Führungszeugnisse

Ansprechpartner für deutsche und EU-Bürger

Service-Telefon Bürgerbüro

Telefon

0821 324-9999

Fax 0821 324-3597

Ansprechpartner für ausländische Bürger ist die  Ausländerbehörde


Beschreibung

Bei persönlicher Vorsprache nehmen wir Ihren Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses gerne entgegen und leiten diesen an das Bundesamt für Justiz weiter.

Online-Verfahren

Führungszeugnisbeantragung (zentrales Online-Portal) 

Um einen elektronischen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz stellen zu können, benötigen Sie:

  • einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
  • ein Kartenlesegerät / mobiles NFC-fähiges Endgerät (siehe Liste) zum Auslesen des Ausweisdokumentes
  • aktuell installierte Version der AusweisApp
  • für die Online-Bezahlung: Eine Kreditkarte (Visa/MasterCard) oder die Teilnahme Ihrer Bank am giropay-Verfahren

Zuständige Dienststelle

Unterlagen

Für die Beantragung eines Führungszeugnisses benötigen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass bzw. Ihren Nationalpass.
Zusätzlich benötigen Sie für ein erweitertes Führungszeugnis eine schriftliche Aufforderung von der Stelle, bei der das Führungszeugnis vorgelegt werden muss.

Kosten

Für die Beantragung eines Führungszeugnisses werden Gebühren in Höhe von 13,00 Euro fällig.

Die Begleichung der anfallenden Kosten beim Bürgeramt kann mit EC-Cash oder Bar erfolgen.
Die Begleichung erfolgt sofort.

Wichtige Hinweise

  • Kann nur persönlich beantragt werden. Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich.
  • Haupt- oder Nebenwohnsitz muss in Augsburg sein.
  • Personen ab 14 Jahre können ein Führungszeugnis beantragen.
    Achtung!!
    Sollten Personen über 14 Jahren einen gesetzlichen Vertreter haben, kann auch dieser ein Führungszeugnis anfordern.
  • Für Personen unter 14 Jahren ist ein Führungszeugnis nur in Ausnahmefällen möglich.
  • Personen die im Ausland leben stellen den Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz.
  • Auf besonderen Wunsch kann das Führungszeugnis an das Amtsgericht (Augsburg) gesandt werden, dass Sie es einsehen können.
  • Führungszeugnisse mit "Belegart 0" werden nicht an den Antragsteller gesandt. Bitte Zustelladresse mitbringen.
  • Führungszeugnisse mit Apostille werden vom Bundesverwaltungsamt Köln ausgestellt. Zusätzliche Gebühr für die Apostille: 25,00 Euro.
  • Führungszeugnisse mit Überbeglaubigung werden vom Bundeszentralregister ausgestellt. Zusätzliche Gebühr für die Überbeglaubigung: 20,00 Euro.

Bitte beachten Sie

Eine Vorsprache bei den Bürgerbüros ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich