Baustellenregelungen

Adresse & Kontakte

Straßenverkehr
Karlstraße 2
86150 Augsburg
Lage im Stadtplan
Telefon 0821 324-9205
Fax 0821 324-9203
E-Mail baustellen.mtba@augsburg.de.
  3. Stock, Zimmer 327
   

Öffnungszeiten

Wir sind für Sie da:
Mo–Di:08:30–12:30 Uhr
Do:08:30–12:30 Uhr
Do:14:00–17:30 Uhr

Beschreibung

Bei Baustellen, die den öffentlichen Verkehrsraum betreffen, ist es erforderlich, den Verkehr mittels Verkehrszeichen gesichert zu führen. Deshalb werden die vom Bauherren oder dessen Beauftragten vorgelegten Pläne zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherung mit den verschiedenen Stellen der Polizei und den zuständigen Stellen der Stadtverwaltung abgeklärt und genehmigt.

Zuständige Dienststelle

Unterlagen

Es wird ein Antrag mit Verkehrszeichenplan benötigt. Das Onlineformular finden Sie im Menu „Formulare“.

Der Antrag ist mindestens 14 Arbeitstage vor Beginn der Arbeiten einzureichen.
Aufgrund von jahreszeitlichen Schwankungen infolge erhöhter Antragszahlen kann sich der Bearbeitungszeitraum verlängern.

 

Für jeden Bauabschnitt sind Verkehrszeichenpläne (bei schriftlicher Antragstellung bitte in zweifacher Ausfertigung) beizufügen, aus denen ersichtlich ist:

  • die tatsächlichen Fahrbahnbreiten
  • die tatsächlichen Gehwegbreiten
  • die tatsächlichen Radwegbreiten
  • die in Anspruch genommenen Flächen (Aufgrabung + Arbeitsraum + Baustofflagerfläche + Fläche für Verkehrseinrichtungen + sonstige in Anspruch genommene Flächen)
  • vor Ort bestehende Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen und Markierungen
  • Straßeneinbauten
  • Straßenbahngleise
  • besondere Gleiskörper
  • Grünflächen
  • Bäume
  • Masten
  • etc.  

Zusätzlich muss die für die Kennzeichnung, Absperrung und Verkehrsführung (inkl. Umleitung) der Arbeitsstelle erforderliche Beschilderung, Markierung und Verkehrseinrichtung enthalten sein. 

Für evtl. notwendige Lichtsignalanlagen sind Signallagepläne und Signalzeitpläne beizufügen.

 

Kosten

Die Gebühren sind abhängig von der Dauer der Baustelle und der Größe der benötigten Verkehrsfläche.

Wichtige Hinweise

Wir weisen darauf hin, dass nach erfolgter Genehmigung der Arbeitsstelle eine Kontrolle der aufgestellten Verkehrszeichen durch die Polizei und die Genehmigungsbehörde erfolgt.

Vorlagen

BITTE BEACHTEN: Aufgrund der Umstellung auf die Vorgaben der RSA21 können keine Regelpläne zur Verfügung gestellt werden.