Fahrgastbeförderungsschein
Adresse & Kontakte
| Telefon | 0821 324-9280 |
| Fax | 0821 324-3398 |
| service.fahrerlaubnis@augsburg.de |
Öffnungszeiten
Sie können uns telefonisch von Montag bis Freitag von 8:00–12:30 Uhr erreichen. Außerhalb dieser Zeiten ist die telefonische Erreichbarkeit nicht immer gewährleistet.
Für eine persönliche Vorsprache nutzen Sie die Online-Terminreservierung.
Hinweis: Bitte achten Sie bei der Terminbuchung zwingend auf eine Buchung des richtigen Anliegens in dem hierfür zuständigen Bereich. Es dürfen von den Sachbearbeitenden nur die von Ihnen ausgewählten und unten aufgeführten Dienstleistungen durchgeführt werden. Eine Falschbuchung kann im schlimmsten Fall eine Nichtbearbeitung Ihres Anliegens zur Folge haben.
Auch können Sie uns Ihr Anliegen jederzeit unter der o.g. E-Mail Adresse schriftlich mitteilen.
Beschreibung
Wer
- ein Taxi
- einen Mietwagen
- einen Krankenkraftwagen oder
- einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen führen will
bedarf einer zusätzlichen Erlaubnis der Fahrerlaubnisbehörde, wenn in diesen Fahrzeugen Fahrgäste befördert werden (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung).
Dieser Fahrerlaubnis bedarf es u.a. nicht für
- Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nord-Atlantik-Paktes,
- Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
- Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste,
- Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen wenn der Kraftfahrzeugführer im Besitz der Klasse D oder D1 ist.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von nicht mehr als 5 Jahren erteilt. Sie wird auf Antrag des Inhabers um jeweils 5 Jahre verlängert.
- Gültiger Personalausweis/Reisepass
- Führerschein
- Fahrgastbeförderungsschein (falls vorhanden)
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
- Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung ab dem 60. Lebensjahr
- bei Taxi, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr: Nachweis der erforderlichen Fachkundeprüfung
- bei Krankenkraftwagen: Erste-Hilfe-Bescheinigung
55,60 Euro