Personenbeförderung Taxi- und Mietwagenunternehmen
Adresse & Kontakte
Ordnungsamt - Abteilung I Sachgebiet 5 Grottenau 1 86150 Augsburg |
Dienstgebäude An der Blauen Kappe 18 86152 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Telefon | 0821 324 - 4214, 4218 |
Fax | 0821 324-9233 |
transport@augsburg.de |
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten zur persönlichen Vorsprache (nur nach Terminvereinbarung)
Montag: | 08.00 – 12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 – 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 – 12.00 Uhr sowie 14.00 – 17.00 Uhr |
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorhergehender Terminvereinbarung während der oben aufgeführten Öffnungszeiten möglich.
Persönliche Vorsprachen sind nicht zwingend notwendig. Sie können alle Anliegen postalisch oder elektronisch einreichen. Sollten Sie dennoch persönlich vorsprechen wollen, beachten Sie, dass hierbei nur eine Entgegennahme der Unterlagen erfolgen kann. Eine sofortige Bearbeitung ist nicht möglich.
Hier gelangen Sie zur Online-TerminreservierungTelefonische Servicezeiten
Montag - Mittwoch: | 08.00 – 12.00 Uhr sowie 14.00 – 16.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 – 12.00 Uhr sowie 14.00 – 17.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 – 12.00 Uhr |
Bitte sehen Sie von Rückfragen zum Bearbeitungsstand ab. Bei fehlenden Unterlagen und Rückfragen werden Sie schnellstmöglich kontaktiert
Beschreibung
Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung ist grundsätzlich erlaubnispflichtig (§ 2 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz - PBefG). Zudem ist die Vermittlung von Beförderungsaufträgen erlaubnispflichtig, sofern die Vermittlungsfirma die Vermittlung und Durchführung der Beförderung organisatorisch und vertraglich kontrolliert (§ 1 Abs. 1 a PBefG). Die subjektiven Voraussetzungen ab wann eine Vermittlungsplattform erlaubnispflichtig ist, kann vorab mit dem Ordnungsamt abgestimmt werden.
Was ist eine entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung?
Eine entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung ist die Beförderung von Personen u. a. mit Kraftfahrzeugen von maximal 9 Personen einschließlich Fahrer oder Fahrerin.
Für weitere Informationen bitte je nach Themengebiet auf einen der folgenden Links klicken:
- Taxiunternehmen
- Taxifahrer (Personenbeförderungsschein) à zuständige Fahrerlaubnisbehörde
- Mietwagenunternehmen (Fahrten mit Fahrer)
- Mietwagenfahrer (Personenbeförderungsschein) à zuständige Fahrerlaubnisbehörde
- Linienverkehr mit Obussen oder Straßenbahnen grundsätzlich Regierung von Schwaben
Zuständige Dienststelle
Voraussetzungen
Unternehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben müssen:
- eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung verfügen
- zuverlässig sein
- eine angemessene finanzielle Leistungsfähigkeit besitzen
- die entsprechende fachliche Eignung besitzen und
- den Betriebssitz entsprechend in Augsburg haben.
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass
- bei ausländischen Antragssteller ist eine Aufenthaltserlaubnis bzw. –berechtigung vorzulegen. Bei weiteren Fragen hierzu bitten wir Sie sich an Ihre Ausländerbehörde zu wenden.
- Nachweis über das Eigenkapital in Form von Eigenkapitalbescheinigung und Zusatzbescheinigung (Es sind mindestens 9.000 € für das erste Fahrzeug sowie 5.000 € für jedes weitere Fahrzeug nachzuweisen). Für den Nachweis des Kapitals soll einer der beiden Vordrucke entsprechend verwendet werden.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des für Ihren Betriebssitz zuständigen Finanzamtes aus steuerlicher Sicht
- Unbedenklichkeitsbescheinigung - Stadt Augsburg durch das Kämmerei- und Steueramt bzgl. kommunaler Steuern
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft und des Sozialversicherungsträgers
- Bescheinigung des Insolvenzgerichtes bzgl. Insolvenzverfahren (bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht)
- Nachweis der fachlichen Eignung jeder mit der Führung der Geschäfte bestellten Person (Prüfbescheinigung der IHK)
Bitte beachten Sie auch, dass bei einer fachlichen Eignung, die im Ausland abgelegt wurde weitere Unterlagen, die den entsprechenden Aufenthalt zum Zeitpunkt der Prüfung beigelegt werden müssen. Informieren Sie sich diesbezüglich bitte vorab bei der IHK Güterverkehr - IHK Schwaben
- Mietvertrag bzw. Eigentumsnachweis bzgl. des Betriebssitzes
- Liste mit den gemeldeten Arbeitnehmern
- Nachweise über jedes einzelne Fahrzeug in Form von Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief (im Eigentum) Rahmenmietvertrag sowie Einzelmietvertrag samt Fahrzeugschein (bei Mietverhältnis)
- Fahrzeugliste mit dem Bestand an Fahrzeugen
- Gewerbemeldung in Form von An-, Um-, und Abmeldung (Gewerberecht - Stadt Augsburg)
- Bei Gesellschaften bzw. juristischen Personen: Gesellschaftsvertrag bzw. chronologischer Handelsregisterauszug
Zusätzlich müssen bei juristischen Personen die vorgenannten Unbedenklichkeitsbescheinigungen zusätzlich von jedem Geschäftsführer vorgelegt werden.
Auch bei Gesellschaften des Bürgerlichen Rechts müssen zusätzlich zu der GbR von jedem Gesellschafter die Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorgelegt werden.
Weitere Unterlagen, die von der Behörde direkt im Antragsverfahren angefordert werden:
- Auskunft aus dem Vollstreckungsportal (Schuldnerverzeichnis)
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Kraftfahrtbundesamt)
Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen und der Nachweis des Kapitals dürfen zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als 3 Monate sein!
Kosten
Die Gebührenberechnung erfolgt individuell je nach Verwaltungsaufwand. Durchschnittlich entstehen folgende Kosten
Güterkraftverkehrslizenz für Fahrzeuge zwischen 2,5 t und 3,5 t:
Erlaubnis: 350,00 €
Jede Abschrift der Erlaubnis (jeweils für einen LKW): 80,00 €
Lizenz: 350,00 €
Jede weitere beglaubigte Kopie der Lizenz (jeweils für einen LKW): 80,00 €
Weitere Kosten:
Gewerbeanmeldung. 60,00 €
Gewerbeummeldung / Gewerbeabmeldung. 40,00 €
Beantragung Führungszeugnis sowie
Beantragung Auszug aus dem Gewerbezentralregister je 13,00 €
Hinweis: Es kann für die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigungen ggf. weitere Gebühren anfallen.
Dauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt nach Vorlage aller Unterlagen bis zu 3 Monate.
Rechtliche Grundlagen
Gewerbeordnung (GewO)
Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
Verordnung (EG) 1071/2009, Verordnung (EG) 1072/200
Links & Formulare
Güterverkehr - IHK Schwaben
Unbedenklichkeitsbescheinigung - Stadt Augsburg
Ausländerbehörde
Gewerberecht - Stadt Augsburg
Grenzüberschreitender gewerblicher Güterkraftverkehr von mehr als 2,5 t bis zu 3,5 t
Antrag
Merkblatt
Fahrzeugliste
Personenliste
Eigenkapitalbescheinigung
Zusatzbescheinigung
Allgemeine Hinweise
Es wird eine gesonderte Genehmigung benötigt, wenn gewerbliche Güterbeförderungen über
3,5 t durchgeführt werden. Gewerblicher Güterkraftverkehr ab 3,5 t - Stadt Augsburg
Für den Fall, dass Sie bereits eine Erlaubnis besitzen und Änderungen anstehen wie:
- Wechsel des aktuellen Verkehrsleiters
- Änderung des Betriebssitzes
- Änderung der Rechtsform des Unternehmens
- Eintritt eines Gesellschafters bei einer jur. Person
- Erweiterung des Fuhrparks (weitere LKW, die angezeigt werden sollen)
oder der Verlust der Urkunden bzw. einer der Urkunden melden müssen, so bitten wie Sie sich rechtzeitig vorab mit dem Ordnungsamt abzustimmen und dafür eine E-Mail an die vorgenannte Adresse zu übersenden oder alternativ direkt einen Online-Termin zu vereinbaren.