Gerüche
Belästigung ja oder nein: Als Beurteilungsgrundlage für Gerüche dient die Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL). Die Häufigkeit der Geruchsbelästigung pro Jahr entscheidet, ob es sich hier um eine erhebliche Belästigung handelt oder nicht. Außerdem ist von Bedeutung, ob ein Geruch als angenehm oder unangenehm empfunden wird. Bäckereigeruch wird beispielsweise anders empfunden als Müllgeruch.
Um zu vermeiden, dass Gerüche freigesetzt werden, sind – je nach Branche – Abluftsysteme üblich oder vorgeschrieben, zum Teil mit Fettfiltern oder anderen Reinigungssystemen.
Bei auftretenden Geruchseinwirkungen können sich Anwohner direkt an die Verursacher wenden. Insbesondere bei Betrieben steht meistens ein Ansprechpartner zur Verfügung. Falls das Gespräch ergebnislos verläuft, kann das Umweltamt eingeschaltet werden.