Soziale Stadt „Rechts der Wertach”

Sanierungsgebiet Oberhausen Nr. 11, „Rechts der Wertach”

Durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen soll ein genau umgrenzter Bereich zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet werden. Im Zuge der vorbereitenden Untersuchungen für das Gebiet „Rechts der Wertach” wurden Missstände und Probleme festgestellt, die einen umfassenden Handlungsbedarf zur städtebaulichen Sanierung ergaben.

Hierzu zählen unter anderem:

  • Baukonstruktiv unzureichender energetischer Standard in zahlreichen Gebäuden
  • Bausubstanzielle Mängel und Modernisierungsbedarf zahlreicher Gebäude insbesondere in der Wertach-, Linden-, Wolfgang-, Otto- und Langenmantelstraße
  • Reduktion der Branchenvielfalt sowie Vereinheitlichung des Angebotsmixes in der Wertachstraße
  • Funktionsverluste des Versorgungsstandortes Wertachstraße durch Trading-Down-Effekte
  • Mängel in der Erlebbarkeit und der Erreichbarkeit privater und öffentlicher Grünflächen und Räume (u.a. Wertachufer und Senkelbach)
  • Attraktivitätsverluste öffentlicher Räume
  • Mangelnde Aufenthaltsqualität auf Straßen und Plätzen
  • Hoher Versiegelungsgrad
  • Unzureichende Qualität in der Breite und Tiefe sozialer Infrastruktur (u.a. Schul- und Freizeitanlage „OASE“)
  • Zahlreiche Barrieren und wenig Querungsmöglichkeiten der stark
  • befahrenen Wertach- und Langenmantelstraße

Ein sogenanntes integriertes Handlungskonzept vom Januar 2016 dient als Leitfaden für die Neuordnung und Entwicklung im Gebiet.

Verfahren

Um bei der Aufwertung des Quartiers das Instrumentarium des besonderen Städtebaurechts anwenden zu können, war es erforderlich das Sanierungsgebiet Oberhausen Nr. 11,„Rechts der Wertach”, im sogenannten vereinfachten Verfahren, förmlich festzulegen. Die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes war Voraussetzung für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln aus dem Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt”.

Die Sanierungssatzung wurde vom Augsburger Stadtrat am 25. Februar 2016 beschlossen. Sie ist am 11. März 2016 durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Augsburg rechtsverbindlich geworden.