Stadtgestaltung

Gestaltungsrichtlinie für die Augsburger Innenstadt

Die als Ensemble unter Denkmalschutz stehende Augsburger Innenstadt ist durch eine hochwertige historische Bausubstanz geprägt. Durch umfangreiche bauliche Maßnahmen im Rahmen des Projekts Augsburg City wurden die Aufenthaltsbereiche insbesondere am Königsplatz, in der Maximilianstraße und der Fußgängerzone hochwertig gestaltet.

Mit einer Gestaltungsrichtlinie für die Augsburger Innenstadt wurde die Grundlage geschaffen, private Sondernutzungen mit den Ansprüchen der städtebaulichen Gestaltqualität in Einklang zu bringen. Dadurch wird das hochwertige Stadtbild der Augsburger Innenstadt geschützt und ein Beitrag zur Steigerung der Aufenthaltsqualität und einer attraktiven Nutzung und Gestaltung des öffentlichen Raums geleistet. Die bauliche Neugestaltung soll durch die hochwertigen Sondernutzungen unterstützt und nicht durch unabgestimmte und weniger qualitätsvolle Außengastronomie oder Werbung konterkariert werden.

Die Gestaltungsrichtlinie ermöglicht eine detaillierte, schnelle und einheitliche Behandlung von Anträgen für Nutzungen im öffentlichen Raum. Sie ist auch zur Beurteilung von Sondernutzungen anzuwenden, die baugenehmigungspflichtig sind. Durch schriftlich fixierte und vom Stadtrat beschlossene Richtlinien wurde die Gleichbehandlung aller Antragsteller verdeutlicht und damit auch die Akzeptanz der Entscheidungen gesteigert.

Für den Bereich Rathausplatz - Maximilianstraße - Ulrichsplatz gab es bereits seit 2011 eine Gestaltungsrichtlinie mit Regelungen für die Straßenraumgestaltung, für Außenbewirtungs- und Verkaufseinrichtungen sowie für nicht-ortsfeste Werbeanlagen. Diese wurde durch die Gestaltungsrichtlinie für die Augsburger Innenstadt vom 7. November 2014 abgelöst, die einen erweiterten Geltungsbereich hatte.

In die Fortschreibung der Gestaltungsrichtlinie vom 16. Februar 2023 flossen die Erfahrungen mit der Umsetzung der bisherigen Richtlinie und die aktuellen Anforderungen ein. Neben redaktionellen Änderungen und Ergänzungen findet sich als markantester Punkt der Fortschreibung die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen öffentliche Stellplatzflächen als zusätzliche Außenbewirtungsflächen zu nutzen.

Die Gestaltungsrichtlinie enthält Regelungen und Vorgaben zu folgenden Sondernutzungen auf öffentlichem Grund:

  • Außenbewirtungen
  • Warenauslagen
  • nicht-ortsfeste Werbeanlagen
  • Straßenraumgestaltung

Inhaltlich gibt die Gestaltungsrichtlinie überwiegend Vorgaben zu Größe und Anordnung von Sondernutzungen (Restgehwegbreiten, freizuhaltende Flächen, Abstände zu Fahrbahnen, Größen von Außenbewirtungsflächen und Werbeträgern usw.) und damit zur Benutzbarkeit und Verkehrssicherheit des öffentlichen Raumes für alle Personengruppen.

Darüber hinaus gibt es vor allem im Kernbereich auch Vorgaben zu gestalterischen Aspekten (Materialien und Farben von Mobiliar und Werbeträgern, Schirmgrößen und -farben, Begrünung, Beleuchtung und Beschallung etc.).