Alles Wichtige zur geplanten Erweiterung der Deponie Augsburg Nord

Hier geben wir Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Erweiterung der Deponie Augsburg-Nord. Bitte klicken Sie auf die jeweilige Frage, dann öffnet sich die dazu gehörende Antwort.

Warum wird die Deponie erweitert?


Auch wenn Abfälle vermieden, getrennt gesammelt und verwertet werden, bleiben Materialien übrig, die derzeit nicht wiederverwendet oder recycelt werden können. Dazu zählen beispielsweise bestimmte mineralische Bauabfälle oder belasteter Bodenaushub mit Schadstoffbelastungen, für die eine technische oder wirtschaftlich sinnvolle Aufbereitung derzeit nicht möglich ist. Für diese Abfälle müssen geeignete Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Mit der Deponie Augsburg-Nord stellt die Stadt Augsburg einen Teil dieser notwendigen Entsorgungsinfrastruktur bereit.


Die noch verfügbare Ablagerungskapazität der bestehenden Deponie ist begrenzt. Nach den aktuellen Planungen wird das Restvolumen voraussichtlich spätestens im Jahr 2028 ausgeschöpft sein.

Damit auch künftig nicht verwertbare mineralische Abfälle sicher entsorgt werden können, plant die Stadt Augsburg die Erweiterung der Deponie. Grundlage ist eine aktualisierte Bedarfsprognose aus dem Jahr 2025.


Die Vermeidung und Verwertung von Abfällen haben grundsätzlich Vorrang vor ihrer Beseitigung. Allerdings ist nicht jeder Abfall für eine Wiederverwendung oder ein Recycling geeignet.

Das kann beispielsweise an der Zusammensetzung des Materials oder fehlenden geeigneten Verwertungsverfahren liegen. Selbst nach einer Aufbereitung können nicht verwertbare Reststoffe zurückbleiben.

Die Deponie ist für solche verbleibenden Abfälle vorgesehen. Sie ersetzt keine geeigneten Recyclingverfahren.


Im Rahmen der Planung wurden verschiedene Standortalternativen untersucht. Nach Bewertung der beauftragten Fachleute hat neben den anderen geprüften Kriterien die bereits vorhandene Infrastruktur den Ausschlag für eine Erweiterung der Deponie Augsburg-Nord gegeben.

Hier können bestehende Zufahrten und betriebliche Einrichtungen weitergenutzt werden. Außerdem kann sich die Erweiterung teilweise an den vorhandenen Deponiekörper anschließen. Dadurch ist der zusätzliche Flächenbedarf geringer als bei einem vollständig neuen Standort vergleichbarer Kapazität.

Die Stadt Augsburg kommt daher zu dem Ergebnis, dass die Erweiterung am bestehenden Standort die sinnvollste Lösung darstellt. Die Prüfung der Standortalternativen ist Bestandteil des laufenden Planfeststellungsverfahrens. Die abschließende Bewertung erfolgt durch die Regierung von Schwaben als zuständige Genehmigungsbehörde.


Die Stadt Augsburg ist gesetzlich verpflichtet, für die sichere Entsorgung der in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle zu sorgen und dafür ausreichende Entsorgungskapazitäten bereitzuhalten. Diese Verpflichtung folgt aus dem Bay. Abfallwirtschaftsgesetz und der Vorgabe anfallende Abfälle am Entstehungsort zu entsorgen. Da die bestehende Deponie Augsburg-Nord voraussichtlich spätestens 2028 verfüllt sein wird, muss die Stadt rechtzeitig entsprechende Kapazitäten für die Zukunft schaffen.

Zwar können Abfälle grundsätzlich auch auf anderen geeigneten Deponien entsorgt werden. Eine dauerhafte Abhängigkeit von deren verfügbaren Kapazitäten würde jedoch die langfristige Entsorgungssicherheit gefährden.

Hinzu kommt das sogenannte Näheprinzip: Abfälle sollen möglichst dort entsorgt werden, wo sie entstehen, um unnötig lange Transportwege und die damit verbundenen Umweltbelastungen zu vermeiden.

Die geplante Erweiterung dient somit der Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe und der langfristigen Sicherstellung einer möglichst ortsnahen Abfallentsorgung.


Was genau ist geplant?


Die Erweiterung ist östlich der bestehenden Deponie vorgesehen. Geplant sind zwei zusätzliche Bauabschnitte mit den Bezeichnungen V und VI. Gleichzeitig soll die Oberflächengestaltung der bestehenden Bauabschnitte III und IV angepasst werden.

Die Erweiterung umfasst rund 7,8 Hektar und soll schrittweise entstehen.


Nach der aktuellen technischen Planung entsteht ein zusätzliches Ablagerungsvolumen von rund 1,39 Millionen Kubikmetern.

Das zugrunde liegende Gutachten geht davon aus, dass diese Kapazität für ungefähr 28 bis 34 Jahre ausreicht. Die tatsächliche Nutzungsdauer hängt davon ab, welche Abfallmengen künftig anfallen und wie sich die Verwertungsmöglichkeiten entwickeln.


Nach der aktuellen Planung sollen die ersten Arbeiten bereits Ende 2027 beginnen. Die Erweiterung wird nicht auf einmal, sondern schrittweise in mehreren Bauabschnitten umgesetzt.

Die Inbetriebnahme eines ersten Teilbereichs ist bis Ende 2028 vorgesehen. Weitere Bauabschnitte sollen in den Folgejahren entstehen. Voraussetzung ist jeweils, dass die erforderlichen behördlichen Genehmigungen vorliegen.


Nein. Die geplante Erweiterung führt nicht dazu, dass die Deponie höher wird als der bisherige Müllberg. Die Erweiterung erfolgt vor allem in östlicher Richtung. Gleichzeitig wird die Oberflächengestaltung einzelner bestehender Deponieabschnitte angepasst.


Welche Abfälle dürfen auf die Deponie?


Deponien werden nach den Eigenschaften der Abfälle und den erforderlichen technischen Schutzmaßnahmen in unterschiedliche Klassen eingeteilt.

Die bestehende Deponie Augsburg-Nord wird als Deponieklasse I (DK I) betrieben. Mit der Erweiterung sollen auch Bereiche der Deponieklasse II (DK II) entstehen.

DK II erlaubt die Ablagerung bestimmter stärker belasteter Abfälle als DK I. Dafür gelten entsprechend höhere technische Anforderungen, insbesondere an die Abdichtung und die Erfassung des Sickerwassers. Die angefragten Abfälle  werden in Bezug auf ihre Eigenschaften analysiert und überprüft, so dass die technischen Anforderungen der DKII-Deponie zu den beseitigten Abfällen passen


Vorgesehen ist insbesondere die Ablagerung mineralischer Abfälle, die nicht verwertet werden können. Dazu zählen beispielsweise:

  • belasteter Bodenaushub und Bauschutt,
  • Straßenaufbruch und Reststoffe von Straßenkehricht
  • Schlacken und bestimmte mineralische Rückstände aus Industrie und Abfallbehandlung,
  • bestimmte Asbestabfälle und künstliche Mineralfasern,
  • weitere mineralische Abfälle, die aufgrund ihrer Schadstoffbelastung nicht verwertet werden können.

Grundsätzlich sollen die üblichen Abfälle der Deponieklassen I und II angenommen werden können. Voraussetzung ist jedoch immer, dass die jeweiligen Abfälle die gesetzlichen Anforderungen und die Annahmebedingungen der Deponie erfüllen.

Welche Abfälle tatsächlich angenommen werden dürfen, wird im Rahmen der Genehmigung verbindlich festgelegt.


Die abfallrechtliche Einstufung als gefährlicher Abfall und die Zuordnung zu einer Deponieklasse sind zwei unterschiedliche Dinge.

Bestimmte gefährliche Abfälle können auch auf einer DK-II-Deponie abgelagert werden. Dazu zählen beispielsweise bestimmte asbesthaltige Baustoffe.

Für gefährliche Abfälle gelten besondere Anforderungen. Ob sie auf einer Deponie der Klasse II oder auf einer Deponie höherer Klasse abgelagert werden müssen, hängt insbesondere von ihren Eigenschaften und den gesetzlichen Zuordnungskriterien ab.

Entscheidend sind die gesetzlichen Vorgaben, die Genehmigung der jeweiligen Deponie und die festgelegten Annahmebedingungen.


Bestimmte asbesthaltige Abfälle und ältere künstliche Mineralfasern können auf dafür zugelassenen Deponien entsorgt werden. Bei Annahme, Verpackung und Ablagerung gelten besondere Schutzvorschriften, um die Freisetzung gesundheitsgefährdender Fasern zu verhindern.

Welche entsprechenden Abfälle in den neuen Bauabschnitten konkret angenommen werden sollen und welche betrieblichen Schutzmaßnahmen vorgesehen sind, richtet sich nach dem genehmigten Abfallartenkatalog und dem Betriebskonzept.


Nein, eine Anlieferung von Schlacke aus der Augsburger Müllverbrennungsanlage (AVA) ist nicht vorgesehen. Die AVA hat die Entsorgung ihrer Schlacke langfristig vertraglich bis zum Jahr 2037 geregelt.

Grundsätzlich können bestimmte Schlacken auf einer DK-II-Deponie abgelagert werden. Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Abfälle zugelassen sind und die Zuordnungswerte nach DepV einhalten. Dies muss vor der Ablagerung durch entsprechende Untersuchungen und Kontrollen nachgewiesen werden.


Wie werden Menschen und Umwelt geschützt?


Für die neuen DK-II-Bauabschnitte ist ein mehrschichtiges Basisabdichtungssystem vorgesehen. Es besteht nach der beantragten Planung unter anderem aus mineralischen Dichtungschichten, der mehrschichtigen, geotechnischen Barriere und einer Kunststoffdichtungsbahn.

Anfallendes Sickerwasser wird über ein eigenes Leitungssystem erfasst, gesammelt und einer Behandlung zugeführt. Anschließend wird es zur Kläranlage der Stadt Augsburg abgeleitet.

Das Grundwasser wird durch Messstellen regelmäßig überwacht. Das Zusammenwirken dieser technischen Sicherungssysteme gewährleistet ein hohes Schutzniveau und dient dazu, zu verhindern, dass Schadstoffe aus der Deponie in den Untergrund gelangen. Die begleitende Überwachung dient dazu, mögliche Veränderungen der Grundwasserqualität frühzeitig zu erkennen.


Bei der Planung der Deponie werden auch außergewöhnliche Wetterereignisse wie Starkregen, Hochwasser und hohe Grundwasserstände berücksichtigt.

Nach dem Hochwasserereignis im Juni 2024 wurden die Grundwasserverhältnisse nochmals untersucht und die Planung entsprechend angepasst. Dabei wurde die Höhenlage der Basisabdichtung in einzelnen Bereichen angehoben, um die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände zum Grundwasser einzuhalten.


Bei Erdarbeiten, Fahrzeugbewegungen und dem Einbau mineralischer Abfälle kann Staub entstehen. Deshalb wurden die möglichen Auswirkungen auf die Umgebung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens untersucht.

Nach den Ergebnissen des vom AWS beauftragten Gutachtens werden bei dem untersuchten Betrieb keine erheblichen Beeinträchtigungen der Nachbarschaft erwartet.

Für DK-I- und DK-II-Deponien gelten strenge Grenzwerte für organische Bestandteile in den abgelagerten Abfällen. Aufgrund dieser Begrenzung sind keine erheblichen Geruchs- oder Deponiegasemissionen zu erwarten.

Die Auswirkungen auf die Luftqualität wurden im Rahmen lufthygienischer Gutachten untersucht und werden von den zuständigen Fachbehörden geprüft. Unabhängig davon werden beim Deponiebetrieb geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Staub eingesetzt.


Die möglichen Lärmauswirkungen der Bauarbeiten und des späteren Deponiebetriebs wurden gutachterlich untersucht.

Nach der vorliegenden Schallprognose werden die maßgeblichen Immissionsrichtwerte an den untersuchten Wohnstandorten sowohl während der Bauphase als auch im späteren Betrieb unterschritten. Ein nächtlicher Bau- oder Einbaubetrieb ist nicht vorgesehen.


Der Anlieferverkehr soll auch künftig überwiegend über die B2, die Gersthofer Straße und den Oberen Auweg erfolgen.

Für den späteren Deponiebetrieb wird keine wesentliche Zunahme des Verkehrsaufkommens erwartet. Die tatsächliche Anzahl der Lkw-Fahrten hängt jedoch von den künftig angelieferten Abfallmengen ab und kann entsprechend schwanken.

Während der Bauphase können zusätzliche Transporte erforderlich werden. Auch die möglichen Verkehrsbelastungen während der Bauphase sind Gegenstand der Prüfung im Genehmigungsverfahren.


Die Deponie wird vom Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Augsburg betrieben. Der AWS ist verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben und die behördlichen Auflagen einzuhalten.

Dazu gehören insbesondere Kontrollen bei der Abfallannahme sowie die Überwachung der technischen Anlagen und der Umweltauswirkungen.

Darüber hinaus unterliegt der Deponiebetrieb der Überwachung durch die zuständigen Behörden.


Was geschieht mit Natur, Wegen und Erholungsflächen?


Durch die Erweiterung werden bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen beansprucht. Bei der Planung wurde darauf geachtet, die zusätzliche Flächeninanspruchnahme möglichst gering zu halten. Die Auswirkungen auf Natur und Landschaft wurden im Rahmen der Umweltplanung untersucht.

Für den Ausgleich der Eingriffe sind zusätzliche Naturschutzmaßnahmen vorgesehen. Hierfür sind Flächen von rund 35.000 Quadratmetern im direkten Umfeld der Deponie eingeplant.

Darüber hinaus sind Maßnahmen zum Schutz besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten vorgesehen. Die Auswirkungen der Erweiterung und die geplanten Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen werden im Genehmigungsverfahren durch die zuständigen Fachbehörden geprüft.


Ja. Die bereits rekultivierten und für die Öffentlichkeit freigegebenen Bereiche der Deponie sollen auch während der Erweiterung zugänglich bleiben. Einschränkungen aufgrund der geplanten Erweiterung sind derzeit nicht vorgesehen.

Vorübergehende Sperrungen können jedoch weiterhin erforderlich werden, beispielsweise für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an technischen Einrichtungen wie den Gasbrunnen oder für Grünpflegearbeiten.


Nach Abschluss der Ablagerung ist eine Rekultivierung vorgesehen. Geplant sind unter anderem artenreiche Wiesen- und Gehölzstrukturen.

Ob und in welchem Umfang die neuen Flächen später öffentlich zugänglich sein werden, hängt von den erforderlichen Sicherungs- und Nachsorgemaßnahmen sowie der abschließenden Gestaltung ab.


Verfahren und Information


Das Vorhaben befindet sich im Planfeststellungsverfahren bei der Regierung von Schwaben.

Der AWS hat die Erweiterung beantragt. Die Entscheidung darüber trifft die zuständige Genehmigungsbehörde nach Prüfung der Unterlagen, der Umweltauswirkungen und der Stellungnahmen der Fachbehörden und der Einwendungen.


Die Unterlagen zur geplanten Deponieerweiterung wurden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den gesetzlich vorgesehenen Zeitraum von einem Monat öffentlich ausgelegt. Sie konnten während dieser Zeit sowohl im Internet als auch bei den beteiligten Kommunen eingesehen werden.

Die Unterlagen umfassten unter anderem den Erläuterungsbericht, Planzeichnungen sowie Gutachten zu Grundwasser, Lärm, Luft und Naturschutz. Während der gesetzlich vorgesehenen Einwendungsfrist bestand zudem die Möglichkeit, Einwendungen gegen das Vorhaben vorzubringen.


Bei Fragen zum laufenden Deponiebetrieb, beispielsweise zu Öffnungszeiten, Anlieferbedingungen oder bei Beschwerden, steht das Kundencenter des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebs der Stadt Augsburg (AWS) zur Verfügung.

AWS Kundencenter
Telefon: 0821 324-4884
E-Mail: kundenservice.aws@augsburg.de

Für Fragen zum Genehmigungsverfahren ist die Regierung von Schwaben die zuständige Behörde.


Besondere Anliegen der Nachbarschaft


Einige Anwesen in der Nachbarschaft der Deponie, insbesondere im Bereich der Siedlung Sieben Häusle, versorgen sich über eigene Brunnen mit Trinkwasser.

Nach den derzeitigen hydrogeologischen Erkenntnissen liegt die Siedlung Sieben Häusle nicht im Grundwasserabstrom der Deponie. Auswirkungen auf das über private Brunnen gewonnene Wasser sind daher nach aktuellem Kenntnisstand nicht zu erwarten.

Der Schutz des Grundwassers ist eine zentrale Anforderung an den Betrieb und die geplante Erweiterung der Deponie. Hierzu dienen insbesondere die technischen Abdichtungssysteme, die geregelte Erfassung des Sickerwassers und die regelmäßige Überwachung der Grundwasserqualität durch Messstellen im Umfeld der Deponie. Im Zusammenhang mit der geplanten Erweiterung wurden zusätzliche Grundwassermessstellen eingerichtet.

Die deponiebezogene Grundwasserüberwachung ist von den gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen privater Trinkwasserbrunnen zu unterscheiden. Für die Einhaltung der Anforderungen der Trinkwasserverordnung sind grundsätzlich die jeweiligen Betreiber der privaten Wasserversorgungsanlagen verantwortlich. Umfang und Häufigkeit der Untersuchungen richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den Festlegungen des Gesundheitsamtes.

Sollten sich – wider Erwarten – konkrete Hinweise ergeben, dass der Deponiebetrieb die Grundwasserqualität beeinflussen könnte, werden diese untersucht und erforderliche Schutzmaßnahmen in Abstimmung mit den zuständigen Behörden veranlasst. Dabei wird gegebenenfalls auch geprüft, ob zusätzliche Untersuchungen privater Brunnen notwendig sind.


Die Grundwasserqualität im Umfeld der Deponie wird regelmäßig überwacht. Werden dabei auffällige Messwerte festgestellt, wird zunächst geprüft, welche Ursachen hierfür infrage kommen und ob ein Zusammenhang mit dem Deponiebetrieb besteht.

Hierzu können zusätzliche Untersuchungen erforderlich sein. Werden relevante Veränderungen festgestellt, werden in Abstimmung mit den zuständigen Behörden die notwendigen Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers festgelegt und umgesetzt.

Mit Beeinträchtigungen der privaten Trinkwasserfassungen ist aus den dargestellten Gründen nicht zu rechnen. Sollten dennoch konkrete Hinweise auf eine mögliche Beeinträchtigung privater Trinkwasserbrunnen durch die Deponie vorliegen, wird diesen nachgegangen und eventuell weitere erforderliche Maßnahmen durchgeführt.


Bei Erdarbeiten, Transporten und dem Einbau von Abfällen kann Staub entstehen. Deshalb sind geeignete Maßnahmen vorgesehen, um die Entstehung und Verbreitung von Staub sowie möglicherweise darin enthaltenen Schadstoffen weitestgehend zu minimieren. Für asbesthaltige und andere faserhaltige Abfälle gelten besondere Schutz- und Annahmebedingungen, die eingehalten werden.

Die Auswirkungen möglicher Staub- und Luftschadstoffemissionen wurden im Rahmen lufthygienischer Gutachten mit dem Ergebnis untersucht, dass erhebliche nachteilige Auswirkungen auszuschließen sind.

Die Ergebnisse werden durch die Genehmigungsbehörde sowie die zuständigen Fachbehörden geprüft. Eine Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn die gesetzlichen Anforderungen zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt eingehalten werden.


Für einen Deponiebetrieb müssen auch außergewöhnliche Ereignisse berücksichtigt werden. Dazu können beispielsweise technische Ausfälle, Brände, außergewöhnliche Niederschläge oder Schäden an betrieblichen Einrichtungen gehören.

Der AWS verfügt über organisatorische Regelungen zum Notfallmanagement. Welche konkreten Maßnahmen für die erweiterte Deponie gelten und wie im Ereignisfall die Nachbarschaft informiert wird, richtet sich nach den vorgesehenen Alarm- und Maßnahmenplänen sowie den behördlichen Anforderungen.


Die bestehenden Wegeverbindungen bleiben grundsätzlich erhalten. Der derzeit um die Deponie führende Obere Auweg wird im Zuge der Erweiterung an die neue Deponiegrenze angepasst und entsprechend um das erweiterte Gelände herum verlegt.

Damit bleibt insbesondere auch die Verbindung zwischen der Autobahnbrücke am Jagdweg und der Gersthofer Straße bestehen.


Zuletzt aktualisiert am: 30.10.2026