Thermische Nutzung des Grundwassers

Ob Heizwärme, Warmwasser, Kühlung oder Energiespeicherung: Erdwärme ist emissionsfrei, klimaneutral und benötigt wenig Fläche. Wer Grundwasser über einen Entnahmebrunnen fördert und über einen Schluckbrunnen wieder versickern lässt, um eine Wärmepumpe oder eine Kühlanlage zu betreiben, benötigt eine wasserrechtliche Erlaubnis.

Allgemein ist bei den thermischen Nutzungen zu beachten:

  • Es darf nur oberflächennahes, nicht gespanntes Grundwasser genutzt werden.
  • Grundwasserstauende Schichten dürfen nicht durchbohrt werden.
  • Es muss sichergestellt sein, dass das thermisch und in seiner Beschaffenheit sonst nicht weiter veränderte Grundwasser wieder in den gleichen Grundwasserleiter eingeleitet wird, aus dem es entnommen wurde.
  • Die Benutzung muss außerhalb von Wasser- oder Heilquellenschutzgebieten liegen.

Unabhängig davon, ob eine Wärmepumpe oder eine Kühlanlage betrieben wird, werden bei den thermischen Nutzungen solche bis einschließlich 50 kJ/s (etwa drei Wohneinheiten) oder über 50 kJ/s Verdampferleistung unterschieden:

  • Für thermische Nutzungen bis einschließlich 50 kJ/s ist die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis mit Zulassungsfiktion möglich, soweit diese außerhalb von Wasser- und Heilquellenschutzgebieten und Altlastenverdachtsflächen im Boden errichtet werden und nicht mit weiteren Grundwasserbenutzungen, z. B. Entnahme zur Gartenbewässerung, verbunden sind.
  • Thermische Nutzungen über 50 kJ/s oder Mehrfachnutzungen des Grundwassers bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

Mindestumfang der erforderlichen Angaben/Unterlagen für den Antrag:

  • Antragsformular
  • Erläuterung zum Vorhaben (Temperaturänderung, Angaben zum benutzten Grundwasser, Benutzungszeitraum, Beschreibung der Geologie, benachbarte Grundwassernutzungen
  • Übersichtslageplan (Maßstab: 1:25.000)
  • Detaillageplan (Maßstab: 1:1.000) mit Einzeichnung Standort der Brunnen
  • Brunnenausbaupläne mit Schichtenverzeichnis (Förder- u. Schluckbrunnen, Ruhewasserspiegel, Absenkung, Aufhöhung Grundwasserspiegel)
  • Technisches Datenblatt zur Heizungs-/Kühlanlage
  • Technisches Datenblatt zur Grundwasserförderpumpe
  • Zusätzlich bei thermischen Nutzungen bis einschließlich 50 kJ/s: Gutachten des Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft.

Zugelassene private Sachverständige, die Gutachten für Erlaubnisse nach Art. 15 in Verbindung mit Art. 70 BayWG erstellen, können Sie im Internet unter Bayerisches Landesamt für Umwelt  abrufen.

Bei weiteren Fragen zur thermischen Nutzung oder Mehrfachnutzungen des Grundwassers berät Sie die Untere Wasserrechtsbehörde im Umweltamt – telefonisch unter 0821 324-7322 oder per E-Mail unter wasserrecht.umweltamt@augsburg.de.

Auskünfte zu den Grundwasserständen im Stadtgebiet Augsburg erhalten Sie im Tiefbauamt, Abteilung Wasser- und Brückenbau, und unter grundwasserauskunft@augsburg.de.