Auslegungen

Bei bestimmten Bauleitplanungs- und Fachplanungsverfahren ermöglicht der Gesetzgeber den Betroffenen, Bürgern und Planungsinteressierten die Einsichtnahme in die planerischen Entwürfe. Sie können sich dabei über Ziel und Zweck der Planung, die Planungsabsichten und ggf. über mögliche Alternativen informieren. Während der befristeten Beteiligungsphase besteht auch die Gelegenheit, Anregungen und begründete Änderungswünsche zur Planung vorzubringen.

Stellungnahmen können Sie während der Dauer der Veröffentlichungsfrist elektronisch über das zum jeweiligen Planungsverfahren bereitgestellte Online-Formular verschlüsselt oder per E-Mail an beteiligung.stadtplanung@augsburg.de übermitteln. Alternativ können Sie die Stellungnahme auch bei der Stadt Augsburg, Stadtplanungsamt, Rathausplatz 1, 86150 Augsburg, abgeben.

Aktuelle Auslegungen

Bebauungsplan Nr. 634 E, Aufstellung

Bebauungsplan Nr. 634 E
„Nördlich der Straße ‚Beim Grenzgraben‘ (Abfallverwertungsanlage)”
Aufstellung

Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
vom 12. August 2024 bis einschließlich 13. September 2024

Aufstellungsbeschluss vom 25. Juli 2024
Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 31-32/2024

Planunterlagen

Planzeichnung
Zeichenerklärung
Textteil

Kontaktperson

Christian Schaser
Telefon (0821) 324-34611

Ihre Stellungnahme

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