E-Scooter: Gut unterwegs, noch besser geparkt

In Augsburg gibt es drei Anbieter von E-Scootern. Gemeinsam mit ihnen haben wir ein Abstellkonzept für die Augsburger Innenstadt entwickelt. 

Fahren: Ab 18 Jahren darfst du einem E-Scooter ausleihen. Bleib auf dem Radweg oder der Fahrbahn. Gehwege und die Fußgängerzone sind tabu. Telefonieren oder Musikhören während der Fahrt ist genauso verboten wie zu zweit auf einem Roller fahren. Halte ausreichend Abstand zu allen anderen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern. 

Parken: Bitte stell deinen E-Scooter so ab, dass er niemandem den Weg versperrt. Menschen mit Kinderwägen, Rollstühlen oder Rollatoren brauchen mehr Platz, um vorbeizukommen. Haben sie den? 

In der Augsburger Innenstadt dürfen E-Scooter nur innerhalb von speziell markierten und ausgewiesenen Flächen abgestellt werden. Wird der E-Scooter wo anders abgestellt, laufen die Gebühren weiter.

Die Abstellflächen findest du im amtlichen Online-Stadtplan der Stadt Augsburg – zum Vergrößern bitte scrollen.

Aufstellen: Für den größten Ärger sorgen umgefallene oder umgeworfene E-Scooter. Bitte stelle deinen E-Scooter so ab, dass er nicht umfallen kann. Und ja, es gibt Menschen, die werfen E-Scooter absichtlich um. Darum ist es wichtig, dass es auch Menschen gibt, die ab und zu einen wieder aufstellen. #BitteDanke. Mit dir wird der Verkehr fair.