Bachablässe
Adresse & Kontakte
| Wasser- und Brückenbau | |
| Annastr. 16 86150 Augsburg | Lage im Stadtplan |
| Telefon | 0821 324-7412,-7421 |
| Fax | 0821 324-7425 |
| wasserbau.mtba@augsburg.de | |
Öffnungszeiten
| Wir sind für Sie da: | |
|---|---|
| Mo–Do: | 08:30–12:30 Uhr |
| Do: | 14:00–17:30 Uhr |
| Fr: | 08:00–12:00 Uhr |
1 Frühjahrsablässe
1.1 Tagesablass Lechseite:
Kaufbach ab Schäfflerbachschleuse und dadurch betroffene Gewässerabschnitte
- Dienstag, 21.April 2026 von 7:30 bis ca. 15:00 Uhr
Die Olympiakanustecke ist in dieser Zeit nicht in Betrieb. Neubach und
Hauptstadtbach werden reduziert (auch Jugendkanustrecke und TW 24 betroffen).
Der Kaufbach führt ab der Friedberger Straße die Wassermenge des Wolfsbachs
von ca. 1 m³/s. Im weiteren Verlauf teilen sich Schwallech, Sparrenlech, Mittlerer
und Hinterer Lech die Wassermenge des Wolfbachs
1.2 Wertachseite:
Fabrikkanal, Wertachkanal, Holzbach, Senkelbach, Mühl-/Hettenbach
- Beginn: Samstag, 25.April 2026, 7:30 Uhr
- Ende: Montag, 11.Mai 2026, 7:30 Uhr
.
2. Herbstablässe
2.1 Lechseite:
Hauptstadtbach, Neubach, Olympiakanustrecke, Herrenbach, Proviantbach,
Hanreibach, Fichtelbach, Schäfflerbach, Kaufbach, Sparrenlech, Schwallech,
Hinterer Lech, Mittlerer Lech, (Stadtgraben + Malvasierbach teilw. reduziert)
- Beginn: Samstag, 17.Oktober 2026, 7:30 Uhr
- Ende: Freitag, 30.Oktober 2026, 7:30 Uhr
Der Stadtbach ist reduziert, führt aber die volle Wassermenge des Lochbaches von ca. 3 m³/s.
2.2 Lochbachseite:
Lochbach, Wolfsbach (Stadtgraben + Malvasierbach teilw. reduziert), Vorderer Lech,
Mittlerer Lech, Hinterer Lech, Sparrenlech, Kaufbach, Schwallech, Stadtbach,
Schäfflerbach, Olympiakanustrecke,
Neubach und Hauptstadtbach werden reduziert (auch Jugendkanustrecke und TW 24
sind betroffen)
- Beginn: Samstag, 19.September 2026, 7:30 Uhr
- Ende: Freitag, 02.Oktober 2026, 7:30 Uhr
3 Anmerkungen und Hinweise:
- Baustellen, welche von Anliegern an Gewässern durchgeführt werden, sind dem Mobilitäts- und Tiefbauamt rechtzeitig anzuzeigen..
- Bei der Planung und Durchführung von Arbeiten in und am Gewässer sind die einschlägigen Gesetze zu beachten (z. B. BayWG, WHG, BNatSchG, usw.).
- Aus Gründen des Natur- / Tierschutzes werden alle abgelassenen Bäche während der angegebenen Zeiten mit Restwasser beaufschlagt. Die Menge des Restwassers und die daraus resultierenden Wasserstände richten sich nach den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und Witterungseinflüssen.
Wassermengenschwankungen durch Umstellungs- und Regulierungsarbeiten sind jederzeit möglich.
Die Wasserreduzierung zu Beginn der Ablässe sowie der Wasserzulauf nach den Ablässen erfolgt zeitlich gestaffelt! - Während der Ablässe darf aus Sicherheitsgründen keine Stauhaltung an den Wasserkraftwerken usw. stattfinden. Das ankommende Restwasser ist ständig und ungehindert weiterzuleiten.
- Nach Beendigung der Ablässe hat die Anstauphase an den Stauhaltungen durch die Betreiber langsam zu erfolgen. Es muss zu jeder Zeit ausreichend Restwasser weitergegeben werden!
- Alle Anlagen sind zur Vermeidung von Störfällen (z.B. durch vermehrt auftretendes Schwemmgut) jederzeit ausreichend zu kontrollieren und zu besetzen.
- Werkskanal- und Triebwerksanlagen, gewässerüber- bzw. unterquerende Ver- und Entsorgungsleitungen, usw. sind zu überprüfen und instand zu halten. Unterhaltungsarbeiten in und am Gewässer sind nach den jeweils gültigen Gesetzen und Vorschriften von den Unterhaltungspflichtigen (auch Anlieger) durchzuführen (Instandhaltung Uferwände, Gewässersohlen, Räumung, Rückschnitt von Bewuchs, usw.).
- Rückschnitt, Räumgut usw. ist umgehend aus den Gerinnen zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen. Gewässer sind keine Lager- oder gar Entsorgungsflächen. Das Einbringen von Stoffen ins Gewässer ist verboten.