Gewerbebetriebe - (An-, Um-, Abmeldungen)
Adresse & Kontakte
Ordnungsamt
An der Blauen Kappe 18
86152 Augsburg
Postanschrift
Grottenau 1
86150 Augsburg
Telefon: | 0821 324-4234 |
Fax: | 0821 324-9233 |
E-Mail: | gewerberecht@augsburg.de |
Persönliche Vorsprachen sind nicht zwingend notwendig. Sie können alle Anliegen postalisch oder elektronisch einreichen. Sollten Sie dennoch persönlich vorsprechen wollen, beachten Sie, dass hierbei nur eine Entgegennahme der Unterlagen erfolgen kann. Eine sofortige Bearbeitung ist nicht möglich.
Die persönliche Abgabe der Unterlagen ist nur mit einem Termin möglich, welchen Sie über den nachfolgenden Link buchen können.
Hier gelangen Sie zur Online-TerminreservierungDie entsprechenden Formulare dazu finden Sie hier.
Bitte sehen Sie von Rückfragen zum Bearbeitungsstand ab. Bei fehlenden Unterlagen und Rückfragen werden Sie kontaktiert.
Beschreibung
Wer ein stehendes Gewerbe anfangen will, muss dies bei der zuständigen Behörde anzeigen (§ 14 GewO)
Anzeigepflichtig ist hierbei:
- Der Beginn des Betriebes (auch einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle)
- Die Verlegung des Betriebes (innerhalb des Gemeindegebietes) sowie jede wesentliche Änderung der gewerblichen Tätigkeit
- Die Aufgabe oder Verlegung außerhalb des Gemeindegebietes oder wenn sich der Gegenstand des Gewerbes maßgeblich ändert
Anzeigepflichtig ist jede natürliche (z. B. auch der Gesellschafter von Personengesellschaften) oder juristische Person.
Die Anzeige ist gleichzeitig mit Beginn des Betriebes bzw. dem anzeigepflichtigen Ereignisses zu erstatten. Eine Unterlassung der Anzeige kann unter anderem als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Des Weiteren gibt es erlaubnispflichtige Gewerbe, reisegewerbliche Tätigkeiten, überwachungsbedürftige Gewerbe und handwerksrechtliche Tätigkeiten.
Für diese Gewerbe sind neben der Anmeldung außerdem eine Gewerbeerlaubnis, eine Reisegewerbekarte bzw. ein Eintrag in die Handwerksrolle notwendig.