Augsburger Solarförderprogramm

Seit Herbst 2023 fördert die Stadt Augsburg mit einem Solarförderprogramm die Installation von Solaranlagen (d.h. Photovoltaik-Anlagen und Solarthermie-Anlagen) und Steckersolargeräten („Balkonkraftwerke“) auf und an Gebäuden im Stadtgebiet Augsburg. Das Solarförderprogramm wurde unter Beteiligung des Klimabeirats erarbeitet und umfasst 500.000 Euro, die aus der städtischen Klimarücklage im Zeitraum 2023 bis 2025 bereitgestellt werden. Für das Jahr 2025 werden die einzelnen Fördertöpfe wieder befüllt. Erfahren Sie hier alles über Fördervoraussetzungen und Antragsstellung. 

Fördermittel weitgehend ausgeschöpft

Eingehende Förderanträge können leider nur noch einen Platz auf der Nachrückerliste erhalten. Die Antragsprüfung erfolgt, falls bereits zugesagte Fördermittel nicht abgerufen werden und daher wieder zur Verfügung stehen.

Bitte beachten Sie:

  • Es gilt die zum Zeitpunkt der Antragstellung veröffentlichte Förderrichtlinie.
  • Bereits bestellte oder installierte Anlagen/Geräte können leider nicht gefördert werden. Es gilt: Erst Förderantrag stellen, dann beauftragen/bestellen.
  • Eine Bestell- bzw. Auftragsbestätigung ist mit dem Verwendungsnachweis einzureichen.
  • Ggf. erforderliche Einverständnisse der Gebäudeeigentümer oder des Denkmalschutzamts können nachgereicht werden. Die Förderzusage erfolgt dann zunächst mit einem entsprechenden Vorbehalt.
  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Inbetriebnahme der Anlage bzw. des Geräts und Prüfung der einzureichenden Verwendungsnachweise.

Förderbedingungen & Förderhöhe

Es gilt: „Förderantrag vor Beauftragung/Bestellung“ – bereits beauftragte, bestellte oder installierte Anlagen bzw. Geräte sind leider nicht förderfähig. Förderanträge können nur für die Installation von Anlagen/Geräten auf oder an Gebäuden im Stadtgebiet Augsburg gestellt werden. Auch Mieterinnen und Mieter können mit entsprechender Zustimmung des Eigentümers/ der Eigentümerin eine Förderung nutzen. Außerdem können Antragsberechtigte andere Personen zur Antragstellung bevollmächtigen.

Förderziffer 1:
Steckersolargerät
  • ab 350 Wp: 100 Euro
Förderziffer 2:
Photovoltaik-Anlage
  • ab 2,5 kWp: 500 Euro
    (auch Anlagenerweiterung)
Förderziffer 3:
Solarthermie-Anlage
  • ab 3 qm Bruttokollektorfläche: 500 Euro

Förderziffer 4:
Bonus „Nachhaltige Flächennutzung“

in Verbindung mit Förderziffer 2 bzw. 3;
100 Euro je kWp bzw. je qm, max. 500 Euro
(je Antrag max. 1 Bonus möglich)

  • 4.1  PV-Anlagengröße („3,5x Stromverbrauch“)
  • 4.2  PV + Dachbegrünung
  • 4.3  Solarthermie + Dachbegrünung
  • 4.4  PV an Außenwand 
  • 4.5  Solarthermie an Außenwand
  • 4.6  PV + Solarthermie (PVT-Module)

Bitte prüfen Sie mit Hilfe der Übersicht Förderbedingungen, welche Förderung für Sie in Frage kommt und welche Unterlagen einzureichen sind; Einzelheiten sind in der Förderrichtlinie unseres Solarförderprogramms beschrieben. 


Antragsformular als PDF oder online ausfüllbar

Das Antragsformular können Sie

Vorlagen bzw. Formulare für die ggf. erforderlichen weiteren Antragsunterlagen (Bevollmächtigung, Einverständnis Eigentümer/in, denkmalrechtliche Erlaubnis) finden Sie unter Downloads als ausfüllbare PDF-Dokumente.

Eine Einverständniserklärung oder eine denkmalrechtliche Erlaubnis kann nachgereicht werden. Der Förderantrag wird in diesem Fall zunächst mit dem entsprechenden Vorbehalt bewilligt; die fehlenden Unterlagen sind dann spätestens mit dem Verwendungsnachweis nachzureichen.

Davon unabhängig bleiben alle Antragsteller für das Einhalten der rechtlichen Rahmenbedingungen (wie dem Einholen erforderlicher Einverständnisse rechtzeitig vor der Beschaffung und Installation von PV-Komponenten) selbst verantwortlich.

Häufige Fragen & Antworten (FAQs)


















Hintergrund

Erneuerbare Energien sind – zusammen mit der Verringerung des Energiebedarfs – der entscheidende Baustein für eine klimafreundliche Strom- und Wärmeversorgung.

Ein Schlüssel liegt dabei auf Augsburgs Gebäuden: klimafreundlicher Strom vom eigenen Dach für mehr Versorgungssicherheit, Unabhängigkeit vom Strompreis und einen kleineren CO2-Fußabdruck – und das alles ohne zusätzliche Flächenversiegelung.

Die Studie Klimaschutz 2030 empfiehlt daher die Installation von PV-Anlagen mit einer Leistung von jährlich 11.000 kWp (Kilowatt Peak) bzw. 11 MWp (Megawatt Peak). Damit ließe sich das derzeit auf jährlich 300 bis 400 GWh abgeschätzte PV-Potenzial bis 2030 zu 50% ausschöpfen. Zum Vergleich: Der Strombedarf der Augsburger Privathaushalte lag 2022 bei rund 370 GWh, der Strombedarf im Stadtgebiet insgesamt bei rund 1.400 GWh.


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