Gemeinschaftliches Bauen – Grundstücksvergabe nach Konzept
Auf dem Areal der früheren Sheridan-Kaserne hat die Stadt Augsburg 2021 erstmals vier Baufelder im sogenannten Konzeptvergabeverfahren vergeben. Dabei wurden die Flächen nicht an den Höchstbietenden vergeben, sondern anhand der inhaltlichen Qualität der Projektideen ausgewählt. Im Herbst 2021 war es dann erstmalig so weit: Der Augsburger Stadtrat hat aus einer Vielzahl eingegangener Bewerbungen vier Projektgruppen ausgewählt, die ihre Vision von gemeinschaftlichem Wohnen in den vergangenen 18 Monaten konzeptionell fortentwickelt haben.
Erste Projekte gehen in Umsetzungsphase
Trotz erheblich erschwerter Rahmenbedingungen seit dem Beginn des Ukraine-Krieges und den damit verbundenen Auswirkungen (deutlicher Anstieg von Kosten im Bausegment, von Darlehenszinsen und insbesondere der Wegfall der KfW-55-Förderung) haben zwei von vier Baugruppen ihr Projekt mit großem Engagement weiter vorangetrieben, um ihren Traum vom gemeinschaftlichen Wohnen Realität werden zu lassen. In einem gemeinsamen Kraftakt haben die Wohnbaugruppe Augsburg Entwickeln und die Verwaltung gemeinsam mit den Baugruppen in den zurückliegenden drei Monaten zusammengearbeitet, um die notarielle Beurkundung zum Abschluss der Kaufverträge über die Baugrundstücke im Rahmen der vereinbarten Frist abschließen zu können. Die Stadt und die Wohnbaugruppe Augsburg Entwickeln freuen sich für die Gruppen Sheridan Park & Junia und wagnisSHARE, aber nicht zuletzt auch für das gesamte Quartier, das durch diese Projekte wichtige Impulse erhält. Nun beginnt die für die Gruppen intensive und sehr spannende Phase der baulichen Umsetzung der Projekte.
Baugemeinschaft Sheridan Park & Junia und wagnisSHARE: Grundstückskaufvertrag unterzeichnet
„Nun steht der Bauphase nichts mehr im Weg“, freuen sich die Mitglieder der Baugemeinschaft Sheridan Park & Junia über das Erreichen ihres ersten großen Meilensteins: Im März 2023 hat die Gruppe das Grundstück für ihr Projekt erworben. „An dieser Stelle möchte sich die Baugemeinschaft vor allem bei der Stadt Augsburg, der Wohnbaugruppe Augsburg und der Stadtsparkasse Augsburg für die kooperative und zielgerichtete Zusammenarbeit bedanken, die nun zum ersten Etappenziel geführt hat.“
Die Wohnbaugenossenschaft wagnis wird mit ihrem Projekt wagnisSHARE rund 50 Wohnungen realisieren, wovon voraussichtlich 50% geförderte Wohnungen sind: „Wir freuen uns, in Augsburg ein gemeinschaftsorientiertes Projekt umsetzen zu können das für die Stadtgesellschaft einen sozialen Mehrwert mit sich bringt“, so wagnis-Vorständin Rut Gollan. „Ein großes Kompliment geht an die Stadt Augsburg für das innovative Konzeptvergabeverfahren, das ein wichtiger und mutiger Schritt war, um gemeinwohlorientierten Wohnungsbau zu unterstützen. Trotz der schwierigen äußeren Rahmenbedingungen ist es gelungen, gemeinsam mit der Stadt partnerschaftlich einen guten Weg zu finden, um dieses Projekt erfolgreich umzusetzen.“
Stadtrat beschließt Unterstützungsmöglichkeiten
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 30.03.2023 Lösungsansätze und Unterstützungsmöglichkeiten erörtert und beschlossen. Mit Blick auf die Veränderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen seit Start des Konzeptvergabeverfahrens soll den Baugruppen sowohl eine Verlängerungsoption als auch alternativ hierzu eine Aussetzung des Verfahrens jeweils auf Antrag gewährt werden. Nähere Ausführungen hierzu können den nachfolgenden FAQ´s entnommen werden.
1. Warum hat sich der Stadtrat in seiner Sitzung vom 30.03.2023 mit Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten befasst?
Bundesweit erfährt die Bauwirtschaft derzeit einen deutlichen Einbruch aufgrund erheblicher Preisexplosionen. Zwar wird derzeit noch gebaut, allerdings handelt es sich dabei größtenteils um Bauvorhaben, die auf alte Auftragsbestände zurückgehen. Zentral vom Rückgang sind Neubauvorhaben im Bereich des Wohnungsbaus betroffen. Betroffen sind nicht nur Familien, die sich den Traum vom Eigenheim nicht mehr leisten können, private Immobilieninvestoren ebenso wie Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften.
Mit dem ersten Abzeichnen der deutschlandweit sich entwickelnden Konjunkturflaute der Baubranche hat die Stadt Augsburg gemeinsam mit der Wohnbaugruppe Augsburg Entwickeln GmbH mit Blick auf die besondere Sachlage im Konzeptvergabeverfahren Lösungsmöglichkeiten untersucht und erarbeitet. Zentrales Anliegen der Stadt Augsburg ist selbstverständlich, die Baugruppen, welche bislang in der Reservierungsphase wirtschaftlich enorm in Vorleistung getreten sind und unverschuldet vor Schwierigkeiten stehen, im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten „über die Ziellinie“ zu bringen. Denn das Modell der Konzeptvergabe liefert grundsätzlich mit Blick auf die hohe Resonanz in der Bevölkerung richtige Antworten zur dauerhaften Sicherung bezahlbaren Wohnraums für alle Bevölkerungsschichten und erbringt als Modell zur Realisierung gemeinschaftsorientierter Wohnformen am Ende auch einen hohen quartiersbezogenen Mehrwert.
2. Mit welchen Problemen haben die Baugruppen zu kämpfen?
Die wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Kriegs, der völlig überraschende Wegfall von Fördermöglichkeiten bei zugleich steigenden Baupreisen und Bauzinsen stellen selbstverständlich auch die Baugruppen des Konzeptvergabeverfahrens zunehmend vor finanzielle Herausforderungen und gefährden - jedenfalls teilweise - die Umsetzung der ausgewählten Bau- und Nutzungskonzepte. Die ohnehin schon bestehenden Finanzierungsherausforderungen der Baugruppen werden zudem durch folgendes Spannungsfeld verstärkt: Gemäß Informationsunterlagen zur Vergabe von Baufeldern im Sheridanpark vom 15. Februar 2021 bleiben die Baugruppen in jedem Fall an die Realisierung der grundsätzlichen Inhalte der eingereichten Konzepte und den Zielsetzungen des Konzeptvergabeverfahrens gebunden. Zudem wurden mit den ausgewählten Bewerbern Reservierungsvereinbarungen geschlossen; demzufolge endet mit Ablauf des 31.03.2023 die Bindung an die für das Konzeptvergabeverfahren ermittelten jeweiligen Verkehrswerte und eine Nachbewertung der betreffenden Grundstücke wird erforderlich, sofern nicht bis zu diesem Zeitpunkt die konzeptionellen Inhalte in einem notariellen Grundstückskaufvertrag weitestgehend gemäß den Vorgaben zum Konzeptvergabeverfahren abgesichert sind und beurkundet sind.
3. An welchen Verfahrensrahmen sind die Stadt Augsburg und die Wohnbaugruppe Entwickeln GmbH weitgehend gebunden?
Selbstverständlich sind die Stadt Augsburg und die Wohnbaugruppe Entwickeln GmbH an den sich selbst gesetzten Verfahrensrahmen (Informationsunterlagen zum Konzeptvergabeverfahren im Sheridanpark vom 15. Februar 2021) gebunden. Zudem gebieten die EU-Grundfreiheiten und Art. 3 Abs. 1 GG bei der Vergabe attraktiver Grundstücksflächen, ein transparentes Vergabeverfahren durchzuführen, das interessierten Bewerbern eine faire Chance eröffnet, nach Maßgabe der veröffentlichten Verfahrensbedingungen berücksichtigt zu werden („Vergabeverfahrensanspruch“).
Dieser Vergabeverfahrensanspruch lässt es nicht zu, dass die veröffentlichten Verfahrensbedingungen nachträglich wesentlich geändert werden. Würden die Grundstücke zu günstigeren Bedingungen vergeben, als dies zunächst in den Informationsunterlagen angegeben worden ist, könnten dadurch insbesondere Mitbewerber wie auch solche Personen und Unternehmen benachteiligt werden, die auf Grund der kommunizierten Bedingungen – einschließlich des Risikos einer Nachbewertung und Erhöhung der Grundstückskaufpreise – von einer Bewerbung abgesehen haben
4. Warum können die betreffenden Baufelder nicht einfach zu günstigeren Bedingungen an die Baugruppen des Konzeptvergabeverfahrens vergeben werden, um ihnen entgegen zu kommen?
Aufgrund des vorstehend unter 3. bereits erläuterten sog. „Vergabeverfahrensanspruch“ sind die Stadt Augsburg und die Wohnbaugruppe Augsburg Entwickeln GmbH an die in den Informationsunterlagen kommunizierten Erwerbskonditionen gebunden. Zum Schutz etwaiger unterlegener Mitbewerber sowie etwaiger Personen und Unternehmen, die auf Grund der kommunizierten Ausschreibungsbedingungen möglicherweise von einer Bewerbung abgesehen haben, sind die rechtlichen Grenzen etwaiger Unterstützungsmöglichkeiten auch völlig nachvollziehbar. Vor diesem Hintergrund sind selbstverständlich Lösungsansätze ausgeschlossen, die die Ausschreibungsbedingungen abändern. Nicht möglich sind damit insbesondere Kaufpreisreduzierungen, eine Überlassung der betreffenden Grundstücke im Wege eines Erbbaurechtes unter städtischer Beteiligung sowie eine Abkehr von den Mindestanforderungen des Konzeptvergabeverfahrens (beispielsweise weitgehende Reduzierung von Gemeinschaftsangeboten, Erleichterungen bei der Finanzierbarkeit des Gesamtprojektes, Abkehr von Verkehrswertbindung).
5. Welche Unterstützungsmöglichkeiten hat der Stadtrat beschlossen?
Der Stadtrat hat beschlossen, den betreffenden Baugruppen in zeitlicher Hinsicht unter Wahrung des sog. „Vergabeverfahrensanspruches“ entsprechend entgegen zu kommen. Bereits die Informationsunterlagen zum Konzeptvergabeverfahren sehen eine Verlängerungsoption vor. In konsequenter Fortschreibung soll den Baugruppen nun auch die Möglichkeit zustehen, das Verfahren über eine gewisse Zeitspanne auszusetzen. Der Stadtrat hat zudem die konkreten Konditionen beschlossen, die für eine etwaige Verlängerung oder Aussetzung anzusetzen sind.
6. Wie lautet der konkrete Beschluss des Stadtrates?
Der Beschluss wurde wie folgt gefasst:
I.
Seit Start des Konzeptvergabeverfahrens haben sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in nicht vorhersehbarer Weise zu Lasten der Baugruppen verändert. Vor diesem Hintergrund nimmt der Stadtrat Kenntnis von den Förder- bzw. finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten zu Gunsten der Baugruppen, insbesondere von den haushalterischen Möglichkeiten zur Unterstützung.
II.
1. Unter Berücksichtigung der Vorgaben der Informationsunterlagen zum Konzeptvergabeverfahren (Informationsunterlagen der Wohnbaugruppe Augsburg Entwickeln GmbH - Vergabe von Baufeldern im Sheridanpark Augsburg vom 15.02.2021) kann als faktische Unterstützung auf Antrag bei Vorliegen eines hinreichend gewichtigen Grundes eine Verlängerung der gegenständlichen 18-monatigen Reservierungsphase oder eine Aussetzung des Verfahrens gewährt werden.
2. Die Konditionen für die Verlängerung (siehe nachfolgend unter a)) und für die Aussetzung (siehe nachfolgend unter b)) werden hierzu wie folgt beschlossen:
a)
Eine Verlängerung der gegenständlichen 18-monatigen Reservierungsphase wird maximal für einen Zeitraum von 6 Monaten gewährt. Der Kaufpreis hinsichtlich der jeweiligen Baufelder bemisst sich im Falle einer Verlängerung nach dem durch einen Sachverständigen für Immobilienbewertung noch zu bestimmenden Verkehrswert im Veräußerungszeitpunkt; die in den Informationsunterlagen zum Konzeptvergabeverfahren (Informationsunterlagen der Wohnbaugruppe Augsburg Entwickeln GmbH - Vergabe von Baufeldern im Sheridanpark Augsburg vom 15.02.2021) jeweils veröffentlichten Verkehrswerte bzw. Bruttokaufpreise einschließlich technischem Erschließungskostenanteil (Baufeld 9: 3.677.100,00 €; Baufeld 11-1: 2.353.417,50 €; Baufeld 12: 3.983.871,00 €; Baufeld 14: 4.238.312,50 €) gelten dabei grundsätzlich als Mindestkaufpreis.
Der jeweilige Mindestkaufpreis ist für die Dauer des jeweiligen Verlängerungszeitraumes abzüglich eines den Baugruppen einzuräumenden Entscheidungszeitraumes von 2 Wochen mit einem Zinssatz von 0,3 % p.a. zu verzinsen.
b)
Eine Aussetzung des Verfahrens wird maximal für einen Zeitraum von 6 Monaten gewährt; hieran schließt sich eine zwingende Bearbeitungszeit von 3 weiteren
Monaten für die gemeinsame Abstimmung mit der Verwaltung sowie der Treuhänderin hinsichtlich der Planung, der konzeptionellen sowie der kaufvertraglichen Inhalte an. Insgesamt führt damit die Aussetzung zu einer maximal möglichen Überschreitung der Reservierungs-frist von 9 Monaten und endet spätestens mit Ablauf des 31.12.2023.
Der Kaufpreis hinsichtlich der jeweiligen Baufelder bemisst sich im Falle einer Aussetzung des Verfahrens nach dem durch einen Sachverständigen für Immobilienbewertung noch zu bestimmenden Verkehrswert im Veräußerungszeitpunkt; die in den Informationsunterlagen zum Konzeptvergabeverfahren (Informationsunterlagen der Wohnbaugruppe Augsburg Entwickeln GmbH - Vergabe von Baufeldern im Sheridanpark Augsburg vom 15.02.2021) jeweils veröffentlichten Verkehrswerte bzw. Bruttokaufpreise einschließlich technischem Erschließungskostenanteil (Baufeld 9: 3.677.100,00 €; Baufeld 11-1: 2.353.417,50 €; Baufeld 12: 3.983.871,00 €; Baufeld 14: 4.238.312,50 €) gelten dabei grundsätzlich als Mindestkaufpreis.
Der jeweilige Mindestkaufpreis ist für die Dauer von 6 Monaten abzüglich eines den Baugruppen einzuräumenden Entscheidungszeitraumes von 2 Wochen mit einem Zinssatz von 0,3 % p.a. zu verzinsen. Danach steigt der Zinssatz für jeden weiteren Monat um 0,2 an.
7. a) Wie hilft die beschlossene „Verlängerungsoption“ den Baugruppen?
Die Verlängerung schafft betroffenen Baugruppen damit mehr Zeit, die notwendigen Umsetzungsschritte - einschließlich Lösungen zu etwaigen Finanzierungsschwierigkeiten - zu erarbeiten und mit der Verwaltung abzustimmen. Weitergehende Erleichterungen sind mit der Verlängerung nicht verbunden.
Für die Reservierungsphase wurde gemäß Informationsunterlagen vom 15. Februar 2021 grundsätzlich ein Zeitraum von 18 Monaten angesetzt, in welchem von den Baugruppen bzw. der Stadt Augsburg gemeinsam mit der Wohnbaugruppe folgende Umsetzungsschritte angedacht waren:
- Konkretisierung und Abstimmung der Planung
- ggf. Bestätigung der Planungs- und Konzeptfortschreibung sowie der Vergabeentscheidung durch die städtischen Gremien
- Eingabe des Bauantrags;
- Erarbeitung des Kaufvertragsentwurfs.
Bereits die Informationsunterlagen vom 15. Februar 2021 sehen eine Verlängerungsmöglichkeit der Reservierungsphase für vorstehend genannte Umsetzungsschritte vor und formulieren:
„Die Grundstücksreservierung ist kostenfrei für den Zeitraum von 18 Monaten ab Unterzeichnung der Absichtserklärung mit Veräußerungsverzicht vereinbart. Eine Verlängerung der Grundstücksreservierung ist nur in außerordentlichen Fällen möglich, die nicht in der Sphäre der Bewerbergemeinschaft liegen bzw. die diese nicht zu vertreten haben, längstens jedoch um weitere sechs Monate.“
7. b) Warum sind die genannten Konditionen erforderlich?
Die Konditionen der Verlängerung sind bereits in den Informationsunterlagen zur Vergabe von Baufeldern im Sheridanpark vom 15. Februar 2021 angelegt und mussten nun durch den Stadtrat konkretisiert werden. Die Stadt Augsburg und die Wohnbaugruppe Augsburg Entwickeln GmbH sind sich im Klaren, dass die konkret angesetzten Konditionen durchaus eine weitere finanzielle Belastung der betroffenen Gruppen darstellen. Dennoch waren bzw. sind die beschlossenen Konditionen zum Schutz des hier betroffenen Treuhandvermögens erforderlich. Sie sind zudem zurückzuführen auf das Verbot der Unterwertveräußerung (im Kommunalrecht gem. Art. 75 Abs. 1 Satz 2 BayGO, im Entwicklungsrecht gem. § 169 Abs. 8 BauGB) sowie den sog. „Vergabeverfahrensanspruch“. Die Konditionen wurden von der Stadt Augsburg gemeinsam mit der Wohnbaugruppe Augsburg Entwickeln GmbH unter Hinzuziehung weiterer externer Expertise durch Beauftragung einer entsprechend qualifizierten juristischen Kanzlei sowie eines Sachverständigen für Immobilienbewertung ermittelt.
7. c) Wie sind die konkreten Bedingungen und Antragsvoraussetzungen?
Zur Veranschaulichung wird auf nachstehende graphische Aufbereitung der Verlängerung verwiesen.

Die beschlossenen Inhalte und Konditionen zur Verlängerung lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Die Verlängerung ist (ebenso wie eine Aussetzung des Verfahrens) unter Angabe von sachlichen, hinreichend gewichtigen Gründen entsprechend den Informationsunterlagen vom 15. Februar 2023 unter 5.4 in schriftlicher Form an die
Wohnbaugruppe Augsburg Entwickeln GmbH
Rosenaustraße 56
86152 Augsburg
zu richten. Es genügt jedoch, den durch das in der Bewerbung benannte geschäftsführungsbefugte- bzw. vertretungsbefugte Mitglied unterzeichneten Antrag per E-Mail unter konzeptvergabe-sheridan@wohnbaugruppe.de an die Wohnbaugruppe zu richten.
- Der Antrag auf Verlängerung muss binnen 2 Wochen seit Unterrichtung über den vom Stadtrat gefassten Beschluss zur Verlängerung und Aussetzung des Verfahrens und der jeweiligen Konditionen bei der Wohnbaugruppe Augsburg Entwickeln GmbH eingehen.
- Mit Blick auf die Änderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen liegen nach Auffassung der Verwaltung die Voraussetzungen für eine Verlängerung vor; eine Gewährung kann bei entsprechender Antragstellung bereits in Aussicht gestellt werden.
- Die Verlängerungsoption ist allerdings auf einen Zeitraum von 6 Monaten beschränkt und löst eine Überprüfung der tatsächlichen Grundstückspreisentwicklung und damit eine Nachbewertung aus, so im Ergebnis auch eine hierzu eingeholte juristische Stellungnahme. Maßgeblich ist der Verkehrswert im Veräußerungszeitpunkt. Zur Vermeidung einer Schädigung des Treuhandvermögens der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Sheridan-Kaserne ist der in den Informationsunterlagen veröffentlichte Verkehrswert zudem grundsätzlich als Mindestwert anzusetzen.
Bei einer uneingeschränkten Grundstücksnachfrage hätte ein privater Investor mindestens eine Verzinsung des Kaufpreises für den zusätzlichen Reservierungszeitraum gefordert. In konsequenter Anwendung des „private vendor test“ unterliegt die Verlängerung einem Zinssatz von 0,3 % p.a. aus dem dem jeweiligen Baufeld bereits in den Informationsunterlagen zu Grunde gelegtem Verkehrswert. Im Rahmen des den Baugruppen einzuräumenden Entscheidungszeitraumes von 2 Wochen fallen keine Zinsen an (siehe hierzu die Formulierung in Tenorziffer II a): „abzüglich eines den Baugruppen einzuräumenden Entscheidungszeitraumes von 2 Wochen“).
8. a) Wie hilft die beschlossene Aussetzungsmöglichkeit den Baugruppen?
Alternativ zur Verlängerungsoption kommt auf Antrag eine Aussetzung des Konzeptvergabeverfahrens für einen bestimmten Zeitraum in Betracht. Im Gegensatz zur Verlängerung bezieht sich das „Ruhen des Verfahrens“ auf die gemeinsamen Verfahrens- und Abstimmungsprozesse mit der Verwaltung; die jeweiligen Baugruppen erhalten Gelegenheit, nachstehend genannte Umsetzungsschritte bzw. weitergehende planerische und konzeptionelle Inhalte einschließlich etwaiger Finanzierungsfragen intern während der Zeit des Ruhens auszuarbeiten.
Für die Reservierungsphase wurde gemäß Informationsunterlagen vom 15. Februar 2021 grundsätzlich ein Zeitraum von 18 Monaten angesetzt, in welchem von den Baugruppen bzw. der Stadt Augsburg gemeinsam mit der Wohnbaugruppe folgende Umsetzungsschritte angedacht sind:
- Konkretisierung und Abstimmung der Planung
- Ggf. Bestätigung der Planungs- und Konzeptfortschreibung sowie der Vergabeentscheidung durch die städtischen Gremien
- Eingabe des Bauantrags;
- Erarbeitung des Kaufvertragsentwurfs.
Die Möglichkeit einer Aussetzung im Sinne eines zeitweisen „Ruhen des Verfahrens“ ist bislang nicht in den Informationsunterlagen vorgesehen. Aus diesem Grunde ist hier im besonderen Maße der sog. „Vergabeverfahrensanspruch“, welcher insbesondere eine Benachteiligung etwaiger unterlegener Mitbewerber verhindert, zu beachten. Dennoch teilt die Stadt Augsburg gemeinsam mit der Wohnbaugruppe Augsburg Entwickeln GmbH auch hier die Auffassung der hierzu in Auftrag gegebenen externen juristischen Stellungnahme, dass eine Aussetzung des Verfahrens unter der Voraussetzung einer entsprechenden Antragstellung mit Blick auf die zwischenzeitlich eingetretenen unvorhersehbaren Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angezeigt ist.
8. b) Warum sind die genannten Konditionen erforderlich?
Die Konditionen der Aussetzung sind hinsichtlich der ersten 6 Monate den Konditionen der Verlängerung angepasst und erfahren insoweit einen Gleichlauf. Mit Ablauf von 6 Monaten unterliegt der anzusetzende Zinssatz einer Staffelung bis zur maximal möglichen Zeitdauer von 9 Monaten; dies ist dem besonderen Gewicht der Vorgabe des § 169 Abs. 6 Satz 1 BauGB geschuldet, wonach die Grundstücke nach dem Fortgang der Entwicklungsmaßnahme, in zeitlicher Hinsicht also sobald rechtlich und tatsächlich möglich, zu veräußern sind.
Die Stadt Augsburg und die Wohnbaugruppe Augsburg Entwickeln GmbH sind sich im Klaren, dass die konkret angesetzten Konditionen durchaus eine weitere finanzielle Belastung der betroffenen Gruppen darstellen. Dennoch waren bzw. sind die beschlossenen Konditionen zum Schutz des hier betroffenen Treuhandvermögens erforderlich. Sie sind zudem zurückzuführen auf das Verbot der Unterwertveräußerung (im Kommunalrecht gem. Art. 75 Abs. 1 Satz 2 BayGO, im Entwicklungsrecht gem. § 169 Abs. 8 BauGB) sowie den sog. „Vergabeverfahrensanspruch“. Die Konditionen wurden von der Stadt Augsburg gemeinsam mit der Wohnbaugruppe Augsburg Entwickeln GmbH unter Hinzuziehung weiterer externer Expertise durch Beauftragung einer entsprechend qualifizierten juristischen Kanzlei sowie eines Sachverständigen für Immobilienbewertung ermittelt.
8. c) Wie sind die konkreten Bedingungen und Antragsvoraussetzungen?
Zur Veranschaulichung wird auf nachstehende graphische Aufbereitung der Aussetzung verwiesen.

Die beschlossenen Inhalte und Konditionen zur Aussetzung des Verfahrens lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Die Aussetzung ist (ebenso wie eine Verlängerung) unter Angabe von sachlichen, hinreichend gewichtigen Gründen entsprechend den Informationsunterlagen vom 15. Februar 2023 unter 5.4 in schriftlicher Form an die
Wohnbaugruppe Augsburg Entwickeln GmbH
Rosenaustraße 56
86152 Augsburg
zu richten. Es genügt jedoch, den durch das in der Bewerbung benannte geschäftsführungsbefugte- bzw. vertretungsbefugte Mitglied unterzeichneten Antrag per E-Mail unter konzeptvergabe-sheridan@wohnbaugruppe.de an die Wohnbaugruppe zu richten.
- Der Antrag auf Aussetzung muss binnen 2 Wochen seit Unterrichtung über den vom Stadtrat gefassten Beschluss zur Verlängerung und Aussetzung des Verfahrens und der jeweiligen Konditionen bei der Wohnbaugruppe Augsburg Entwickeln GmbH eingehen.
- Mit Blick auf die Änderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen liegen nach Auffassung der Verwaltung auch die Voraussetzungen für eine Aussetzung vor; eine Gewährung kann bei entsprechender Antragstellung bereits in Aussicht gestellt werden.
- Unter Abwägung sämtlicher Gesichtspunkte gelangt die Stadt Augsburg gemeinsam mit der Wohnbaugruppe Augsburg Entwickeln GmbH zu dem Ergebnis, dass dem Grunde nach lediglich eine (reine) Aussetzung des Verfahrens – angelehnt an die Zeitdauer einer etwaigen möglichen Verlängerung – maximal für einen Zeitraum von 6 Monaten gewährt werden kann. Hieran schließt sich eine fiktiv angesetzte Zeitspanne (zwingende Bearbeitungszeit von 3 weiteren Monaten) für die anschließend notwendigen Bearbeitungsschritte gemeinsam mit der Verwaltung an, welche allerdings nicht verkürzbar ist. Insgesamt führt somit die Aussetzung zu einer maximal möglichen Ausdehnung der Reservierungsfrist bis zum 31.12.2023.
- Selbstverständlich löst auch die Aussetzung eine Überprüfung der tatsächlichen Grundstückspreisentwicklung und damit eine Nachbewertung aus. Maßgeblich ist der Verkehrswert im Veräußerungszeitpunkt. Zur Vermeidung einer Schädigung des Treuhandvermögens ist der in den Informationsunterlagen veröffentlichte Verkehrswert zudem auch hier grundsätzlich als Mindestwert anzusetzen.
Um einen Gleichlauf mit der Verlängerung zu erlangen, unterliegt die Aussetzung in den ersten 6 Monaten einem Zinssatz von 0,3 % p.a. aus dem dem jeweiligen Baufeld bereits in den Informationsunterlagen zu Grunde gelegtem Verkehrswert. Im Rahmen des den Baugruppen einzuräumenden Entscheidungszeitraumes von 2 Wochen fallen dabei natürlich auch im Rahmen der Aussetzung keine Zinsen an (siehe hierzu die Formulierung im Tenor „abzüglich eines den Baugruppen einzuräumenden Entscheidungszeitraumes von 2 Wochen“).
Danach – also mit Ablauf von 6 Monaten - steigt der Zinssatz für jeden weiteren Monat um 0,2 an. Sollte die Aussetzung auf die maximal mögliche Zeitdauer von 9 Monaten (6 Monate reine Aussetzung zuzüglich 3 Monate Bearbeitungszeit) ausgedehnt werden, ergibt sich so beispielsweise im Monat 9 ein Zinssatz von 0,9 % p.a. aus dem dem jeweiligen Baufeld bereits in den Informationsunterlagen zu Grunde gelegtem Verkehrswert.
Zum besseren Überblick zur Zinsstaffelung:
- Monat 1 bis Monat 6: 0,3 % p.a.
- Monat 7: 0,5 % p.a.
- Monat 8: 0,7 % p.a.
- Monat 9: 0,9 % p.a.
9. Wie müssen die Baugruppen nun reagieren?
Den Baugruppen wurde ein Entscheidungszeitraum von 2 Wochen eingeräumt zur internen Prüfung der Wirtschaftlichkeit einer etwaigen Verlängerung oder einer Aussetzung des Verfahrens.
Ein Antrag auf eine Verlängerung bzw. Aussetzung ist wie vorstehend bereits geschildert unter Angabe von sachlichen, hinreichend gewichtigen Gründen entsprechend den Informationsunterlagen vom 15. Februar 2023 unter 5.4 in schriftlicher Form an die
Wohnbaugruppe Augsburg Entwickeln GmbH
Rosenaustraße 56
86152 Augsburg
zu richten. Es genügt jedoch, den durch das in der Bewerbung benannte geschäftsführungsbefugte- bzw. vertretungsbefugte Mitglied unterzeichneten Antrag per E-Mail unter konzeptvergabe-sheridan@wohnbaugruppe.de an die Wohnbaugruppe zu richten.
Der Antrag muss binnen 2 Wochen seit Unterrichtung über den vom Stadtrat gefassten Beschluss zur Verlängerung und Aussetzung des Verfahrens und der jeweiligen Konditionen bei der Wohnbaugruppe Augsburg Entwickeln GmbH eingehen.
10. Hat der Beschluss Auswirkungen auf etwaige Nachrücker?
Sollten betroffene Gruppen nach Ablauf des 31.03.2023 und damit nach Ablauf der Reservierungsphase nicht von den eingeräumten Möglichkeiten zur Verlängerung bzw. Aussetzung unter Anerkennung der beschlossenen Konditionen Gebrauch machen, ist die Wohnbaugruppe Augsburg Entwickeln GmbH nicht mehr an eine etwaige Reservierungsvereinbarung gebunden. Hinsichtlich der betroffenen Baufelder kann die Wohnbaugruppe Augsburg Entwickeln GmbH mit der Stadt nach eigenem Ermessen ein neues Vergabeverfahren durchführen oder mit einem nachrückenden Projekt aus der Rangliste eine Reservierungsvereinbarung schließen, vgl. Informationsunterlagen zur Vergabe von Baufeldern im Sheridanpark vom 15. Februar 2021. Für diese Situation beinhalten die seinerzeitige Auswahlempfehlung des Vergabegremiums und der Vergabebeschluss des Stadtrates eine Rangfolge der bewerbenden Projekte.