Chancengleichheit im Beruf

Die Gleichstellungsstelle setzt sich dafür ein, Frauen und Männern in der Arbeitswelt die gleichen Chancen zu ermöglichen. Wichtige Ziele sind die eigenständige Existenzsicherung, mehr Frauen in Führungs- und Entscheidungspositionen und den Abbau der Lohnlücken (Gender Pay Gap).

  • Aktionen zum Equal Pay Day
  • Seminare zum beruflichen Wiedereinstieg
  • Aktionen zum Girls‘ und Boys‘ Day
  • Informationsbroschüre frau & beruf

 

Direkt zu den wichtigsten Themen: 

Aktionen zum Equal Pay Day

Aktion am 27. Februar

Der Equal Pay Day macht auf den sogenannten "„Gender Pay Gap“ aufmerksam. Also den durchschnittlichen Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen. Der Aktionstag markiert symbolisch den Tag, bis zu dem Frauen – angesichts eines unbereinigten Gender Pay Gaps von aktuell 16 Prozent – im Vergleich zu Männern rechnerisch ohne Lohn arbeiten. In diesem Jahr fällt er auf den 27. Februar. 

Das Augsburger Equal Pay Day-Bündnis verteilt am 27. Februar ab 12:30 Uhr am Moritzplatz Informationsmaterialien sowie Taschen und informiert über die ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern. Musikalisch begleitet wird die Aktion vom Corner Chor.


Theater-Performance am 27. März

Auf die Realität und Gefahr von Altersarmut bei Frauen macht einen Monat später die Theaterperformance „Selbst Schuld Katapult“ am Freitag, 27. März um 19 Uhr im Jazz-Club Augsburg aufmerksam.

Sie basiert auf der Forschung von Dr. Alexandra Rau und setzt das ernste Thema performativ und musikalisch in Szene In der Performance kommen betroffene Frauen selbst zu Wort. Anschließend wird eine Gesprächsrunde angeboten.

Veranstaltet wird diese Theaterperformance von der Augsburger Allianz für Feminismus (AAF) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund Bayern (DGB).

 Kooperationspartner sind die Gleichstellungsstelle und das Friedensbüro der Stadt Augsburg, Frauenzentrum Augsburg e. V., Graduiertenschule für Geistes- und Sozialwissenschaften der Universität Augsburg sowie ver.di und IG Metall.

Gleichstellung in der Stadtverwaltung

Gleichstellungskonzept

Die Gleichstellungsstelle erstellt alle 5 Jahre das Gleichstellungkonzept zur Förderung der Chancengleichheit im Personalbereich.

Familienfreundliche Arbeitgeberin   

Für die Chancengleichheit von Frauen und Männer sind familienfreundliche Arbeitsbedingungen eine Grundvoraussetzung.

Die Gleichstellungsstelle berät und unterstützt bei:                            

  • Beruflichen Veränderungen
  • Lebensphasen bezogenen Arbeitszeitmodellen
  • Tandemsuche für Teilzeitinteressierte; Online-Teilzeitbörse
  • Fragen rund um Beurlaubung und Wiedereinstieg

 

Frauen in Führung

Frauen sind in Führung nach wie vor unterrepräsentiert. Ein Schwerpunkt der Gleichstellungsstelle ist Frauen in ihrer beruflichen Entwicklung zu stärken und geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen.

  • Netzwerktreffen für führungsorientierte Frauen
  • Führung in Teilzeit
  • Mitarbeit bei strategischer und struktureller Personalentwicklung
  • Teilnahme an Bewerbungsgesprächen
  • Individuelle Beratung
  • Fortbildungs- und Coachingangebote

Gender Mainstreaming

Mit dem Stadtratsbeschluss von 2007 wurde die bisherige Gleichstellungsarbeit bei der Stadt Augsburg um die neue Strategie des Gender Mainstreamings erweitert (Link Stadtratsbeschluss). Gender Mainstreaming führt Schritt für Schritt zu mehr Geschlechtergerechtigkeit und ermöglicht Menschen, ihr Leben frei in Vielfalt zu gestalten, so wie es ihnen entspricht.

Was ist Gender Mainstreaming?

Die Stelle Koordination Gender Mainstreaming berät und unterstützt Dienststellen der Stadt Augsburg bei der Umsetzung geschlechtssensibler Maßnahmen und Arbeitsweisen:


Gleichbehandlung

Beratung

Die Gleichstellungsstelle bietet Beratung und Information in allen gleichstellungsrelevanten Fragen und Anliegen. Die Beratung ist vertraulich und individuell. Terminvereinbarung nach Anfrage. >> Kontakt

AGG-Beschwerdestelle  

Die Gleichstellungsstelle ist Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbe-handlungsgesetzes (AGG). Beschäftigte können sich bei Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität an die Gleichstellungsstelle wenden. Die Beratung erfolgt stets vertraulich. Eine weitere AGG-Anlaufstelle gibt es im Referat OB/Stabsstelle Recht.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sind alle unerwünschten Verhaltensweisen und Bemerkungen, die sexualisiert und geschlechtsbezogen sind. Es handelt sich um Grenzverletzungen, die zumeist gezielt erfolgen. Die Gleichstellungsstelle berät und unterstützt die Betroffenen vertraulich.

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