Mögliche Zusammenlegung von AVV und MVV

Alles rund um die Prüfung einer möglichen Zusammenlegung des Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund (AVV) und des Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV): Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten entsprechend dem derzeitigen Sachstand kompakt und übersichtlich zusammengestellt.

Der Öffentliche Nahverkehr in Augsburg und der Region soll für die Bürgerinnen und Bürger noch attraktiver, zukunftsfähiger und im Sinne der Mobilitätswende gestärkt werden. Kann das durch einen größeren Tarifverbund unterstützt werden? Der bundesweite Trend geht hin zu größeren Tarifverbünden, weil das Ticketsystem für die Fahrgäste einfacher wird und Kosten bei den Verkehrsunternehmen gespart werden können.

Die Zusammenlegung des Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund (AVV) und des Münchner Verkehrs- und Tarifverbunds (MVV) wurde im Herbst 2024 erstmals diskutiert und wird seither intensiv geprüft. 

Ziel einer solchen Zusammenlegung ist es, einen einheitlichen und effizienten Nahverkehr in der gesamten Region Südbayern zu schaffen und Synergiepotenziale zu nutzen. 

Die Stadt Augsburg als Gesellschafterin im Augsburger Verkehrsverbund (AVV) hat ihr Unternehmen, die Stadtwerke Augsburg (swa), mit dem Verkehrsbetrieb in Augsburg betraut. Daran wird sich auch im Falle einer Zusammenlegung der Tarifverbünde nichts ändern. Derzeit prüfen die Stadt Augsburg und die swa sachlich und ergebnisoffen, welche Vorteile, Chancen, Risiken und Nachteile bei einem möglichen einheitlichen großen Tarifverbund (AVV und MVV) zu erwarten wären. 

Im Zentrum dieser Prüfung steht die Abwägung, welche Auswirkungen eine mögliche Zusammenlegung für die Bürgerinnen und Bürger Augsburgs, für die Stadt Augsburg und für die swa hat. Die Ausgestaltung eines gemeinsamen Verbundes und die Tarife werden derzeit zwischen AVV, MVV und den jeweiligen Gesellschaftern abgestimmt. Von daher sind derzeit noch keine abschließenden Tarifvergleiche möglich.


Die wichtigsten Fragen und Antworten – FAQs


1. Aktueller Sachstand


Warum wird eine Zusammenlegung von AVV und MVV in Erwägung gezogen?

Die Prüfung einer möglichen Zusammenlegung erfolgt mit dem Ziel, die Tarife für die Fahrgäste zwischen dem Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund (AVV) und dem Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) zu vereinfachen und mehr Fahrgäste zu gewinnen. Zugleich sollen durch die Zusammenführung der Verbundorganisationen Synergien geschaffen werden. Der Vorstoß zu einem möglichen Zusammenschluss wurde vom Landrat des Landkreis Augsburg eingebracht.


Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen?

Erste Übersichten und Berechnungen zu den Auswirkungen einer möglichen Zusammenlegung liegen vor. Um verbindliche Entscheidungen auf einer fundierten Grundlage treffen zu können, wird derzeit vertieft die tarifliche, vertriebliche, rechtliche und organisatorische Sicht hinsichtlich der Kosten und Nutzen bewertet und zusammengeführt.

Dabei tritt der AVV nicht einfach dem MVV bei, mit Übernahme der dort geltenden Tarife, sondern es wird insgesamt Anpassung im Tarifsystem geben. Darüber stimmen sich derzeit AVV und MVV sowie die jeweiligen Gesellschafter ab. Von daher sind derzeit noch keine abschließenden Tarifvergleiche möglich. 


Wer entscheidet in der Region Augsburg über eine mögliche Zusammenlegung?

Die Gesellschafter des AVV entscheiden jeweils für ihre Gebietskörperschaft über eine Zusammenlegung. Gesellschafter sind die Stadt Augsburg sowie die Landkreise Augsburg, Aichach-Friedberg und Dillingen a.d. Donau (Gebiet des Altlandkreises Wertingen). Für die Stadt Augsburg entscheidet der Augsburger Stadtrat.

Für den MVV entscheiden entsprechend dessen Gesellschafter über einen Zusammenschluss mit dem AVV.


Gibt es seitens der Stadt Augsburg bereits eine Festlegung für eine möglichen Zusammenlegung? Wie sieht der Entscheidungsprozess aus?

Es gibt keine Festlegung. Derzeit werden durch die Stadt Augsburg gemeinsam mit den swa Daten erhoben und analysiert. Im Mittelpunkt steht die Frage: Welche ist die beste Lösung für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Augsburg, für die Stadt und die swa? Alle Vor- und Nachteile werden ergebnisoffen und transparent dargestellt und abgewogen. Auf dieser Grundlage entscheidet der Augsburger Stadtrat.


Welche Alternativen gibt es zu einer möglichen Zusammenlegung von AVV und MVV?

Der AVV und der MVV könnten als selbstständige Verkehrsverbünde wie bisher fortbestehen und ihre jeweiligen Tarife selbständig weiterentwickeln.

Ergänzend dazu sind eine stärkere Zusammenarbeit bei der Fahrgastinformation und ein harmonisierter Verkauf von Fahrscheinen möglich.

Vorstellbar könnten auch einzelne gemeinsame Tarife für bestimmte Zielgruppen sein, die heute weniger Bus und Bahn fahren, weil sie bei Fahrten in beiden Verbundgebieten zwei Fahrscheine brauchen. Dazu gehören z. B. gelegentliche Fahrgäste oder Gruppen.


Welche organisatorischen Auswirkungen hat eine mögliche Zusammenlegung auf die Stadtwerke Augsburg und das ÖPNV-Angebot in Augsburg?

Die Zusammenlegung hat keine organisatorischen Auswirkungen auf die swa und keine Auswirkungen auf Linien, Takte oder Fahrzeuge der swa in Augsburg. Die swa werden von der Stadt Augsburg weiterhin mit der Durchführung des ÖPNV in der Stadt Augsburg betraut.

Es geht ausschließlich um den Tarif für die Nutzung von Bus und Bahn.


2. Änderungen für Fahrgäste


Wo genau soll der erweiterte MVV-Tarif gelten?

Im Falle einer Zusammenlegung soll der Tarif soll im heutigen AVV sowie dem heutigen MVV gelten (inkl. der vorgesehenen Erweiterung mit den Landkreise Garmisch-Partenkirchen, Mühldorf und Landshut sowie der Stadt Landshut).


Wie sind die Augsburger Bürgerinnen und Bürger von einem möglichen Zusammenschluss betroffen?

Mit der Zusammenlegung von AVV und MVV würden die Tarifsysteme verschmolzen. Grundlage ist der MVV-Tarif, der durch Aspekte des AVV-Tarifs weiterentwickelt wird. Darüber stimmen sich derzeit AVV und MVV sowie die jeweiligen Gesellschafter ab. Der angepasste MVV-Tarif würde auf das AVV-Gebiet übertragen und gilt für Fahrten innerhalb von Augsburg, zwischen Augsburg und der Region Augsburg sowie zwischen Augsburg und der Region München (dem MVV-Gebiet). 

In den derzeitigen Abstimmungen zwischen AVV und MVV wird unter anderem geprüft, welche Tarifangebote oder -ausgestaltungen des AVV im MVV übernommen werden oder weiterbestehen könnten. Das ist noch nicht abschließend geklärt.


Was würde sich für Augsburger Fahrgäste ändern?

Der AVV- und der MVV-Tarif haben viele Ähnlichkeiten. Dennoch gibt es Unterschiede, z. B. bei den Tarifkonditionen (wie etwa den Mitnahmemöglichkeiten) und Fahrpreisen. Die Stadt Augsburg setzt sich in den laufenden Abstimmungen dafür ein, die Änderungen so gering wie möglich zu halten und Nachteile für Augsburgerinnen und Augsburger zu vermeiden.


Was sind die wichtigsten Vorteile einer möglichen Zusammenlegung? Was würde sich für die Augsburger Bürgerinnen und Bürger verbessern?

Heute sind für bestimmte Relationen zwischen Augsburg und dem MVV mehrere Tickets nötig. Zukünftig wäre bspw. zwischen allen Stadtteilen Augsburgs und allen Stadtteilen Münchens (und der weiteren MVV-Verbundgebiete) nur noch ein Ticket erforderlich, das in allen städtischen Verkehrsmitteln (Bus, Tram, U- und S-Bahn) sowie in Regionalzügen genutzt werden kann. Gleiches gilt für die anderen Ziele im MVV, wie z.B. Rosenheim oder Tegernsee – und zukünftig auch Landshut, Mühldorf oder Garmisch-Partenkirchen. Die flexible Nutzung der Verkehrsmittel entspricht der gleichen Freizügigkeit innerhalb des MVV-Gebietes, wie es heute Fahrgäste mit dem Deutschland-Ticket und mit dem Bayern-Ticket kennen.


Werden die Tickets im Falle einer Zusammenlegung günstiger?

Manche Ticketarten sind im MVV günstiger als im AVV. Bspw. können mit der MVV-Kurzstreckenregelung bis zu 2 Haltestellen auch Regionalzüge – unabhängig von der Distanz – genutzt werden.

Bei verbundübergreifenden Fahrten wird es für Fahrgäste, die gelegentlich oder in der Gruppe, insb. vor 9 Uhr fahren, günstiger. Allerdings müsste die Preissenkung durch den Freistaat Bayern finanziert werden. Eine Entscheidung dazu steht noch aus.


Was sind die wichtigsten Nachteile einer Zusammenlegung? Was verschlechtert sich für die Augsburger Bürgerinnen und Bürger?

Beim Vergleich der bestehenden Tarifsysteme von AVV und MVV könnten AVV-Fahrgäste im MVV-Tarif nicht mehr die Produkte nutzen, die sie bislang gekauft haben und müssten auf Produkte mit leicht anderen Konditionen (zeitliche Gültigkeit, Gültigkeitsgebiete, Mitnahmeregelungen, etc.) zurückgreifen. Ob etwa die Mitnahmeregelung von Erwachsenen beim Mobil-Abo Premium oder die kostenfreie Mitnahme Kindern bei Tageskarten im MVV-Tarif entfallen steht jedoch noch nicht endgültig fest und ist u.a. Gegenstand der Abstimmungen.


Welche Nutzergruppen sind im Falle einer Zusammenlegung von Verschlechterungen betroffen?

Manche Ticketarten sind im MVV teurer als im AVV. Die Betroffenheit variiert nach Tarifprodukt, Preisstufe (z. B. Fahrt nur innerhalb Augsburgs oder auch zwischen Augsburg und dem heutigen MVV), Zahl gleichzeitig fahrender Personen, zukünftige Entwicklung der Fahrpreise in AVV und MVV, etc.

So sind nach derzeitigem Stand bspw. Streifenkarten im MVV leicht teurer als die AVV-Streifenkarte (pro Streifen). Die konkreten Tarife und deren Ausgestaltung sind jedoch noch Gegenstand der Abstimmung zwischen AVV und MVV. Die Stadt Augsburg setzt sich dafür ein, die Änderungen so gering wie möglich zu halten und Nachteile zu vermeiden.


3. Tarife im Detail


Wird es bei einer Zusammenlegung die City-Zone für kostenfreie Fahrten in Augsburgs Innenstadt weiterhin geben?

Die Entscheidung, ob die City-Zone beibehalten wird, erfolgt durch die Stadt Augsburg - unabhängig von einer möglichen Zusammenlegung.


Wie viele Tarifzonen sind bei einer Zusammenlegung für Fahrten innerhalb Augsburgs (Innenraum) zu lösen?

Hier ergeben sich vsl. keine Änderungen: Wie heute ist für Fahrten im Innenraum (Stadtgebiet Augsburg) ein Kurzstreckenticket (bis zu 4 Haltestellen nach der Einstiegshaltestelle) oder bei längeren Fahrten als die Kurzstrecke der gesamte Innenraum (Einzelfahrschein oder 2 Streifen der Streifenkarte) zu lösen. 

Anders als heute im AVV-Tarif können im MVV-Tarif mit einer Kurzstrecke allerdings auch bis zu 2 Haltestellen Regionalzüge genutzt werden – unabhängig von der Reiseweite.


Wird es bei einer möglichen Zusammenlegung die Streifenkarte weiterhin geben und zu welchem Preis?

Auch im MVV-Tarif gibt es eine Streifenkarte. Die Streifenkarte des MVV umfasst zehn Abschnitte, anstatt der 9 Abschnitte der AVV-Streifenkarte. Der Preis pro Streifen liegt nach heutigem Preisniveau etwa 4% über dem der AVV-Streifenkarte.

Auch im MVV-Tarif wird eine Streifenkarte digital angeboten. Ob es einen Rabatt wie bei der E-Streifenkarte des AVV geben wird, ist noch in Abstimmung.


Was ändert sich bei einer möglichen Zusammenlegung bei der Kurzstrecke?

Die MVV-Kurzstrecke gilt wie im AVV nach dem Einstieg für bis zu 4 Haltestellen in Bus und Tram.

Anders als heute im AVV-Tarif können im MVV-Tarif mit einer Kurzstrecke auch bis zu 2 Haltestellen Regionalzüge genutzt werden – unabhängig von der Reiseweite.


Wird es bei einer Zusammenlegung die Stadtteilkurzstrecken weiterhin geben?

Die Entscheidung, ob die Stadtteilkurzstrecken beibehalten werden, erfolgt unabhängig einer möglichen Zusammenlegung von AVV und MVV durch die Stadt Augsburg. Eine Entscheidung dazu wird getroffen, wenn das Tarifsystem im Gesamt feststeht.


Was ändert sich bei einer möglichen Zusammenlegung bei Tagestickets?

Die MVV-Tagestickets für 1 Person sind bei Fahrten in der Stadt Augsburg preisgleich. Änderungen gibt es nach derzeitigem Stand noch bei den Mitnahmeregelungen, denn MVV-Tagestickets für Gruppen werden pauschal für bis zu 5 Personen ausgegeben (AVV: jede zusätzliche Person zahlt). Zudem erweitern sich die zeitlichen Gültigkeiten: Tagestickets gelten bis 6 Uhr des Folgetages (AVV: bis Betriebsschluss) und für alle Fahrgäste ganztägig (AVV: Gruppen werktags ab 9 Uhr). Inwieweit hier noch Anpassungen vorgenommen werden, ist Bestandteil der Abstimmungen zwischen AVV und MVV.


Bekomme ich beim digitalen Kauf mit dem Handy weiterhin Rabatt, wie z.B. bei der E-Streifenkarte?

Auch weiterhin wird eine Streifenkarte digital angeboten. Ob es auch einen Rabatt wie bei der E-Streifenkarte gibt, ist noch in Abstimmung.

Unabhängig einer Zusammenlegung wird derzeit AVVswipe umgesetzt. Dieses Angebot wird nach der gleichen Logik wie MVVswipe funktionieren: Einzelfahrten werden mit dem Streifenkartenrabatt abgerechnet, der Preisdeckel ist (automatisch) das Tagesticket. Unabhängig einer Zusammenlegung lässt sich auch zukünftig bei digitalem Kauf sparen.


Was ändert sich bei einer möglichen Zusammenlegung bei Wochen- und Monatskarten, Mobil-Abo 9 Uhr und Mobil-Abo?

Derzeitiger Stand bei Wochen- und Monatskarten, Mobil-Abo 9 Uhr und Mobil-Abo: Grundsätzlich können im MVV-Tarif bis zu drei (bzw. beliebig viele eigene) Kinder zwischen 6 und 14 Jahren werktags ab 9 Uhr, sonst ganztägig mitgenommen werden. Die Tickets können übertragen werden (außer Handy Tickets).

Die MVV-Pendants zum Mobil-Abo 9 Uhr und zum Mobil-Abo werden nach Preisstufen – anstelle nach Tarifräumen – ausgegeben.


Was ändert sich bei einer möglichen Zusammenlegung beim Mobil-Abo Premium?

Das Mobil-Abo Premium ist im MVV-Tarif nach derzeitigem Stand nicht erhältlich. Es können bei dem vergleichbaren MVV-Abo keine erwachsenen Personen mitgenommen werden. Dafür kann dieses Abo wahlweise als persönlicher oder – ohne Aufpreis – als übertragbarer Fahrschein ausgegeben werden. Für Fahrgäste, die keine Übertragbarkeit benötigen, ist das Deutschland-Ticket wegen des größeren Gültigkeitsraums attraktiver.


Was ändert sich bei einer möglichen Zusammenlegung bei Pendlern mit Job-Tickets?

Job-Tickets werden nach Preisstufen – anstelle nach Tarifräumen – ausgegeben. Wegen des preislich ähnlichen oder günstigeren Deutschland-Tickets sind diese Änderungen jedoch kaum relevant.


Was ändert sich bei einer möglichen Zusammenlegung für Seniorinnen und Senioren?

Im MVV-Tarif sind Seniorentickets verfügbar. Die Monatskarte 65 bzw. das Abo 65 ist ein zusätzliches Angebot im MVV, das es im AVV nicht (mehr seit 2018) gibt und durch das Mobil-Abo 9 Uhr abgelöst wurde. Der preisliche Abstand zum Deutschland-Ticket ist relativ gering.


Was ändert sich bei einer möglichen Zusammenlegung für Schüler und Azubis mit einem 365-Euro-Ticket?

Das 365-Euro-Ticket für Schüler und Azubis würde nicht nur innerhalb des AVV, sondern im gesamten MVV-Verbundraum gelten, also bis und in München sowie darüber hinaus nach Rosenheim, Tegernsee, usw.


Kann bei einer möglichen Zusammenlegung weiterhin das Bayern-Ticket genutzt werden?

Ja, das Bayern-Ticket kann weiterhin für Fahrten in ganz Bayern genutzt werden. Allerdings werden in dem großen MVV-Gebiet die Tageskarten des MVV günstiger sein.


Können bei einer möglichen Zusammenlegung die Regionalzüge (z. B. DB Regio, Arverio) zwischen Augsburg und München nutzen?

Ja, alle Regionalzüge sind wie mit dem AVV-Tarif auch mit dem MVV-Tarif nutzbar, im Falle einer Zusammenlegung jedoch im wesentlich vergrößerten Verbundgebiet des MVV.


Darf ich bei einer möglichen Zusammenlegung mit einem MVV-Ticket Fernverkehrszüge wie ICE, IC, EC oder die WESTbahn nutzen?

Nein, Fernverkehrszüge sind auch mit dem MVV-Tarif (wie auch bei den AVV-Tarifen, oder dem Deutschland- und Bayern-Ticket) nicht nutzbar. Für diese Fahrten ist ein Fernverkehrsfahrschein zu lösen.


Besteht im Falle einer Zusammenlegung weiterhin die Möglichkeit in Regionalzügen zwischen München und Augsburg die BahnCard beim Kauf von Tickets anzuwenden?

Auch beim Kauf von MVV-Fahrscheinen gibt es ebenso wie heute im AVV-Tarif keine Ermäßigung mit BahnCards. Der Bahntarif („Deutschlandtarifverbund“), der für Regionalzüge für verbundüberschreitende Fahrten genutzt werden kann, wird für Fahrten innerhalb des MVV-Verbundgebietes nicht angeboten. Die BahnCard kann jedoch immer für Fernverkehrszüge oder für Fahrten (auch von Regionalzügen) genutzt werden, die über die Verbundgrenzen hinweg fahren.


4. Information, Kommunikation und Vertrieb


Wer ist im einer möglichen Zusammenlegung Ansprechpartner für Fragen zu Fahrplan und Tarif?

Die swa sind in Augsburg mit ihrem Kundencenter am Königsplatz oder telefonisch weiterhin der Ansprechpartner. Darüber hinaus können auch der MVV sowie die Bahnunternehmen Fragen zu Fahrplan und Tarif beantworten.


Wo kann ich im Falle einer möglichen Zusammenlegung Fahrscheine gekauft werden?

Bei den swa können weiterhin alle Fahrscheine für den Verbundraum gekauft werden. Das geschieht wie heute über die swa Mobil-App, an Fahrkartenautomaten oder im swa Kundencenter am Königsplatz. In den Bussen werden allerdings nur eingeschränkt Informationen und Tickets für das gesamte MVV-Tarifgebiet ausgegeben werden können.

Darüber hinaus können auch der MVV sowie die Bahnunternehmen Fahrscheine verkaufen.


Wird es auch im Falle einer Zusammenlegung weiterhin das Kundencenter der swa am Königsplatz geben?

Ja. Die Organisation der swa, das Kundencenter, Bus- und Straßenbahnlinien, -takte oder die Fahrzeuge der swa sind von einer möglichen Zusammenlegung nicht berührt. Es geht dabei ausschließlich um das einheitliche Tarifangebot.


Wird es im Falle einer Zusammenlegung das AVV-Kundencenter am HBF weiterhin geben?

Ob das AVV-Kundencenter als MVV-Kundencenter fortgeführt wird, wird noch diskutiert.


Ich habe ein Abo bei den swa – was muss ich im Falle einer Zusammenlegung tun?

Die swa werden ihre Fahrgäste und Abo-Kundinnen und -Kunden rechtzeitig über mögliche Änderungen informieren.


Kann im Falle einer Zusammenlegung weiterhin an Automaten mit Bargeld bezahlen?

Ja. Die Organisation der swa, das Kundencenter, Bus- und Straßenbahnlinien, -takte oder die Fahrzeuge der swa sind von einer möglichen Zusammenlegung nicht berührt. Es geht dabei ausschließlich um das einheitliche Tarifangebot.


Wird es bei einer möglichen Zusammenlegung die swa-Mobil-App weiterhin geben?

Ja, die swa-Mobil-App wird es weiterhin geben. Sie wird in der nächsten Zeit sogar weiter ausgebaut, um die Möglichkeit zum Kauf und zur Verwaltung von Abos, Schülertickets, etc. zu ermöglichen.


Hat eine mögliche Zusammenlegung Auswirkungen auf weitere swa-Mobilprodukte, wie swa Carsharing, swaxi oder swabi?

Nein. Das sind eigenständige Mobilitätsangebote der swa, die es unabhängig von einer möglichen Zusammenlegung der Tarifgebiete weiterhin geben wird.

Die Organisation der swa, das Kundencenter, Bus- und Straßenbahnlinien, -takte oder die Fahrzeuge der swa sind von einer möglichen Zusammenlegung nicht berührt. Es geht dabei ausschließlich um das einheitliche Tarifangebot


5. Verkehrsangebot


Fährt meine Straßenbahn/mein Bus im Falle eine Zusammenlegung zukünftig seltener/öfter?

Eine Zusammenlegung der Tarifgebiete AVV und MVV hat keine Auswirkungen auf den Fahrplan in Augsburg, ebenso wenig wie auf Bus- und Straßenbahnlinien oder das Taktangebot.


Sehen die Busse und Straßenbahnen der swa im Falle eine Zusammenlegung zukünftig so aus wie in München?

Das Erscheinungsbild der Busse und Straßenbahnen der swa bleibt so wie es ist. Sie werden nicht an das Münchner Erscheinungsbild (mvg) angepasst.


Gibt es bei einer möglichen Zusammenlegung weiterhin den Nachtbus?

Eine mögliche Zusammenlegung der Tarifgebiete hat keine Auswirkungen auf das Nachtbusangebot in Augsburg und der Region.


6. Weitere Fragen und Hintergründe


Für verbundübergreifende Fahrten gibt es bereits das Deutschland-Ticket. Ist eine Zusammenlegung überhaupt nötig?

Durch das Deutschland-Ticket ist der Bedarf für einen übergreifenden Tarif deutlich gesunken. Für gelegentliche Nutzer gibt es zudem das Bayern-Ticket. Diese Angebote werden in die Aufwand-/Nutzenabwägung einbezogen. Gleichzeitig werden mögliche Veränderungen beim Deutschland-Ticket (Fortführung, Preis) bei der Gesamtbetrachtung berücksichtigt.


Was ändert sich bei einer möglichen Zusammenlegung an der Entscheidungsmöglichkeit der Stadt Augsburg und der swa? Wie sieht die Mitsprache bei Tarifen aus?

In einem größeren Verbund mit mehr Partnern als bisher im AVV, müssen auch mehr Interessen zusammengeführt werden. Die konkreten Möglichkeiten der Mitsprache und Möglichkeiten zur Anpassung der bisherigen MVV-Strukturen werden zwischen den Gebietskörperschaften abgestimmt und durch die Stadt Augsburg bewertet. 

Gleichzeitig hat ein großer Verbund, in dem bereits heute neben der Landeshauptstadt München und zahlreicher Landkreise auch der Freistaat Bayern Gesellschafter ist (MVV), deutlich mehr Gewicht, um die Interessen des ÖPNV bei der Bayerischen Staatsregierung zu vertreten.


Für wann ist eine mögliche Zusammenlegung von AVV und MVV vorgesehen?

Der Zeitpunkt der Zusammenlegung steht noch nicht fest. Für die Stadt Augsburg steht die Klärung aller offenen Fragen und die intensive Prüfung vor der Schnelligkeit einer möglichen Umsetzung im Vordergrund.