Plangebiet Haunstetten Südwest

Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht „Haunstetten Südwest“

Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Sinne der beabsichtigten Entwicklung des Gebietes „Haunstetten Südwest“ hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 23. Juni 2022 eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (Vorkaufsrechtssatzung) erlassen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Augsburg am 1. Juli 2022 ist die Vorkaufsrechtssatzung in Kraft getreten.

Der Stadt Augsburg stehen im Plangebiet derzeit nur rund ein Fünftel der Flächen zur Verfügung. Der weitaus größere Anteil befindet sich in privatem Eigentum von mehr als 100 Eigentümern. Durch die überwiegend kleinteilige Eigentümerstruktur ist von einer Vielzahl an unterschiedlichen Interessenslagen und Bedarfen auszugehen. Unabhängig von der zukünftigen Planung sind die Grundstücke in ihrem heutigen Zuschnitt baulich kaum nutzbar und müssen im Rahmen einer Bodenneuordnung neu strukturiert werden. Durch einen städtischen Erwerb weiterer Flächen kann die Stadt Augsburg einen umfassenden Einfluss auf die entstehenden Qualitäten und eine zügige Umsetzung der Ziele aus dem städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerb sicherstellen.

Die Vorkaufsrechtssatzung ermöglicht der Stadt Augsburg einen Eintritt in Grundstücksveräußerungen. Das hilft Preisspekulationen vorzubeugen und sichert der Stadt Augsburg Kenntnis über die für die Entwicklung notwendigen Verhandlungspartner während der sogenannten vorbereitenden Untersuchungen.

Umgriff Vorkaufsrechtssatzung