Als Stichtag für alle in der Vergabeentscheidung zu berücksichtigenden Umstände zählt der Zeitpunkt des Eingangs des Antragsformulars bei der Stadt Augsburg. Der/ Die Antragstellende kann seinen Antrag jederzeit zurücknehmen.
Sonstiges
Wir bitten Sie, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages abzusehen. Sie erhalten von uns zeitnah nach Prüfung Ihres Antrags eine Nachricht.