Soziale Stadt „Oberhausen-Mitte”

Sanierungsgebiet Oberhausen Nr. 10 „Hettenbachviertel”

Vorbereitenden Untersuchungen im Untersuchungsgebiet Oberhausen-Mitte ergaben 2009, dass trotz der bisherigen Sanierungstätigkeit in den Sanierungsgebieten Oberhausen Nr. 4, „Am Hettenbach” und 7, „Flurstraßenviertel” noch städtebauliche Missstände und Probleme vorlagen, die einen entsprechenden Handlungsbedarf auslösten.

Um bei der Aufwertung des Soziale-Stadt-Gebietes „Oberhausen-Mitte” das Instrumentarium des besonderen Städtebaurechts anwenden zu können und um Fördermöglichkeiten zu eröffnen war es deshalb erforderlich das Sanierungsgebiet Oberhausen Nr. 10, „Hettenbachviertel” förmlich festzulegen. Im Umgriff des neuen Sanierungsgebietes lag das Sanierungsgebiet Oberhausen Nr. 4. Zur Weiterführung der Sanierung rund um den Hettenbach mit neuen Zielen war daher gleichzeitig ein formeller Abschluss des bisherigen Sanierungsgebietes Oberhausen Nr. 4 notwendig.

Im integrierten Handlungskonzept aus dem Jahr 2010 sind Maßnahmenvorschläge aufgeführt, die zur Aufwertung des Hettenbachviertels beitragen sollen.

Verfahren

Am 24. Februar 2011 beschloss der Stadtrat die Aufhebung Sanierungsgebiet Oberhausen Nr. 4, „Am Hettenbach” und gleichzeitig die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Oberhausen Nr.10, „Hettenbachviertel” im sogenannten vereinfachten Verfahren.

Die Sanierungssatzung wurde vom Augsburger Stadtrat am 24. Februar 2011 beschlossen. Sie ist am 25. März 2011 durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Augsburg rechtsverbindlich geworden. Gleichzeitig wurde das Sanierungsgebiet Oberhausen Nr. 4, „Am Hettenbach” aufgehoben.