Genehmigungsfreistellung
Adresse & Kontakte
Hermanstraße 17 86150 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Postalische Anschrift: | Lage im Stadtplan |
Öffnungszeiten
Zur allgemeinen Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte vorrangig unser Kontaktformular.
Für Anfragen Akteneinsicht in Bestandsakten, wenden Sie sich bitte an bauaktenverwaltung@augsburg.de
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Wir sind telefonisch für Sie da: | |
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Mo, Di, Mi: | 08:30–12:00 Uhr und 14:00–16:00 Uhr |
Do: | 08:30–12:00 Uhr und 14:00–17:00 Uhr |
Fr: | 08:30–12:00 Uhr |
Beschreibung
Wenn ein Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt, ist der Bau eines Hauses unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei. Geregelt ist dieses Verfahren in Art. 58 BayBO.
Die Unterrichtung der Gemeinde geschieht mit dem normalen Bauantragsformular, bei dem der Bauherr "Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren" ankreuzt und die übrigen Unterlagen beifügt.
Zuständige Dienststelle
Wichtige Hinweise
- Bauanträge und Anträge auf Nutzungsänderung sind durch einen Bauvorlageberechtigten einzureichen
- Bestellung des Amtlichen Lageplans
- Formulare zu den erforderlichen Anträgen