Gewerbebetriebe - (An-, Um-, Abmeldungen)
Adresse & Kontakte
Ordnungsamt
An der Blauen Kappe 18
86152 Augsburg
Postanschrift
Grottenau 1
86150 Augsburg
Telefon: | 0821 324 - 4234, 4226,-4227,-4228,-4229,-4230 |
Fax: | 0821 324-9233 |
E-Mail: | gewerberecht@augsburg.de |
Persönliche Vorsprachen sind nicht zwingend notwendig. Sie können alle Anliegen postalisch oder elektronisch einreichen. Sollten Sie dennoch persönlich vorsprechen wollen, beachten Sie, dass hierbei nur eine Entgegennahme der Unterlagen erfolgen kann. Eine sofortige Bearbeitung ist nicht möglich.
Die persönliche Abgabe der Unterlagen ist nur mit einem Termin möglich, welchen Sie über den nachfolgenden Link buchen können.
Hier gelangen Sie zur Online-TerminreservierungDie entsprechenden Formulare dazu finden Sie hier.
Bitte sehen Sie von Rückfragen zum Bearbeitungsstand ab. Bei fehlenden Unterlagen und Rückfragen werden Sie kontaktiert.
Beschreibung
Wer ein stehendes Gewerbe anfangen will, muss dies bei der zuständigen Behörde anzeigen (§ 14 GewO)
Anzeigepflichtig ist hierbei:
- Der Beginn des Betriebes (auch einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle)
- Die Verlegung des Betriebes (innerhalb des Gemeindegebietes) sowie jede wesentliche Änderung der gewerblichen Tätigkeit
- Die Aufgabe oder Verlegung außerhalb des Gemeindegebietes oder wenn sich der Gegenstand des Gewerbes maßgeblich ändert
Anzeigepflichtig ist jede natürliche (z. B. auch der Gesellschafter von Personengesellschaften) oder juristische Person.
Die Anzeige ist gleichzeitig mit Beginn des Betriebes bzw. dem anzeigepflichtigen Ereignisses zu erstatten. Eine Unterlassung der Anzeige kann unter anderem als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Des Weiteren gibt es erlaubnispflichtige Gewerbe, reisegewerbliche Tätigkeiten, überwachungsbedürftige Gewerbe und handwerksrechtliche Tätigkeiten.
Für diese Gewerbe sind neben der Anmeldung außerdem eine Gewerbeerlaubnis, eine Reisegewerbekarte bzw. ein Eintrag in die Handwerksrolle notwendig.
Zuständige Dienststelle
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass zur Überprüfung der Personalien, bei ausländischen Antragsteller ist eine Aufenthaltserlaubnis bzw. –berechtigung vorzulegen; bei Bevollmächtigung eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
- Bei im Handels-, Vereins-, oder Genossenschaftsregister eingetragenen Gesellschaften ein Registerauszug
- Für die Gewerbean-, -um- und –abmeldung sind die amtlich vorgeschriebenen Vordrucke zu verwenden (siehe Formulare)
Kosten
Gewerbeanmeldung natürliche Person | 60,00 € |
Gewerbeanmeldung juristische Person | 60,00 € |
Gewerbeummeldung natürliche Person | 40,00 € |
Gewerbeummeldung juristische Person | 40,00 € |
Gewerbeabmeldung | 40,00 € |
Formulare
Bitte beachten Sie:
- Diese Formulare sind für alle Arten von Gewerbebetrieben vorgesehen.
- Bei der Benutzung des Bayernportals ist eine einmalige Registrierung erforderlich.
Formulare zur Gewerbe-An-, Ab-, Ummeldung
Zweitschrift / Abschrift einer Gewerbemeldung
Beschreibung
Die Erteilung einer Zweitschrift des Gewerbescheins bzw. der Gewerbeerlaubnis kann beim Bürgeramt, Ordnungsbehörde beantragt werden.
Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass zur Überprüfung der Personalien
Kosten
15 €
Steuernummer/Steuerangelegenheiten
Bei Fragen und Unklarheiten betreffend der Steuernummer sowie allen anderen Steuerangelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an Ihr Finanzamt.