Geschwindigkeitsüberwachung Augsburg
Seit 2004 überwacht die Stadt Augsburg den fließenden Verkehr. Elf Mitarbeitende sorgen dafür, dass sich Verkehrsteilnehmende an Geschwindigkeits-Begrenzungen halten. Sechs mobile Messgeräte kommen zum Einsatz – vor allem in Tempo-30-Zonen, vor Schulen, Kindergärten und dort, wo häufig Unfälle passieren.
Besonders zu Schulbeginn wird die Geschwindigkeit rund um Kindergärten und Schulen überwacht – dadurch halten sich immer mehr Verkehrsteilnehmende an Tempo-Limits.
Wo wann gemessen wird, entscheidet der Verkehrsüberwachungsdienst in Zusammenarbeit mit der Polizei. Wer feststellt, dass viele Autos auf einer Straße zu schnell fahren, kann sich an die Geschwindigkeitsüberwachung wenden.
Insgesamt acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Stadtgebiet unterwegs: Sie führen Messungen durch und ermitteln Fahrzeughalterinnen und -halter, die Geschwindigkeiten überschritten, ihr Bußgeld aber nicht bezahlt haben.
Es gelten Grenz- und Toleranzwerte. Innerorts ziehen die Verkehrsüberwacherinnen und -überwacher von der gemessenen Geschwindigkeit 3 km/h als sogenannte Verkehrsfehlergrenze ab. Wird das Tempo-Limit nach Abzug um weniger als 5 km/h überschritten, wird der Verkehrsverstoß nicht verfolgt. Das heißt: Bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 30 km/h oder 50 km/h ahndet die Verkehrsüberwachung keine Verstöße bis 38 km/h bzw. bis 58 km/h. Trotzdem bitten wir Sie, sich aus Sicherheitsgründen an die vorgeschriebenen Tempo-Limits zu halten.