Lärmschutz in Augsburg – weniger Lärm, weniger Stress

Lärm in Städten und Gemeinden ist eines der größten Umweltprobleme. Mehr als 70 Prozent der Bevölkerung fühlen sich nach Umfragen durch Lärm belastet. Neben allgemeinen gesetzlichen Regeln und Maßnahmen zur Lärmreduzierung hat Augsburg deshalb auch eine Lärmschutzverordnung eingeführt.

Einen Überblick, wo es in Augsburg aufgrund von Straßenverkehr, Schienenlärm, Gewerbegebieten oder Sporteinrichtungen lauter sein kann, zeigt die interaktive Lärmkarte der Stadt Augsburg.

An besonders belasteten Bereichen werden mittel- bis langfristige Lärmminderungsmaßnahmen geplant (Lärmaktionsplan). Grundlage stellen die strategischen, nach EU-standardisierten Verfahren erstellten Lärmkarten dar.

Lärmschutzverordnung

Wir alle tragen zur Lärmkulisse bei. Häufig fühlen wir uns durch den Lärm aus der unmittelbaren privaten Nachbarschaft gestört. Die Augsburger Lärmschutzverordnung 2019 enthält eine Reihe von Regelungen, um den Lärm im Privatbereich einzudämmen.

Die Verordnung greift die Lärmquellen im häuslichen Bereich heraus, die andere am stärksten beeinträchtigen. Sie enthält Regelungen, die helfen sollen, den im privaten Umfeld auftretenden Lärm zu kanalisieren. Das Neben- und Miteinander, das Zusammenleben der Bürger unserer Stadt wird so weniger durch Lärm belastet. Bitte nehmen Sie Rücksicht und helfen Sie mit, dass die Vorschriften der Verordnung beachtet werden.  

Ausgenommen von § 1 der Verordnung sind besondere Notfälle, Arbeiten gewerblicher und landwirtschaftlicher Art sowie Bauarbeiten, da hierfür andere gesetzliche Regelungen gelten.
 

Sollten Sie durch Lärm in Ihrer Nachbarschaft betroffen sein, gehen Sie auf Ihren Nachbarn zu und versuchen eine Lösung zu erreichen. Ändert das nichts, können Sie sich an die Mitarbeiter des Umweltamts wenden. Wir helfen weiter, soweit die Lärmquelle in unseren Handlungsbereich fällt. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden und am Wochenende können Sie bei der nächsten Polizeistation um Hilfe bitten.

 

Lärm durch gewerbliche Anlagen

Lärm, der von gewerblichen Betrieben ausgeht, wird nach der sogenannten TA Lärm beurteilt. Der Zeitraum von 22 bis 6 Uhr unterliegt strengeren Beschränkungen als der Tagzeitraum. So können beispielsweise nächtliche Anlieferungen an Supermärkte oder laute Lüftungsaggregate in eng bewohnten Bereichen unzumutbar für die Nachbarschaft sein.

Sollten Sie von Gewerbelärm in Ihrer Nachbarschaft betroffen sein, gehen Sie auf den Betreiber zu und versuchen Sie, eine Lösung zu erreichen. Ändert das nichts, können Sie sich an die Mitarbeiter des Umweltamts wenden.