Wegweiser durch die Verwaltung der Stadt Augsburg

Während der Gründung führt kein Weg an bestimmten Verwaltungsprozessen vorbei. Der Wegweiser der Stadt Augsburg bietet einen kompakten Überblick über alle gründungsrelevanten Unterlagen – verständlich aufbereitet und direkt mit den zuständigen Stellen verlinkt. Augsburg, die Stadt der kurzen Wege, unterstützt mit klaren Strukturen und einem serviceorientierten Verwaltungssystem den erfolgreichen Einstieg in die Selbstständigkeit.


Wer ein stehendes Gewerbe anfangen will, muss dies bei der zuständigen Behörde anzeigen (§ 14 GewO)

Weitere Informationen zu:
  • Unterlagen
  • Kosten
  • Formulare
  • Zweitschrift / Abschrift einer Gewerbemeldung
  • Steuernummer / Steuerangelegenheiten

Ein Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.

Weitere Informationen: Bürgeramt Stadt Ausgburg
  • Unterlagen
  • Kosten
  • Wichtige Hinweise

 


Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) ist eine befristete Erklärung, die bestätigt, dass für die antragstellende Person bzw. Unternehmung zum Zeitpunkt der Ausstellung keine Steuerrückstände bei der Stadt Augsburg bestehen. Bestehen Steuerrückstände kann keine UBB ausgestellt werden.

Weitere Informationen: Stadtkasse Stadt Augsburg
  • Online Beantragung
  • Kosten

Wer beruflich mit Lebensmitteln zu tun hat, braucht – nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) – vor Antritt seiner Tätigkeit eine Belehrung durch das Gesundheitsamt. 

Weitere Informationen: Gesundheitsamt Augsburg
  • Anmeldung
  • Durchführung online oder vor Ort
  • Dauer und Kosten

 


Erlaubnispflichtig ist das Gaststättengewerbe dann, wenn alkoholische Getränke verabreicht werden. Die Gaststättenkonzession (-erlaubnis) wird Personen- und Raumbezogen und für eine bestimmte Betriebsform (z.B. Schank- und Speisewirtschaft, Diskothek, Tanzcafé etc.) erteilt.

Weitere Informationen: Ordnungsamt Augsburg
  • Unterlagen und Formulare
  • Kosten

 


Eine Nutzungsänderung ist jede Änderung der ursprünglich genehmigten Nutzung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage. Dies gilt auch für genehmigungsfreie Nutzungen.

Weitere Informationen: Bauordnungsamt Stadt Ausgburg
  • Wichtige Hinweise und Formulare

 

 


Wir erleichtern Ihren Einstieg zur Ansiedlung oder Erweiterung während des gesamten Investitions‐ und Ansiedlungsprozesses, von der Standortwahl bis zur Entscheidungsfindung.

Weitere Informationen zu:
  • kompetenter Beratung
  • gezielter Suche einer passenden Gewerbeimmobilie
  • Service bei Ansiedlungsverfahren