Parkerleichterung für Schwerbehinderte

Adresse & Kontakte

Straßenverkehr
Karlstraße 2
86150 Augsburg
Lage im Stadtplan
Telefon 0821 324-9222
Fax 0821 324-9203
E-Mail ausnahmegenehmigungen.mtba@augsburg.de
   

Öffnungszeiten

Wir sind für Sie da:
Mo–Di:08:30–12:30 Uhr
Do:08:30–12:30 Uhr
Do:14:00–17:30 Uhr

3.Stock , Zimmer 309


Beschreibung

Hier werden Ausnahmegenehmigungen für Menschen mit Behinderung zur Inanspruchnahme von Parkerleichterung erteilt.

Bitte beachten Sie, dass Sie hier den Antrag nur stellen können, sofern Ihr Erstwohnsitz in der Stadt Augsburg liegt. Antragsteller aus anderen Regionen wenden sich bitte an Ihre Stadtverwaltung oder an Ihr Landratsamt.

Zuständige Dienststelle

Arten der Parkerleichterungen

Folgende Art der Parkerleichterung ist möglich.

Parkerleichterung für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie/ Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für Blinde Menschen (EU-Parkausweis)

Den Ausweis erhalten Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG), beidseitiger Amelie/Phokomelie und vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie Blinde Menschen (Merkzeichen Bl).

Der Ausweis gilt in allen Ländern der EU und zahlreichen weiteren Ländern.

Das Antragsformular für den EU-Parkausweis können Sie hier herunterladen.
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Umfang der Parkerleichterungen

Folgende Rechte sind mit dem Parkausweis verbunden:

  • Parken bis zu drei Stunden im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286, 290 StVO). Für bestimmte Haltverbotsstrecken kann eine längere Parkzeit genehmigt werden. Die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben.
  • Überschreitung der zugelassenen Parkdauer im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290 StVO).
  • Parken über die zugelassene Zeit hinaus an Stellen, die durch Zeichen 314 "Parkplatz" oder Zeichen 315 "Parken auf Gehwegen" gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist.
  • Parken während der Ladezeit in Fußgängerzonen, in denen das Be- oder Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist.
  • Parken an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und ohne zeitliche Begrenzung.
  • Parken auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden.
  • Parken in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern.

Die höchstzulässige Parkdauer beträgt 24 Stunden.

Mit dem EU-Parkausweis darf auch an ausgewiesenen Parkplätzen für Schwerbehinderte (Zeichen 314 oder 315 mit dem Zusatzzeichen „Rollstuhlfahrersymbol“) – unter Beachtung vorhandener zeitlicher Beschränkungen - geparkt werden.

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Antragstellung

Der Antrag für Schwerbehinderte mit Hauptwohnsitz in Augsburg kann durch die behinderte Person selbst oder durch eine bevollmächtigte Person schriftlich oder persönlich bei der Abt. Straßenverkehr des Mobilitäts- und Tiefbauamtes der Stadt Augsburg gestellt werden (nur nach Terminvereinbarung).   

Unterlagen

Sie können hier ganz einfach den Parkausweis über unseren Formularserver beantragen.

Bitte beachten Sie, dass Sie zur Antragstellung Scans

  • des Schwerbehindertenausweis des ZBFS (die eingetragenen Merkzeichen müssen deutlich erkennbar sein),
  • Feststellungs-/Einstufungsbescheid oder eine Bescheinigung des ZBFS über das Vorliegen der Voraussetzungen für den jeweiligen Parkausweis, die nicht aus dem Schwerbehindertenausweis ersichtlich sind und
  • bei Antragstellung durch einen Bevollmächtigten eine entsprechende Vollmacht

benötigen.

Bei der Beantragung einer EU-Parkerleichterung bitten wir Sie im Anschluß an die Antragstellung die Bestätigungsdatei auszudrucken und uns mit einem 1 Lichtbild (35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung, max. 6 Monate alt) zuzusenden.

Stadt Augsburg
Mobilitäts- und Tiefbauamt
Abteilung Straßenverkehr
Karlstraße 2
86150 Augsburg

Aus technischen Gründen ist dies momentan noch notwendig.

Hier gelangen Sie zu unserem Antragsformular

oder Sie beantragen die Ausnahmegenehmigung schriftlich mit folgenden Unterlagen im Original oder Kopie

  • der Schwerbehindertenausweis des ZBFS (die eingetragenen Merkzeichen müssen deutlich erkennbar sein),
  • Feststellungs-/Einstufungsbescheid oder eine Bescheinigung des ZBFS über das Vorliegen der Voraussetzungen für den jeweiligen Parkausweis, die nicht aus dem Schwerbehindertenausweis ersichtlich sind und
  • bei Antragstellung durch einen Bevollmächtigten eine entsprechende Vollmacht.

Für den EU-Ausweis wird außerdem 1 Lichtbild (35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung, max. 6 Monate alt) benötigt.

Kosten

Keine

Aktuelle Hinweise

  • Schwerbehinderte, die eine gültige Sonderregelung Bayern besitzen, können nun auch einen Parkausweis mit bundesweiter Gültigkeit erhalten. Aus organisatorischen Gründen ist für eine entsprechende Antragstellung sowohl die bestehende Ausnahmegenehmigung als auch der aktuelle Parkausweis erforderlich.
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Formulare

Hier können Sie Ihren Parkausweis einfach über unseren Formularserver beantragen

Bitte beachten Sie, zur Antragstellung folgende Scans zum Hochladen bereithalten sollten

  • den Schwerbehindertenausweis des ZBFS (die eingetragenen Merkzeichen müssen deutlich erkennbar sein),
  • Feststellungs-/Einstufungsbescheid oder eine Bescheinigung des ZBFS über das Vorliegen der Voraussetzungen für den jeweiligen Parkausweis, die nicht aus dem Schwerbehindertenausweis ersichtlich sind und
  • bei Antragstellung durch einen Bevollmächtigten eine entsprechende Vollmacht

  Hier gelangen Sie zu unserem Antragsformular  

 

Bei der Beantragung eines EU Parkausweis ist es derzeit noch erforderlich, die PDF-Datei des Formulars auszudrucken und uns mit 1 Lichtbild (35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung, max. 6 Monate alt) zuzusenden.

Stadt Augsburg
Mobilitäts- und Tiefbauamt
Abteilung Straßenverkehr
Karlstraße 2
86150 Augsburg