Bebauungsplan

Bebauungspläne sollen eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, regeln sie für eng begrenzte Bereiche des Stadtgebietes insbesondere die zulässige Art der Nutzung, das Maß und die Anordnung der Bebauung auf den Grundstücken, die Erschließung und die Grünordnung. Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Daher dürfen zwischen beiden Bauleitplänen keine wesentlichen inhaltlichen Differenzen bestehen.

Da ein Bebauungsplan als Rechtsnorm den einzelnen Bürger direkt betrifft, muss er vom Augsburger Stadtrat als Satzung beschlossen werden. Seine Festsetzungen sind für Grundstückseigentümer und Bauwillige rechtsverbindlich und maßgebliche Grundlage für die Entscheidung über Baugesuche.

Die möglichen Inhalte und das Verfahren gibt das Baugesetzbuch vor. Durch dieses Verfahren ist sichergestellt, dass sowohl die privaten als auch die öffentlichen Belange angemessen berücksichtigt werden.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wird den Bürgern und Betroffenen die Gelegenheit gegeben, sich zu der Planung zu äußern bzw. Stellungnahmen vorzubringen.

Bebauungsplanarten

Neben den allgemein geltenden Vorschriften für Bebauungspläne wird im Baugesetzbuch zwischen folgenden Planarten unterschieden:

Einfacher Bebauungsplan

Einfache Bebauungspläne regeln nur ganz bestimmte Einzelaspekte, wie z.B. Baufluchten oder den Ausschluss bestimmter Nutzungen. Ob ein Bauvorhaben in diesen Bereichen möglich ist, richtet sich im Übrigen auch danach, ob es sich in die Umgebung einfügt oder im Außenbereich zulässig ist.

Qualifizierter Bebauungsplan

Die meisten Bebauungspläne sind so genannte qualifizierte Bebauungspläne. Sie treffen in jedem Fall Festsetzungen zu den zulässigen Nutzungsarten, zum Maß der Bebauung, zur Anordnung der Baukörper und zur Verkehrserschließung des Plangebiets. Häufig werden jedoch noch andere städtebaulich relevante Aspekte wie z.B. öffentliche und private Grünflächen, die Gestaltung der Gebäude oder Maßnahmen für Umwelt- und Naturschutz geregelt.

Bebauungsplan der Innenentwicklung

Sie unterscheiden sich gegenüber den anderen Bebauungsplänen nur dahingehend, dass sie eine Maßnahme zur Innenentwicklung, wie z.B. Nachverdichtung, zum Gegenstand haben müssen. Hier wird ein beschleunigtes Verfahren angewandt, bei dem eine erleichterte Öffentlichkeitsbeteiligung möglich ist. Außerdem entfallen auch die Umweltprüfung, der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung.

Bebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag

Im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen werden in vielen Fällen so genannte städtebauliche Verträge zwischen der Stadt und den Nutznießern des neuen Baurechts geschlossen. Sie betreffen zum Beispiel die Übernahme der Planungskosten, die Aufteilung der Kosten für Straßen oder neue Infrastruktureinrichtungen (z.B. Kindergärten), die Herstellung und Pflege von Grünanlagen oder die Abtretung von Grundstücken.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan

Vorhabenbezogene Bebauungspläne schaffen für konkrete Bauprojekte genau zugeschnittenes Baurecht. Grundlage für solche Bebauungspläne ist eine detaillierte Objektplanung (Vorhaben- und Erschließungsplan), die der Investor des Bauvorhabens mit der Stadt Augsburg vorab abgestimmt hat.

Während des Verfahrens wird ein so genannter Durchführungsvertrag abgeschlossen. Zusätzlich zu den üblichen Vereinbarungen eines städtebaulichen Vertrags verpflichtet sich der Investor hier auch zur Umsetzung des Bauprojektes innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens.