Befreiung von der Helm- oder Gurtpflicht

Adresse & Kontakte

Straßenverkehr

Karlstraße 2
86150 Augsburg

Lage im Stadtplan

Telefon 0821 324-9222
Fax 0821 324-9203
E-Mail ausnahmegenehmigungen.mtba@augsburg.de

Öffnungszeiten

Mo–Di: 08:30–12:30 Uhr
Do: 08:30–12:30 Uhr
Do: 14:00–17:30 Uhr

Beschreibung

Hier können sie einen Antrag stellen, um sich von der Gurtanlegepflicht und/oder Helmtragepflicht auf deutschen Straßen nach §21a StVO befreien zu lassen.

Zuständige Dienststelle

Unterlagen

Sie beantragen Ihre Ausnahmegenehmigung einfach über unseren Formularserver . Bitte beachten Sie, dass Sie zur Stellung diesen Antrag eine Bestätigung Ihres Arztes benötigen. Den Vordruck zur Vorlage bei Ihrem Arzt können sie hier herunterladen:

Vordruck zur Vorlage und Bestätigung bei dem Arzt für die Befreiung von der Gurtanlegepflicht ‚(Merkblatt Gurtpflicht)

Vordruck zur Vorlage und Bestätigung bei dem Arzt für die Befreiung von der Helmtragepflicht ƒ (Merkblatt Helmpflicht)

Alternativ können sie sich von der Gurtanlegepflicht befreien lassen, sofern Ihre Körpergröße unter 150 cm liegt. Dies können Sie sich ebenfalls bei Ihrem Arzt bestätigen lassen oder unter Vorlage Ihres amtlichen Ausweises bei uns im Amt vorsprechen.

Hier gelangen Sie zu unserem Antragsformular 

Oder Sie beantragen die Ausnahmegenehmigung wie folgt

  • Ein formloser Antrag mit
  • Bestätigung des Arztes (siehe oben) oder

Sofern Ihre Körpergröße unter 150 cm liegt, haben Sie auch die Möglichkeit den Antrag unter Vorlage Ihres amtlichen Ausweises persönlich bei uns in der Abteilung Straßenverkehr abzugeben.

Formulare

Hier können Sie unseren Formularserver  zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Helmtrage- und/oder Gurtanlegepflicht nach §21a StVO aufrufen.

Bitte beachten sie, dass Sie während der Beantragung zum Upload

  • der Bestätigung des Arztes für die Befreiung von der Gurtanlegepflicht und/oder
  • der Bestätigung des Arztes für die Befreiung von der Helmtragepflicht

aufgefordert werden.

Sofern Sie den Antrag stellen, da Ihre Körpergröße unter 150 cm liegt, können Sie den Antrag zum Abschluss der Bearbeitung ausdrucken und persönlich unter Vorlage Ihres amtlichen Ausweises bei uns abgeben.

Zur Beantragung einer „Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Gurtanlege- und/oder Helmtragepflicht“ 

Kosten

Die Verwaltungsgebühr für die Erstellung einer Ausnahmegenehmigung mit dreijähriger Gültigkeit beträgt 11,20 € und für die Erstellung einer unbefristeten Ausnahmegenehmigung beträgt die Gebühr 35,00 €.