Außenbewirtung
Adresse & Kontakte
Telefon | 0821 324-4239,-4240,-4241 |
Fax | 0821 324-9233 |
sondernutzungen@augsburg.de |
Öffnungszeiten
Beschreibung
Wenn Sie vor Ihrer Gaststätte oder Ihrem Imbiss eine öffentliche Fläche für die Aufstellung von Tischen und Stühlen, oder Stehtische nutzen möchten, so ist hierfür eine Sondernutzungserlaubnis notwendig. Voraussetzung für diese Erlaubnis ist jedoch, dass durch die Außenbewirtung keine Behinderung von Passanten oder anderen Verkehrsteilnehmern entsteht.Um das Antragsverfahren, Kosten usw. mit Ihnen abstimmen zu können ist eine telefonische Kontaktaufnahme sinnvoll.
Für die Gestaltung der Außenbewirtung sind für den Innenstadtbereich vom Stadtrat Augsburg Gestaltungsrichtlinien beschlossen worden, die für die Ausführung der Außenbewirtung hinsichtlich Mobiliar, Schirme, Pflanzen und sonstiger Gegenstände Vorgaben enthalten. Sie kann unter folgender Internetseite der Stadt Augsburg eingesehen werden:
http://stadtplanung.augsburg.de/stadtgestaltung/gestaltungsrichtlinie-innenstadt/
Fragen zur Gestaltung Ihrer Bewirtungsmöbel können Sie mit dem Stadtplanungsamt abklären.