Verkehrsversuch Maximilianstraße

Ab 1. Mai 2023 wird der nördliche Teil der Maximilianstraße für 12 Monate weitgehend autoarm gestaltet, um die Aufenthaltsqualität zwischen dem Herkulesbrunnen und dem Merkurbrunnen zu steigern.

Das ist in Planung

  • 5-6 Meter hohe Bäume in Kübeln für mehr Grün und Schatten
  • Zusätzliche Bänke zum Ausruhen und Verweilen
  • Mehr Platz für Tische und Stühle der Außengastronomie
  • Freie Flächen zum Flanieren

Auswirkungen auf angrenzende Gassen

Die Fußgängerzone in der nördlichen Maximilianstraße wirkt sich auch auf die Winter- und Dominikanergasse sowie das Apothekergässchen aus.

Die Wintergasse verfügt über eine geringe Breite, so dass der Kraftfahrzeugverkehr nur in Einbahn-Richtung geführt werden kann. Nachdem eine Ausfahrt nicht unabhängig, sondern nur über die Maximilianstraße erfolgen kann, muss die Dominikaner- und die Wintergasse mit in die Fußgängerzone einbezogen werden. Gleiches gilt für das Apothekergässchen.

Bereits heute stellt die Dominikaner- und Wintergasse eine wichtige Fußwegebeziehung in die östliche Altstadt dar.

Die Ein- und Ausfahrt ist über Ausnahmeregelungen erlaubt.


Auswirkungen auf die Zufahrtsregelung

  • Wendemöglichkeit am Herkulesbrunnen
  • Lieferverkehr frei von Mo.-Fr. 6:00 – 11:00 Uhr und Sa. von 6:00 – 10:00 Uhr
  • Radverkehr frei
  •  ÖPNV und Taxi frei
    Auf Antrag ist eine Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone bzw. zum Be- und Entladen außerhalb der Lieferzeiten für folgende Fallgruppen möglich, z. B.
    • Personen ohne Stellplatz im Bereich der Fußgängerzone
    • Personen mit Stellplatz im Bereich der Fußgängerzone
  • Zufahrt für Hotelübernachtungsgäste zum Portal des Hotel Maximilian‘s zum Be- und Entladen außerhalb der Lieferzeiten möglich
  • Schrittgeschwindigkeit gilt für das Befahren der gesamten Fußgängerzone

Auswirkungen auf die Parkplatzsituation

  • Wegfall der Parkplätze in der nördlichen Maximilianstraße, Dominikanergasse, Wintergasse und Apothekergässchen
  • Verlegung der Behindertenparkplätze und Motorradstellplätze
  • Verlegung des Taxistandes