
Augsburger Solarförderprogramm
Ab dem 29. September 2023 fördert die Stadt Augsburg mit einem Solarförderprogramm die Installation von Solaranlagen (d.h. Photovoltaik-Anlagen und Solarthermie-Anlagen) und Steckersolargeräten („Balkonkraftwerke“) auf und an Gebäuden im Stadtgebiet. Das Solarförderprogramm wurde unter Beteiligung des Klimabeirats erarbeitet und umfasst 500.000 Euro, die aus der städtischen Klimarücklage im Zeitraum 2023 bis 2025 bereitgestellt werden. Erfahren Sie hier alles über Fördervoraussetzungen und Antragsstellung.
Einführungsveranstaltung zum Augsburger Förderprogramm
Am Freitag, 22. September findet online um 17 Uhr eine Einführungsveranstaltung zum Augsburger Förderprogramm statt.
>> Informationen nach Art. 13 DSGVO finden Sie hier
Erst Antrag stellen, dann Leistungen beauftragen oder Material beschaffen
Die Beauftragung von Leistungen bzw. die Bestellung von Anlagen, Geräten und Komponenten ist nach Einreichen des Förderantrags möglich. Ein Anspruch auf Förderung besteht jedoch erst nach Erhalt der Förderzusage.
Förderbedingungen & Förderhöhe
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden oder Wohn- bzw. Gewerbeeinheiten sowie beauftragte oder bevollmächtigte Dritte. Auch Mieterinnen und Mieter können mit entsprechender Zustimmung des Eigentümers/ der Eigentümerin eine Förderung nutzen.
Fördermittel können für folgende Vorhaben beantragt werden:
Förderziffer 1: Steckersolargerät |
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Förderziffer 2: Photovoltaik-Anlage |
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Förderziffer 3: Solarthermie-Anlage |
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Förderziffer 4: Bonusförderung |
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Nähere Informationen und einen Ablaufplan von der Antragstellung bis zur Auszahlung der Fördermittel finden Sie in der Übersicht Förderbedingungen und im Ablauf Antragstellung. Alle Details sind in der Förderrichtlinie unseres Solarförderprogramms beschrieben.
Antragsformular ab 29. September online aufrufbar
Ihr Antragsformular und ggf. erforderliche weitere Formulare können Sie ab 29. September 2023 direkt hier aufrufen und ausfüllen. Das Einreichen des Förderantrags ist zu Beginn des Förderprogramms bewusst nur auf dem Postweg möglich.
Bitte beachten Sie: Das Förderbudget ist begrenzt. Gehen mehr Förderanträge ein, als Fördermittel vorhanden sind, entscheidet das Los. Wir informieren Sie so schnell wie möglich über ggf. noch fehlende Antragsunterlagen und über die Bewilligung oder Ablehnung Ihres Förderantrags. Aufgrund der hohen Nachfrage rechnen wir mit einer Bearbeitungszeit von in der Regel 2 Wochen. Vielen Dank für Ihre Geduld!
Häufige Fragen & Antworten (FAQs)
Was wird gefördert, was nicht?
Gefördert werden gemäß der Förderrichtlinie
- Steckersolargeräte (Förderziffer 1),
- Photovoltaik-Anlagen (PV) und -erweiterungen (Förderziffer 2), sowie
- Solarthermie-Anlagen (Förderziffer 3),
sofern Sie auf oder an Gebäuden (einschl. Carports) innerhalb des Stadtgebiets Augsburg installiert werden. Die zusätzliche Förderung mit dem Bonus „Nachhaltige Flächennutzung“ (Förderziffer 4) ist nur in Verbindung mit den Förderziffern 2 oder 3 möglich.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- bereits installierte, beauftragte oder beschaffte Anlagen und Geräte
- gebrauchte Anlagen und Geräte
- Anlagen und Geräte, deren Installation rechtliche Belange entgegenstehen (z.B. Eigentumsrecht, Festsetzungen aus Bebauungsplänen, Abstandsregelungen, Denkmalschutz, Brandschutz)
Einzelheiten haben wir für Sie in der „Übersicht zum Förderprogramm“ zusammengestellt.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind
- Eigentümerinnen/Eigentümer von Gebäuden,
- Eigentümerinnen/Eigentümer von Wohn- oder Gewerbeeinheiten,
sofern die erforderliche Einverständniserklärung des Gebäudeeigentümers vorliegt, - Mieterinnen/Mieter von Wohn- oder Gewerbeeinheiten,
sofern die erforderliche Einverständniserklärung des Eigentümers vorliegt.
Antragsberechtigte können Dritte zur Antragstellung bevollmächtigen.
Ausgenommen sind:
- der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen
- kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände und deren rechtlich unselbständige Tochtergesellschaften
- Personen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet ist, sowie Personen, die einem Pfändungsverfahren unterliegen
Kann ich auch mehrere Solarvorhaben fördern lassen?
Antragsberechtigte können Fördermittel für ein oder mehrere Vorhaben auf einem Grundstück und für Vorhaben auf unterschiedlichen Grundstücken beantragen oder beantragen lassen, mit folgenden Begrenzungen:
- je antragsberechtigter Person: 10.000 Euro pro Jahr, davon max. 2.000 Euro für Steckersolargeräte.
- je Grundstück:
♦ eine PV-Anlage (Förderziffer 2), eine Solarthermie-Anlage (Förderziffer 3) und ein Bonus „Nachhaltige Flächennutzung“ (Förderziffer 4)
sowie
♦ je Wohn- oder Gewerbeeinheit ein Steckersolargerät (Förderziffer 1)
Ausgenommen ist die Förderung eines Steckersolargeräts und einer PV-Anlage für dieselbe antragsberechtigte Person.
Wie erfolgt die Auszahlung der Fördermittel?
Die Fördermittel werden nach Zusendung und Prüfung des Verwendungsnachweises in der Regel innerhalb von drei Wochen auf das Konto überwiesen, das bei der Antragstellung angegeben wurde.
Ich bin Mieterin oder Mieter. Kann ich trotzdem einen Antrag stellen?
Ja, das ist möglich, sofern Sie eine Einverständniserklärung der Eigentümer einholen.
Wo finde ich Informationen zu Steckersolargeräten?
Aktuelle Informationen zur Förderung finden Sie bei der Verbraucherzentrale und auf https://solar2030.de/.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Alle Einzelheiten finden Sie in der Förderrichtlinie zum Augsburger Solarförderprogramm. Bei Rückfragen melden Sie sich gerne per Kontaktformular beim Umweltamt der Stadt Augsburg.
Hintergrund
Erneuerbare Energien sind – zusammen mit der Verringerung des Energiebedarfs – der entscheidende Baustein für das Gelingen der Energiewende, um die Energieversorgung klimafreundlich zu gestalten. Ein Schlüssel liegt dabei auf Augsburgs Dächern: klimafreundlicher Strom vom eigenen Dach für mehr Versorgungssicherheit, Unabhängigkeit vom Strompreis und einen kleineren CO2-Fußabdruck – und das alles ohne zusätzliche Flächenversiegelung.
Die Studie Klimaschutz 2030 empfiehlt daher die Installation von PV-Anlagen mit einer Leistung von jährlich 11.000 kWp (Kilowatt Peak) bzw. 11 MWp (Megawatt Peak). Damit ließe sich das derzeit auf jährlich 300 bis 400 GWh abgeschätzte PV-Potenzial bis 2030 zu 50% ausschöpfen. Zum Vergleich: Der Strombedarf der Augsburger Privathaushalte lag 2022 bei rund 370 GWh, der Strombedarf im Stadtgebiet insgesamt bei rund 1.400 GWh.
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