Afrastraße 10 / 12, 86179 Augsburg Vergabe im Erbbaurecht gegen Höchstgebot (Neubebauung nach Abriss)

Gebotszeitraum abgelaufen

Der Zeitraum zur Abgabe eines Gebots ist abgelaufen.

Die Stadt Augsburg startet am 16.12.2024 das sechswöchige Verfahren zur Vergabe des städtischen Baugrundstücks Afrastraße 10 / 12, 86179 Augsburg. Das Grundstück hat eine Größe von 395 m², ist aktuell mit einem Doppelhaus / Zweifamilienhaus bebaut und soll im Erbbaurecht mit einer Laufzeit von 70 Jahren vergeben werden.

Jede natürliche, volljährige, voll geschäftsfähige sowie jede juristische Person hat die Möglichkeit am Bieterverfahren teilzunehmen.

Die Vergabe des Grundstücks erfolgt gegen Höchstgebot auf den jährlich zu entrichtenden Erbbauzins. Den Zuschlag erhält die Person, welche innerhalb der Gebotsfrist das höchste Gebot abgibt.

Der ermittelte einschlägige Bodenwert des Grundstücks beläuft sich auf 945,00 EUR/m² - somit insgesamt 373.275,00 EUR. Üblicherweise beträgt der jährlich zu entrichtende Erbbauzins 3% des einschläigen Bodenwerts. Unter diesen Voraussetzungen wäre ein Erbbauzins in Höhe von 11.198,25 EUR/Jahr an die Stadt Augsburg als Eigentümerin des Grundstücks zu entrichten.

Da sich der zukünftige Erbbauberechtigte im Rahmen der Bestellung des Erbbaurechts verpflichtet, das auf dem Erbbaurechtsgrundstück errichtete Gebäude auf eigene Kosten abzubrechen und das Grundstück neu zu bebauen, soll die Abgabe des Gebots über die Höhe des jährlich zu entrichtenden Erbbauzinses unter Berücksichtigung der zu erwartenden Abbruchkosten erfolgen.

Auf dem Grundstück sind keine Altlasten bekannt. Im Gebäude wurde Asbest und unter Berücksichtigung des Baujahres höchstwahrscheinlich auch sogenannte „alte Mineralwolle“ mit der Einstufung K1b (krebserregend) verbaut.

Für den Abbruch und die Entsorgung des Gebäudes ist nach Einschätzung der Stadt Augsburg mit Kosten in Höhe von ca. 130.000,00 EUR zu rechnen (Kostenschätzung aus dem Jahr 2024).

Nähere Informationen hierzu sind dem Exposé zu entnehmen.

Die grundsätzlich mögliche Bebaubarkeit des Grundstücks mit einem Einfamilienhaus ist in der Planzeichnung dargestellt. Ein Anspruch auf Erteiliung der für den Neubau erforderlichen Baugenehmigung kann hieraus nicht abgeleitet werden.

Interessenten wird am 06.12.2024 und am 20.12.2024 jeweils zwischen 14:00 - 18:00 Uhr die Möglichkeit zur Besichtigung des Grundstücks sowie des Bestandsgebäudes gegeben. Besichtigungen finden als Sammeltermine statt. Um eine bessere Koordination der Besichtigungen zu ermöglichen, soll eine unverbindliche Anmeldung zu den einzelnen Terminen erfolgen.

Die unverbindliche Anmeldung zu den Besichtigungsterminen ist über das eingerichtete Anmeldeportal möglich.

Wegen des Schimmelbefalls einzelner Räumlichkeiten empfehlen wir bei Begehung des Objekts das Tragen einer Atemschutzmaske (FFP 2 - Maske).

Die Teilnahme am Bieterverfahren ist ausschließlich über diese Seite mittels des bereitgestellten Formulars möglich.

Wir empfehlen die zur Verfügung gestellten Unterlagen eingehend zu sichten und bitten von telefonischen Nachfragen abzusehen. Sofern Sie Fragen haben, welche sich nicht bereits durch die Unterlagen beantworten lassen, können diese per E-Mail an
afrastrasse.liegenschaftsamt@augsburg.de gestellt werden.

Die Besichtigung des Objekts Afrastraße 10 / 12, 86179 Augsburg erfolgt auf eigenes Risiko. Die Stadt Augsburg lehnt jegliche Haftung für Personen- oder Sachschäden ab, die während der Besichtigung auftreten könnten. Insbesondere für Atemwegsbeschwerden, die in Folge der Begehung auftreten, übernimmt die Stadt Augsburg keine Verantwortung oder Haftung.


FAQs (bitte anklicken)

Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren für das Wohnbaugrundstück „Afrastraße 10 / 12, 86179 Augsburg“ – Vergabe im Erbbaurecht gegen Höchstgebot . Bitte klicken Sie auf den Pfeil oder die jeweilige Überschrift, um sich zu informieren: 

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