E-Scooter: Gut unterwegs, noch besser geparkt

Egal ob mit einem geliehenen E-Scooter oder deinem eigenen – für eine gute und sichere Fahrt gibt es ein paar Regeln. Für das Abstellen sogar noch ein paar mehr.

Fahren: Mit deinem privaten E-Scooter darfst du ab 14 losfahren. Für einen Leih-E-Scooter musst du mindestens 18 Jahre alt sein. Für beide gilt: Bleib auf dem Radweg oder der Fahrbahn. Gehwege und die Fußgängerzone sind tabu. Telefonieren oder Musikhören während der Fahrt ist genauso verboten wie zu zweit auf einem Roller fahren. Halte ausreichend Abstand zu allen anderen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern. 

Parken: Bitte stell deinen E-Scooter so ab, dass er niemandem den Weg versperrt. Am besten parallel zur Hauswand. Menschen mit Kinderwägen, Rollstühlen oder Rollatoren brauchen mehr Platz, um vorbeizukommen. Idealerweise 2 Meter. Haben sie die? Verboten ist das Abstellen auf der Fahrbahn und vor Ampeln im Wartebereich.

Für private E-Scooter gelten auf Straßen und Plätzen die gleichen Regeln wie für Fahrräder.

Für Leih-E-Scooter gilt ein besonderes Abstellkonzept, das wir mit den Anbietern der Leih-E-Roller gemeinsam entwickelt haben: In der Augsburger Innenstadt dürfen E-Scooter nur innerhalb von speziell markierten und ausgewiesenen Flächen abgestellt werden. Wird der E-Scooter wo anders abgestellt, laufen die Gebühren weiter.

Die Abstellflächen findest du im amtlichen Online-Stadtplan der Stadt Augsburg – zum Vergrößern bitte scrollen. Private E-Scooter sind hier auch herzlich willkommen.

Aufstellen: Für den größten Ärger sorgen umgefallene oder umgeworfene E-Scooter. Bitte stelle deinen E-Scooter so ab, dass er nicht umfallen kann. Und ja, es gibt Menschen, die werfen E-Scooter absichtlich um. Darum ist es wichtig, dass es auch Menschen gibt, die ab und zu einen wieder aufstellen. #BitteDanke. Mit dir wird der Verkehr fair.