Gewässerausbau – Genehmigung nötig

Gewässerausbau und Hochwasserschutzanlagen erhöhen die Leistungsfähigkeit der Gewässer und verringern das Überflutungsrisiko. Gewässerausbauten sind genehmigungspflichtig – Auskunft erteilt das Umweltamt.

Gewässerausbauten müssen genehmigt werden. Je nach Maßnahme ist eine Planfeststellung oder eine Plangenehmigung nötig.

Planfeststellungspflichtige Ausbaumaßnahmen sind beispielsweise:

  • Deich- oder Dammbauten
  • Hochwasserrückhaltebecken
  • Kiesabbauvorhaben, wenn dadurch ein dauerhaftes Gewässer entsteht
  • Fischteiche
  • Ökologischer Ausbau oder Renaturierung eines oberirdischen Gewässers (wie zum Beispiel Wertach Vital und Licca Liber)

Der Gewässerausbau kann unter bestimmten Voraussetzungen auch in einem vereinfachten Verfahren als sogenannte Plangenehmigung zugelassen werden.

Auskunft zur Genehmigungspflicht und zur Art der Genehmigung erhalten Sie beim Umweltamt – telefonisch unter 0821 324-7322 oder per E-Mail unter umweltamt@augsburg.de.

Weitere Informationen zum Gewässerausbau finden Sie auf den Internet-Seiten des Bayerischen Landesamtes für Umwelt.