Abstand halten

Abstand ist wichtig. In jeder Beziehung. Deshalb: Bitte halte 1,5 Meter Sicherheitsabstand beim Überholen von Radfahrern. Du bist mit dem Radl unterwegs? Dann bitte nicht zu nah an Fußgängern und anderen Radlern vorbeiflitzen. Dankeschön!

#BitteDanke – 1,5 Meter Abstand beim Überholen von Radlern

  • Wer einen Radfahrer überholt, muss mindestens 1,5 Meter Sicherheitsabstand halten.
  • Beim Überholen von Kindern oder Eltern mit Kindern werden 2 Meter Abstand empfohlen.
  • Auch wer außerorts überholt oder einen LKW oder Bus fährt, sollte 2 Meter Abstand halten.

In engen Straßen im Stadtgebiet bedeutet das: hinter dem Radfahrer bleiben. Und erst überholen, wenn ein sicheres Überholen mit ausreichendem Abstand möglich ist.

Deshalb ist der Seitenabstand beim Überholen von Radlern wichtig: Wer zu eng überholt, riskiert, dass Fahrradfahrer stürzen. Oder: Drängt die Radler nach rechts ab, sodass diese im Türöffnungsbereich parkender Autos fahren müssen, direkt neben hohen Bordsteinkanten, über Gullideckel, auf mit Laub bedeckten Straßenrändern, … also dort, wo ein erhöhtes Unfallrisiko besteht.

Abstände in StVO verankert. Autofahrer, die zu eng überholen und so direkt oder indirekt einen Unfall verursachen, machen sich strafbar. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) stand bis 2020 kein Mindestabstand in Metern, hier wurde „ausreichend Abstand“ gefordert. 2020 wurde die exakte Abstandsregelung beim Überholen von Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern durch Kfz (1,5 Meter innerorts, 2 Meter außerorts) dann in der StVO verankert.

Wie viel sind 1,5 Meter? Mehr als man denkt. Einige Kleinwagen sind um die 1,6 Meter breit. Ein französisches Bett ist etwa 1,5 Meter breit. Am besten man hält also so viel Abstand, dass zwischen Auto und Rad noch ein Kleinwagen oder ein großes Bett passen würde. Vielen Dank dafür!

#BitteDanke – 3 Autolängen bei Tempo 50

Zu wenig Abstand ist eine häufige Unfallursache. Wer zu dicht auffährt, bringt sich und andere in Gefahr.

  • Außerorts gilt die Regel: halber Tacho Mindestabstand, also 50 Meter bei 100 km/h.
  • Auch innerorts muss ausreichend Abstand gehalten werden zum vorausfahrenden Fahrzeug. Bei 50 km/h sollte innerorts ein Mindestabstand von 15 Metern gehalten werden.
  • Bei Glätte, Niederschlag oder schlechter Sicht wird der Bremsweg länger. Dann sollte mehr Abstand als der geforderte Mindestabstand gehalten werden!