Parkraumüberwachung Augsburg
Seit 1986 überwacht die Stadt Augsburg ihren Parkraum. Mehr als 40 Mitarbeitende sorgen im Schichtdienst dafür, dass Rettungswege, Ladezonen und Zufahrten frei bleiben, dass keiner sein Auto unberechtigterweise auf Behinderten- oder Bewohner-Parkplätzen abstellt, dass Fußwege und Radwege nicht zugeparkt werden und dass Kurzzeitparkplätze nicht durch Dauerparkende blockiert werden. Zudem kontrollieren sie, ob Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer die Regeln der Umweltzone einhalten und ob Fahrzeuge für den Straßenverkehr zugelassen sind.
Augsburgs Parkraumüberwacher sind im gesamten Stadtgebiet unterwegs – in der Innenstadt und den Außenbereichen, von Montag bis Samstag, zwischen 6:00 und 3:00 Uhr. Nachts, an Sonn- und Feiertagen springen Polizei und Ordnungsdienst ein.
Auch Sonderdienste gehören zum Arbeitsalltag der Parkraumüberwacher: So sind sie beispielsweise während der Heimspiele des FC Augsburg und der Augsburger Panther sowie bei Veranstaltungen wie dem Christkindlesmarkt verstärkt im Einsatz.
Das ist uns wichtig:
- Fußgängerzonen, Geh- und Radwege gehören Augsburgern, die zu Fuß bzw. mit dem Rad unterwegs sind
- Bewohner-Parkbereiche, Ladezonen und Behinderten-Parkplätze sollen Berechtigten zur Verfügung stehen
- Feuerwehranfahrtzonen und -zufahrten, Engstellen, Rettungs- und Fluchtwege müssen für Einsatzfahrzeuge frei bleiben
- Kurzzeitparkplätze in der Innenstadt dürfen nicht durch Dauerparker belegt werden
- Falschparker sollen keine Staus verursachen und nicht dazu führen, dass Straßenbahnen und Busse nicht mehr weiter fahren können.
- Verkehrsteilnehmer sollen die Regeln der Umweltzone einhalten; Fahrzeuge müssen für den Straßenverkehr zugelassen sein (Hauptuntersuchung).
Falschparken – wann es teuer wird
Was wie verwarnt wird, bestimmt nicht die Augsburger Stadverwaltung. Bundesweit gilt ein Tatbestandskatalog. Dieser legt fest, wann ein Fahrer sein Auto „falsch“ abgestellt hat und wie viel das kostet.
- Parken innerhalb 10 Meter vor Ampeln sofern diese verdeckt werden
- min. 15,- €
- Parken innerhalb 5 Meter vor Zebrastreifen
- min. 25,- €
- 5 Meter vor/nach Kreuzungen/Einmündungen
- min. 10,- €
- Parken ohne gültigen Parkschein
- zwischen 20,- und 40,- €
- Parken in Feuerwehrzufahrt
- 55,- €
- Parken in Feuerwehrzufahrt mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen
- 100,- € + ein Punkt in Flensburg
- Parken auf Schwerbehindertenparkplatz
- 55,- €
Langzeitbeziehung? Bewohnerparkausweis!
Im Stadtgebiet gibt es Bereiche, in denen ausschließlich Bewohner parken können. Den Bewohnerparkausweis können Sie online beantragen oder verlängern lassen. Wer vergisst, seinen Bewohnerparkausweis zu verlängern, hat nach Ablauf des Ausweises 2 Wochen Zeit. Erst dann wird eine Verwarnung ausgesprochen.
Die Sache mit dem Halteverbot ...
Erstmal vorweg:
Offiziell heißt es nicht Halteverbot, sondern Haltverbot.
Und jetzt zu dem, was Haltverbot bedeutet:
Nur schnell einen Brief einwerfen und das Auto kurz im Haltverbot abstellen? Kein Problem, wenn Sie im eingeschränkten Haltverbot stehen (rot-blaues Schild mit einem Strich). Wichtig ist, dass Sie Sichtkontakt mit Ihrem Auto haben und der Haltvorgang nicht länger als 3 Minuten dauert. Alles andere gilt nach Verkehrsrecht als „Parken“ und ist im eingeschränkten Haltverbot untersagt. Im absoluten Haltverbot (Schild mit Kreuz) darf übrigens weder gehalten noch geparkt werden. Oft handelt es sich hier um wichtige Zufahrten.