Informationen zur Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung

Mit der kommunalen Wärmeplanung entsteht die gesamtstädtische, strategische Grundlage für den langfristigen Prozess der kommunalen Wärmewende in Augsburg – der zentrale Prozess, um Klimaschutzziele im Wärmebereich (unter Berücksichtigung von weiteren Aspekten wie Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit) zu erreichen.

Bearbeitungsstand in der Stadt Augsburg

  • Erste Ergebnisse (ENP Wärme) für das Stadtgebiet Augsburg werden voraussichtlich im Mai 2024 in den städtischen Gremien behandelt und anschließend ggf. veröffentlicht.
  • Bereits einsehbar: Fernwärme-Ausbauplanung der Stadtwerke Augsburg (Umstieg auf Fernwärme)
  • Beratungsangebot des Umweltamts: Energieberatung Stadt Augsburg

Grundlage: Wärmeplanungsgesetz (WPG)

Am 1.1.2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (kurz: Wärmeplanungsgesetz WPG) in Kraft getreten. Bis 30.6.2026 muss für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine kommunale Wärmeplanung erstellt werden (kleinere Kommunen: bis 30.6.2028). Die Zielsetzung: Eine Wärmeversorgung zu 100 % aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme bis 2045.

Die Wärmeplanung ist Fahrplan und strategische Grundlage für den langfristigen Prozess der kommunalen Wärmewende. Die grundlegende Fragestellung lautet: Mit welcher Art der Wärmeversorgung lässt sich der Wärmebedarf in den verschiedenen Teilgebieten Augsburgs in Zukunft klimafreundlich, wirtschaftlich und sicher versorgen? Dazu werden gebietsbezogene Wärmeversorgungslösungen herausgearbeitet („voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete“, Eignungsgebiete). Die Einteilung in Eignungsgebiete erfolgt in folgender grober Differenzierung: Wärmenetz / dezentrale Versorgung / Wasserstoffnetz / Prüfgebiet.

Um ihrer Rolle als strategische Planungsgrundlage gerecht zu werden, wird die kommunale Wärmeplanung immer wieder aktualisiert und weiter detailliert werden (z.B. zur Berücksichtigung der Entwicklungen bei Energiepreisen, Umsetzungskapazitäten und erschließbaren Energiepotenzialen). Das WPG sieht hierfür einen Fünf-Jahres-Rhythmus vor.

 

Verbindlichkeit der Wärmeplanung / Verbindung zum Gebäudeenergiegesetz

Eine kommunale Wärmeplanung hat keine Verbindlichkeit für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, insbesondere nicht auf die Anwendung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Sie bietet eine Orientierungshilfe für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, Beratende und Anbieter von Wärmeversorgungslösungen. Verbindlichkeit erlangt sie erst in Kombination mit entsprechenden Planungs-/Steuerungsinstrumenten (z.B. Satzungen, vertragliche Vereinbarungen).

Maßgeblich für das einzelne Gebäude bleibt das GEG, dessen zentrale Anforderung lautet: Mindestens 65 % der Wärme aus neu eingebauten oder ausgetauschten Heizungen müssen aus erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme oder anderen im GEG vorgesehenen Erfüllungsoptionen (z.B. Wärmepumpe, Wärmenetze) stammen. Bei Wärmenetzen gilt dabei: Für deren zunehmend klimafreundlichen Betrieb ist der jeweilige Netzbetreiber verantwortlich; die entsprechenden Anforderungen sind im zweiten Teil des Wärmeplanungsgesetzes WPG festgelegt.

Die 65%-Vorgabe des GEG gilt – von Ausnahmen abgesehen –

  • für Neubauten seit 1.1.2024,
  • für Bestandsgebäude (Heizungstausch) in Kommunen ab 100.000 Einwohnern ab 1.7.2026 bzw. ab 1.7.2028 in kleineren Kommunen; früher nur dort, wo auf Grundlage der Wärmeplanung Wärme- oder Wasserstoffnetze in einem zusätzlichen Schritt verbindlich ausgewiesen werden.

Bis zum Stichtag können fossil betriebene Heizungsanlagen noch eingebaut werden. Diese Heizungsanlagen müssen ab 2029 mit einem steigenden Anteil erneuerbarer Energie betrieben werden. Vor dem Einbau besteht eine Beratungspflicht.

Information und Beteiligung beim ENP Wärme

Im Rahmen der Erarbeitung des Wärmeplans fanden eine Reihe von Fachworkshops und Informationsveranstaltungen statt:

  • September 2022 - Workshop 1: Bestandsanalyse und Zieldefinition
  • November 2022 - Workshop 2: Weltszenarien und Wärmeerzeugungstechnologien
  • Dezember 2022 - Infoveranstaltung 1: Projektvorstellung und -stand
  • März 2023 - Workshop 3: Clustering und Eignungsgebiete
  • März 2023 - Infoveranstaltung 2: Aktueller Stand, Austausch zu Eignungsgebieten und Maßnahmenentwicklung
  • Juni 2023 - Workshop 4: Versorgungsszenarien und Maßnahmen
  • Geplant für April 2024: Vorstellung und Diskussion im Klimabeirat der Stadt Augsburg

Inhalte und Anwendung des ENP Wärme

Die Arbeitspakete bei der Erstellung umfassten:

  1. Zieldefinition auf Grundlage der städt. Klimaschutzziele 
  2. Bestandsanalyse – Gebäudebestand, Wärmebedarf, bestehende Wärmeversorgung, CO2-Emissionen
  3. Wärmepotenziale
  4. Clusterung – Zuordnung strukturell ähnlicher Gebiete
  5. Gebietsbezogene Versorgungsszenarien – Verbrauchsszenarien und Wärmeversorgungslösungen
  6. Maßnahmen zum Aufbau einer Umsetzungsstruktur für die kommunale Wärmeplanung 


Der ENP Wärme bewegt sich auf Ebene relativ großer Teilgebiete innerhalb des Stadtgebiets, eine kommunale Wärmeplanung auf Ebene von Baublöcken. Kleinräumigere oder detaillierte Planungen bleiben gebietsbezogenen Machbarkeitsstudien und Energiekonzepten vorbehalten.

Damit bietet der ENP Wärme eine Orientierungshilfe für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, Beratende und Anbieter von Wärmeversorgungslösungen. Die Stadtverwaltung kann den ENP Wärme u.a. für die Planung gezielter Beratungs- und Informationsangebote nutzen oder um Gebiete mit besonderem Handlungsbedarf herausfiltern. Nach einer entsprechenden Beschlussfassung durch den Stadtrat sind die Ergebnisse des ENP Wärme als eine städtebauliche Planung in Abwägungsprozessen der Bauleitplanung zu berücksichtigen.

Der ENP Wärme oder auch die künftige Wärmeplanung lt. WPG ersetzt aber keineswegs die individuelle Lösungsfindung für das betreffende Gebäude, z.B. mit Hilfe der Energieberatung Stadt Augsburg oder eines individuellen Sanierungsfahrplans (VZ).

Energienutzungsplan

Ein Energienutzungsplan (ENP) ist ein strategisches, koordinierendes, gesamtstädtisches Planungsinstrument, das einen Überblick über die momentane sowie künftige Energiebedarfssituation gibt, Zielsetzungen definiert und Energieversorgungslösungen aufzeigt. Der ENP für Augsburg wird in zwei Abschnitten erarbeitet: ENP Wärme (2022/23) und ENP Strom (2024/25). Derzeit liegt ein einfacher (darstellender) ENP aus dem Jahr 2012 vor (s.u.)

Was leistet ein ENP?

Werden Einzelmaßnahmen ohne eine übergeordnete Gesamtkoordination umgesetzt, können die Potenziale aus Energieeinsparung, Effizienzsteigerung und der Umstellung auf regenerative Energien oft nicht konsequent und aufeinander abgestimmt genutzt werden. So sind beispielsweise gemeinschaftliche Versorgungskonzepte in vielen Fällen sinnvoller als die Investition einzelner Hausbesitzer in neue Heizungsanlagen. Dafür müssen jedoch rechtzeitig konkrete Rahmenplanungen vorliegen. Der ENP ermöglicht den dazu erforderlichen Planungsvorlauf. Für Einzelgebiete (z.B. Wohnquartier, Gewerbegebiet) können dadurch optimale, koordinierte Lösungen herausgearbeitet werden.

Energienutzungsplan 2012

Mit dem 2012 veröffentlichten „einfachen“ Energienutzungsplan für das Stadtgebiet Augsburg erhielten die Bürgerinnen und Bürger Informationen darüber, wie sich die Energiesituation im Stadtgebiet Augsburg darstellt und zukünftig darstellen könnte.

Plan 1: Wärmebedarf „Ist“

Der Plan stellt den kompletten Wärmebedarf (Heizung + Warmwasser) in Megawattstunden pro Jahr dar. Der Raumwärmebedarf wurde theoretisch mit der Zuordnung spezifischer Wärmebedarfe in Abhängigkeit von Größe und Alter der einzelnen Gebäude ermittelt. Der Warmwasserbedarf ergab sich aus spezifischen Verbrauchswerten und der Einwohnerzahl der einzelnen Gebäude. Allgemeine Sanierungen und Neubauten seit 2009 sind nicht berücksichtigt. Zusätzlich floss das Verbrauchsverhalten der Bewohner nicht in die Betrachtung mit ein.

Plan 1: Wärmebedarf „Ist“

Plan 2: Erzeugungsplan „Ist“

In dem Plan werden im Stadtgebiet Augsburg vorhandene Erzeugungsanlagen dargestellt. Es wird die installierte Leistung dargestellt, nicht die jährlich produzierte Energie. Wärmepumpen sind ohne Leistungsangaben angegeben, da über sie keine Leistungswerte ermittelbar waren. Private Kraftwärmekopplungsanlagen und Biomasseanlagen sind nicht aufgeführt, da es über sie keine Erhebungen gibt.

Plan 2: Erzeugungsplan „Ist“

Plan 3: Erzeugungspotenzial

Dargestellt sind bei diesem Plan die Energieerzeugungspotenziale. Photovoltaikanlagen produzieren im Bundesdurchschnitt pro Kilowatt installierter Leistung 970 Kilowattstunden Strom, Wasserkraft im Schnitt 4000 Kilowattstunden.

Plan 3: Erzeugungspotenzial

Plan 4: Ausbaukonzept

Dieser Plan stellt einen groben Richtungsgeber dar, welche Energieform wo im Stadtgebiet Augsburg sinnvoll eingesetzt werden kann.

Plan 4: Ausbaukonzept