Gewerblicher Güterkraftverkehr ab 3,5 t
Adresse & Kontakte
Ordnungsamt
An der Blauen Kappe 18
86152 Augsburg
Telefon: | 0821 324-4214 |
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Fax: | 0821 324-9233 |
E-Mail: | sicherheitsrecht@augsburg.de |
Eine persönliche Vorsprache ist aufgrund der aktuellen Coronapandemie nur nach vorhergehender Terminvereinbarung möglich.
Beschreibung
Der gewerbliche Güterverkehr ist grundsätzlich erlaubnispflichtig (§3 Abs. 1 GüKG).
Gewerblicher Güterverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.
Die Erlaubnis nach § 3 GüKG gilt nur für den Güterkraftverkehr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Für grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr innerhalb der EU ist eine Gemeinschaftslizenz zu beantragen.
Weitere Formen des gewerblichen Güterkraftverkehrs unter: Behördenwegweiser Bayern
Zuständige Dienststelle
Voraussetzungen
Die Erlaubnis wird einem Unternehmer, dessen Unternehmen seinen Sitz im Inland hat, erteilt wenn:
- der Unternehmer und die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person zuverlässig sind,
- die Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens gewährleistet ist
- der Unternehmer oder die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist
Unterlagen/Formulare
- Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass zur Überprüfung der Personalien; bei ausländischen Antragsteller ist eine Aufenthaltserlaubnis bzw. –berechtigung vorzulegen
- Eigenkapitalbescheinigung
- Zusatzbescheinigung
- Hinweis: Für das erste Fahrzeug muss ein Eigenkapitalnachweis i.H.v. mindestens 9.000 € erbracht werden. Für jedes weitere Fahrzeug sind jeweils weitere 5.000 € zu belegen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des für Ihren Betriebssitz zuständigen Finanzamtes aus steuerlicher Sicht, des Kämmerei- und Steueramtes der Stadt Augsburg bzgl. Gewerbesteuer, der Berufsgenossenschaft, des Sozialversicherungsträgers
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für jede mit der Führung der Geschäfte bestellte Person, zu beantragen bei der Gewerbemeldebehörde des jeweiligen Wohnsitzes (für Behördenzwecke Belegart 9)
- Führungszeugnis für jede mit der Führung der Geschäfte bestellte Person, zu beantragen bei der Einwohnermeldebehörde des jeweiligen Wohnsitzes (für Behördenzwecke Belegart OB)
- Nachweis der fachlichen Eignung jeder mit der Führung der Geschäfte bestellten Person
- Auflistung des Fahrzeugbestands
Bei Gesellschaften bzw. juristischen Personen zusätzlich:
- Auszug aus dem Handelsregister
- Gesellschaftervertrag
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person (für Behördenzwecke GZR 4)
- Merkblatt
- Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass zur Überprüfung der Personalien; bei ausländischen Antragsteller ist eine Aufenthaltserlaubnis bzw. –berechtigung vorzulegen
- Eigenkapitalbescheinigung
- Zusatzbescheinigung
- Hinweis: Für das erste Fahrzeug muss ein Eigenkapitalnachweis i.H.v. mindestens 9.000 € erbracht werden. Für jedes weitere Fahrzeug sind jeweils weitere 5.000 € zu belegen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des für Ihren Betriebssitz zuständigen Finanzamtes aus steuerlicher Sicht, des Kämmerei- und Steueramtes der Stadt Augsburg bzgl. Gewerbesteuer, der Berufsgenossenschaft, des Sozialversicherungsträgers
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für jede mit der Führung der Geschäfte bestellte Person, zu beantragen bei der Gewerbemeldebehörde des jeweiligen Wohnsitzes (für Behördenzwecke Belegart 9)
- Führungszeugnis für jede mit der Führung der Geschäfte bestellte Person, zu beantragen bei der Einwohnermeldebehörde des jeweiligen Wohnsitzes (für Behördenzwecke Belegart OB)
- Nachweis der fachlichen Eignung jeder mit der Führung der Geschäfte bestellten Person
- Auflistung des Fahrzeugbestands
Bei Gesellschaften bzw. juristischen Personen zusätzlich:
- Auszug aus dem Handelsregister
- Gesellschaftervertrag
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person (für Behördenzwecke GZR 4)
Kosten
Erlaubnisurkunde für gewerblichen Güterkraftverkehr | 220,00 € |
Erlaubnisurkunde für Gemeinschaftslizenz | 220,00 € |
jede Abschrift der Erlaubnis bzw. Lizenz | 60,00 € |
Dauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt nach Vorlage aller Unterlagen ein bis zwei Monate.
Wir sind für Sie da: | |
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Mo-Mi | 7.30 - 16.30 |
Donnerstag | 7.30 - 17.30 |
Freitag | 7.30 - 12.00 |