Gesetze und Beschlüsse

Art. 3 Grundgesetz (GG) Gleichheit vor dem Gesetz
Im Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes ist die Gleichberechtigung von Frauen und Männern verankert und der Staat verpflichtet, die Chancengleichheit umzusetzen.

Bayerisches Gleichstellungsgesetz (BayGlG)
Zur Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern wurden in den Bundesländern Landesgleichstellungsgesetze verabschiedet.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Ziel des am 18.8.2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft ,des Geschlechtes, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Vertrag von Amsterdam 1999
Der Vertrag wurde von den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union anlässlich ihres Zusammentreffens im Europäischen Rat in Amsterdam am 18. Juni 1997 beschlossen und am 2. Oktober 1997 unterzeichnet. Er trat am 1. Mai 1999 in Kraft.

Charta der Grundrechte der Europäischen Union, 2000
Mit der Charta sind die EU-Grundrechte erstmals umfassend schriftlich und in einer verständlichen Form niedergelegt. Sie orientiert sich an der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Europäischen Sozialcharta, den mitgliedstaatlichen Verfassungen und internationalen Menschenrechtsdokumenten, aber auch an der Rechtsprechung der europäischen Gerichtshöfe.