Bauantrag
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Do: | 08:30–12:30 Uhr und 14:00–17:30 Uhr |
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Beschreibung
Im Baugenehmigungsverfahren wird geprüft, ob das geplante Bauvorhaben diesen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. In erster Linie geht es dabei um die Frage, ob das Vorhaben mit den bauplanungsrechtlichen und den bauordnungsrechtlichen Vorschriften in Einklang steht.
Zuständige Dienststelle
Wichtige Hinweise
- Bauanträge und Anträge auf Nutzungsänderung sind durch einen Bauvorlageberechtigten einzureichen
- Bestellung des Amtlichen Lageplans
- Formulare zu den erforderlichen Anträgen