Lärmaktionsplan für Augsburg

Lärm kann Umwelt, Menschen und Tiere schädigen. Aus diesem Grund führt die Stadt Augsburg nach den Regelungen der EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in einem 5-jährigen Turnus die sog. Lärmaktionsplanung durch.

Bisherige Maßnahmen

Hauptverursacher von Umgebungslärm ist – wie in vielen anderen Städten auch – der Lärm des Straßenverkehrs. Daher konzentriert sich die Lärmaktionsplanung auch auf diesen Bereich.

In der ersten Runde der Lärmaktionsplanung wurde beispielsweise an verschiedenen Straßenabschnitten lärmarmer Splittmastixasphalt eingebaut. Leider hat sich diese kostenintensive Maßnahme langfristig nicht bewährt. Aufgrund von Schub- und Scherkräften v.a. in Kreuzungsbereichen oder bei Anfahr- bzw. Abbremsvorgängen kommt es nach nur kurzer Zeit zu starken Verschleißerscheinungen.

Auch wurden inzwischen in einigen Straßenabschnitten die zulässige Maximalge­schwindigkeit z.B. von 50 km/h auf 30 km/h reduziert. Dadurch kann der Lärmpegel für betroffene Anwohner um gerundet 3 dB(A) reduziert werden.

Durch eine Planungsvorgabe soll verhindert werden, dass neue lärmbelastete Wohnungen an besonders verkehrsbelasteten Straßen entstehen. Dazu sind besondere Schutzvorkehrungen für neue Wohnbebauung an stark befahrenen Verkehrswegen notwendig.

Im Ergebnis hat sich die Lärmsituation in manchen Bereichen des Stadtgebiets etwas verbessert. Allerdings ist der Straßenverkehrslärm im Stadtgebiet nach wie vor die Hauptlärmquelle. Daher bleibt die Entwicklung/ Umsetzung von weiteren Maßnahmen eine wichtige, aber auch schwierige Aufgabe.

Neue Berechnungsmethode bei der strategischen Lärmkartierung

Die aktuelle Lärmkartierung wurde erstmalig nach der EU-weit einheitlichen Be­rechnungs­methode CNOSSOS (Common NOise ASSessemt MethOdS) vom Bayerischen Landesamt für Umwelt durchgeführt. Unterschiede in der Berechnungs­methode führen sowohl zu höheren Lärmpegeln an den Gebäudefassen (um 2-4 dB(A)) als auch zu einer deutlich höheren Anzahl von lärmbetroffenen Einwohnern. Bisher wurden die Einwohner eines Gebäudes gleichmäßig auf lärmabgewandte und lärmzugewandte Fassaden verteilt.

Somit waren nicht alle Bewohner von hohen Lärmpegeln betroffen. Mit der Einführung der EU-weit einheitlichen Berechnungs­methode werden im Sinne eines Worst-Case-Szenarios alle Einwohner eines Ge­bäudes dessen lauter Hälfte zugeordnet. Zum Teil haben sich in der Folge rechnerisch die betroffenen Menschen mehr als verdreifacht.

Es gibt jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass sich der Lärm tatsächlich drastisch erhöht hätte. Grundsätzlich gibt es Abweichungen zum Beispiel durch die Anzahl der Fahrzeuge, die zulässige Geschwindigkeit, die Fahrbahnoberfläche oder durch die Anzahl der Bewohner eines Hauses. Keiner der genannten Faktoren hat sich jedoch wesentlich geändert.

Die aktuelle Lärmkartierung ist unter www.umweltatlas.bayern.de (Karteninhalt „Lärm“ wählen) zu finden.

Entwurf des Lärmaktionsplanes 4. Stufe

Auf Grundlage der strategischen Lärmkarten sowie einer Bürgerbefragung, die im November 2023 durchgeführt wurde, ist mittlerweile der Entwurf des Lärmaktions­planes der Stadt Augsburg 4. Stufe erarbeitet worden.

Hauptverursacher von Umgebungslärm ist der Straßenverkehr. Daher sind vor allem hier Maßnahmen notwendig. Aufgrund der thematischen Überschneidung mit dem Augsburger Mobilitätsplan, der derzeit aufgestellt wird, werden keine eigenen Maß­nahmen entwickelt, sondern bestehende Maßnahmen in den Lärmaktionsplan aufge­nommen. Die strategischen Lärmkarten/ Lärmbrennpunkte werden bei der Erar­beitung des Augsburger Mobilitätsplanes berücksichtigt. Gleichzeitig wird auch das Ziel, die Lärmbelastung durch Straßenverkehr zu reduzieren, im Augsburger Mobilitätsplan verankert. Bereits vorgesehene Pilotprojekte sind Tempo-30-Verkehrs­ver­suche in der Ost-West-Achse sowie in der Ulmer Straße im Stadtteil Kriegshaber. Da beide Bereiche im Rahmen der Lärmaktionsplanung als Lärmbrennpunkte definiert wurden, werden diese Tempo-30-Verkehrsversuche aus Sicht des Lärmschutzes be­grüßt und unterstützt.

Zudem ist vorgesehen, mit dem aktuellen Lärmaktionsplan insgesamt 17 inner­städtische Erholungsflächen (relativ ruhige Gebiete) auszuweisen, die sich in fußläufiger Entfernung vieler Bürgerinnen und Bürger befinden. Große ruhige Gebiete sind der Stadtwald Augsburg sowie die Westlichen Wälder (im Bereich der Augsburger Flur). (Relativ) ruhige Gebiete sollen vor einer Lärmzunahme geschützt werden und sind von den zuständigen Behörden bei künftigen Planungen zu berücksichtigen.

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes 4. Stufe

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes 4. Stufe wird am 08.04.2024 öffentlich ausgelegt und kann bis einschließlich 10.05.2024 eingesehen werden.

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  • beim Umweltamt der Stadt Augsburg
    Schießgrabenstraße 4, 86150 Augsburg, im Umweltamt, 4. Stock im Foyer, jeweils von Montag bis Mittwoch zwischen 8:30 Uhr und 16:00 Uhr sowie Donnerstag zwischen 8:30 Uhr und 17:00 Uhr und Freitag zwischen 8:30 Uhr und 12:00 Uhr.

Bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, d. h. bis einschließlich 24.05.2024, können schriftlich gegenüber der Stadt Augsburg (Adresse: Umweltamt, Schießgrabenstraße 4, 86150 Augsburg) oder per E-Mail (umweltamt@augsburg.de) Stellungnahmen und Anregungen eingereicht werden.