Wohngeld
Adresse & Kontakte
Mittlerer Lech 5
86150 Augsburg
Ihre Ansprechpartner finden Sie hier.
Öffnungszeiten
Wir sind für Sie da: | |
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Mo, Mi, Do: | 08:30–12:30 Uhr |
Do: | 14:00–17:30 Uhr |
Vorsprache nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich!
Beschreibung
Wohnen kostet Geld, oft zu viel für den, der ein geringes Einkommen hat. Deswegen gewährt der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe: das Wohngeld . Es wird als Zuschuss gezahlt. Wohngeld gibt es
- als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder
- als Lastenzuschuss für den Bewohner eines selbstgenutzten Eigenheims bzw. einer Eigentumswohnung.
Ob Sie die Sozialleistung Wohngeld in Anspruch nehmen können und - wenn ja - in welcher Höhe, hängt von den drei folgenden Faktoren ab:
- der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- der Höhe des Gesamteinkommens
- der Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung
Die digitale Antragstellung zu Wohngeld-online befindet sich noch in der Erprobung. Sofern Sie Interesse an der elektronischen Einreichung haben, nehmen Sie bitte telefonisch mit der Wohngeldstelle Kontakt auf.
Zuständige Dienststelle
Weitere Infos/Links
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Die Anträge können Sie herunterladen und online ausfüllen. Leider ist eine Online-Versendung derzeit noch nicht möglich. Sie müssen die Anträge ausdrucken und eigenhändig unterschreiben.
Sie erhalten die Anträge als Vordrucke auch in der Bürgerinformation und in den Bürgerbüros.
Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen und des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.
Ihrem vollständig ausgefüllten Wohngeldantrag sollten Sie folgende Unterlagen beifügen (Kopien sind ausreichend):
- Mietvertrag
- letztes Mieterhöhungsschreiben (sofern die im Mietvertrag genannte Miete nicht mehr zutreffend ist)
- aktuelle Mietquittung (Kontoauszug)
- sämtliche Einkommensnachweise (Rentenbescheid, Arbeitslosengeldbescheid, Zinsnachweise, Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers etc.)
Hinweis zu den Einkommensnachweisen: Bei Personen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, ist der amtliche Vordruck Verdienstbescheinigung erforderlich. Dieser ist vom Arbeitgeber für die letzten 12 Monate vor der Wohngeldantragstellung auszufüllen. Sie erhalten den Vordruck als PDF-Datei oder bei den genannten Dienststellen.
Formulare
Die Formulare „Antrag auf Mietzuschuss“ und „Antrag auf Lastenzuschuss“ zum Ausfüllen am Bildschirm finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr unter „Formulare“.