Auslegungen

Bei bestimmten Bauleitplanungs- und Fachplanungsverfahren ermöglicht der Gesetzgeber den Betroffenen, Bürgern und Planungsinteressierten die Einsichtnahme in die planerischen Entwürfe. Sie können sich dabei über Ziel und Zweck der Planung, die Planungsabsichten und ggf. über mögliche Alternativen informieren. Während der befristeten Beteiligungsphase besteht auch die Gelegenheit, Anregungen und begründete Änderungswünsche zur Planung vorzubringen.

Stellungnahmen können Sie während der Dauer der Veröffentlichungsfrist elektronisch über das zum jeweiligen Planungsverfahren bereitgestellte Online-Formular verschlüsselt oder per E-Mail an beteiligung.stadtplanung@augsburg.de übermitteln. Alternativ können Sie die Stellungnahme auch bei der Stadt Augsburg, Stadtplanungsamt, Rathausplatz 1, 86150 Augsburg, abgeben.

Aktuelle Auslegungen

Bebauungsplan Nr. 868 A, Aufstellung

Bebauungsplan Nr. 868 A
„Nordwestlich der Kreuzung Imhof-/Elisenstraße”
Beschleunigte Aufstellung gemäß § 13a Baugesetzbuch

Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
vom 19. Mai 2025 bis einschließlich 20. Juni 2025

Planunterlagen

Stellungnahmen mit wesentlichen umweltrelevanten Informationen

  • Institutionen - liegen keine vor
  • Öffentlichkeit - liegen keine vor

Gutachten

  • liegen keine vor

Ihre Stellungnahme

Zum Online-Formular

Kontaktperson

Florian Kraus
Telefon (0821) 324-6512

Hinweis: Sofern Stellungnahmen umweltrelevante Informationen enthalten, können sie im weiteren Verfahren veröffentlicht werden.