Fahrgastbeförderungsschein

Adresse & Kontakte

Bürgeramt, Fahrerlaubnisbehörde
An der Blauen Kappe 18
86152 Augsburg
Lage im Stadtplan
Telefon 0821 324-9279,-9274,-9273,-9277,-9278,-3587
Fax 0821 324-3398
E-Mail service.fahrerlaubnis@augsburg.de

Öffnungszeiten

Wir sind für Sie da:
 
Montag: 8.00 - 15.00 Uhr
Dienstag: 8.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch: 7.00 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 17.30 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr

Nutzen Sie die Online-Terminreservierung

Sie können uns telefonisch von Montag bis Freitag von 8:00–12:30 Uhr erreichen. Außerhalb dieser Zeiten ist die telefonische Erreichbarkeit nicht immer gewährleistet.

Auch können Sie uns Ihr Anliegen jederzeit unter der o.g. E-Mail Adresse schriftlich mitteilen.

Eine postalische Antragstellung ist möglich.


Beschreibung

Wer

  • ein Taxi
  • einen Mietwagen
  • einen Krankenkraftwagen oder
  • einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen führen will

bedarf einer zusätzlichen Erlaubnis der Fahrerlaubnisbehörde, wenn in diesen Fahrzeugen Fahrgäste befördert werden (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung).

Dieser Fahrerlaubnis bedarf es u.a. nicht für

  • Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nord-Atlantik-Paktes,
  • Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
  • Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste,
  • Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen wenn der Kraftfahrzeugführer im Besitz der Klasse D oder D1 ist. 

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von nicht mehr als 5 Jahren erteilt. Sie wird auf Antrag des Inhabers um jeweils 5 Jahre verlängert.

Zuständige Dienststelle

Zuständige Dienststelle

Unterlagen

  • Antragsformular
  • Gültiger Personalausweis/Reisepass
  • Führerschein 
  • Fahrgastbeförderungsschein (falls vorhanden)
  • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
  • Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung ab dem 60. Lebensjahr
  • bei Taxi, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr: Nachweis der erforderlichen Fachkundeprüfung
  • bei Krankenkraftwagen: Erste-Hilfe-Bescheinigung

Kosten

55,60 Euro