Soziale Stadt „Oberhausen-Mitte”

Sanierungsgebiet Oberhausen Nr. 7 „Flurstraßenviertel”

Das Sanierungsgebiet Oberhausen Nr. 7, „Flurstraßenviertel” wurde bereits im Juni 1997 förmlich festgelegt und in das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt” aufgenommen. Damals waren die Grundstücke des sogenannten „Coca-Cola-Geländes” noch nicht Bestandteil des Sanierungsgebietes. Durch eine Änderung der Sanierungssatzung wurde der Umgriff des Sanierungsgebietes im Jahr 2010 um diesen Bereich erweitert. Mit Unterstützung von Finanzmitteln aus der Städtebauförderung sollte die Sanierungstätigkeit damit wieder aufgenommen und zum Abschluss gebracht werden.

Im integrierten Handlungskonzept aus dem Jahr 2010 sind Maßnahmenvorschläge aufgeführt, die zur Aufwertung des Flurstraßenviertels beitragen sollen.

Verfahren

Die Satzung für das Sanierungsgebiet Oberhausen Nr. 7 „Flurstraßenviertel” trat am 13. Juni 1997 in Kraft. Das Sanierungsgebiet wurde im sogenannten vereinfachten Verfahren festgelegt.

Am 29. April 2010 beschloss der Stadtrat die Erweiterung des Sanierungsgebietes um die Grundstücke des sogenannten „Coca-Cola-Geländes”. Die entsprechende Änderungssatzung wurde durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Augsburg am 28. Mai 2010 rechtskräftig.