Univiertel: Bürger fragen – die Stadt antwortet

Über die sozialen Medien, per Brief, per Mail oder mit den blauen Frage-Kärtchen bei den Stadtteilgesprächen direkt vor Ort – die Besucherinnen und Besucher des Stadtteilgesprächs haben uns viele Fragen gestellt.

Die Anfragen wurden an die Mitarbeiter der zuständigen Referate in der Stadtverwaltung weitergeleitet und dort nach neuestem Erkenntnisstand für Sie beantwortet. Klicken Sie rein!

Bauen


„Der Schmelzerbreitenweg hat im Bereich der Eisenbahn-Unterführung einen sehr schlechten Zustand..."

 

„Der Schmelzerbreitenweg hat im Bereich der Eisenbahn-Unterführung einen sehr schlechten Zustand - nach Regentagen bleibt zum Beispiel Wasser in der Unterführung stehen. Kann die Straße auf das Niveau eines Fahrradweges ausgebaut werden? Jetzt sind starke Fahrrinnen durch Baustellen-Fahrzeuge (Straßenbauarbeiten im Innovationspark) vorhanden.“

Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg

Im Bereich der Bahnunterführung ist der Schmelzerbreitenweg als öffentlicher Feldweg gewidmet. Der Anspruch an einen Feldweg ist jedoch geringer als an einen Geh- und Radweg. Das Tiefbauamt wird den Weg entsprechend der Widmung weiter verkehrssicher unterhalten.

 


„Warum wird bei Ausbesserungsarbeiten im Univiertel einfach Teer auf die Baustellen gekippt...?"

„Warum wird bei Ausbesserungsarbeiten auf Wegen und Straßen im Univiertel einfach Teer auf die Baustellen gekippt, statt wieder ordentlich zu pflastern? Es schaut desolat und schlampig aus.“

Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg

Bei den beschriebenen Ausbesserungsarbeiten handelt es sich um provisorisch verschlossene Spartengrabungen der Telekommunikation. Die ordentliche Oberflächenwiederherstellung wird vom Tiefbauamt ausgeschrieben und fachgerecht hergestellt.


Was wird beim Berufsbildungswerk in der Fritz-Wendel-Straße gebaut?

„Ich würde gerne wissen, was beim Berufsbildungswerk in der Fritz-Wendel-Straße gebaut wird. Es gibt Gerüchte, die Bauzeit soll 5 Jahre betragen. Wieso wird die Baustellenzufahrt für schwere Baustellenfahrzeuge über die Fritz-Wendel-Straße geführt und nicht von der Hugo-Eckener-Straße?“

Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg

Über die Bauzeit liegen dem Bauordnungsamt keine Angaben vor. Die Zufahrt über die Fritz-Wendel-Straße kann bauseitsbedingt nur dort erfolgen. Eine Erschließung über die Hugo-Eckener-Straße müsste über die Baugrube geführt werden oder schützenswerte Bäume müssten gefällt werden. Deshalb wurde davon Abstand genommen.

 


Kein Kopfsteinpflaster vor den Kreisverkehren

Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg

Die Pflasterstreifen vor den Kreisverkehren wurden in den 80er Jahren nach dem damaligen Stand der Technik zur Verkehrsberuhigung sowie zur Kenntlichmachung von Fußgängerquerungen eingebaut. Die Herstellung der Pflasterflächen erfolgte beim früheren Ausbau der Straßen, eine Umgestaltung ist derzeit nicht geplant. Die Situation besteht seit vielen Jahren und ist daher auch neuen Anwohnenden vor dem Zuzug bekannt gewesen. Dem Tiefbauamt liegen keine Beschwerden über zu hohe Geschwindigkeiten bzw. Fußgängergefährdungen vor, sodass man davon ausgehen kann, dass sich die Maßnahme bisher bestens bewährt hat.

 


Parken und Verkehr


Parkplatzsituation (Wohnmobile, LKW)

 

Die Antwort des Bau- und des Ordnungsreferats der Stadt Augsburg

Für Wohnmobile gelten keine speziellen Parkregelungen. Sie sind mit Pkw gleichzusetzen. Für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t gilt bereits nach den einschlägigen Bestimmungen der StVO, dass das regelmäßige Parken in Wohngebieten zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen verboten ist.

Beim Europaplatz handelt es sich um einen Fußgängerbereich. Wenn dort unberechtigter Weise parkende Fahrzeuge durch die städtische Verkehrsüberwachung festgestellt werden, hat dies in jedem Fall eine gebührenpflichtige Verwarnung zur Folge. Im Umfeld des Europaplatzes haben LKW´s bis 7,5 Tonnen und Wohnmobile gemäß der Straßenverkehrsordnung das gleiche Recht zu parken wie PKW´s auch. Ausschließlich LKW´s über 7,5 Tonnen ist das regelmäßige Parken in Wohngebieten (wie z. B. dem Univiertel) in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen, untersagt. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse im Univiertel wurden durch die städtische Parkraumüberwachung bisher keine parkenden Fahrzeuge dieser Größenordnung dort festgestellt. Einzige Möglichkeit einen stringenten Vollzug sicherzustellen, ist die Ausweisung von Anwohnerparkzonen in Kombination mit Kurzparkzonen. Dies muss vom Stadtrat jedoch vorher beschlossen werden.

Jedoch testet das städtische Tiefbauamt gegenwärtig mit einem Verkehrsversuch ein neues Verkehrskonzept auf dem Europaplatz im Univiertel mit teilweiser Öffnung der Fußgängerbereiche für Radfahrer und zeitlich begrenztem Lieferverkehr. Parken ist jedoch auf dem gesamten Europaplatz weiterhin untersagt. Dies wird bereits durch den Verkehrsüberwachungsdienst und die Polizei im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten überwacht und soll langfristig durch eine geeignete gestalterische Überplanung des Platzes unterstützt werden.

 


Auf Grünflächen oder Grünstreifen parkende Fahrzeuge

 

„Prima Wohnviertel mit vielen Bäumen und Grünflächen. Diese sollten aber intensiver vor rücksichtslosen Parksündern geschützt werden. Alleine bei der jetzigen Fahrt zum TZA habe ich ca. 15 Fahrzeuge auf Grünflächen gesehen, die den Boden für die Bäume, deren Lebensraum sowieso beengt ist, verdichten.“

Die Antwort des Ordnungsreferats der Stadt Augsburg

Die städtische Verkehrsüberwachung kontrolliert nahezu täglich im Univiertel und verwarnt hierbei auch auf Grünflächen oder Grünstreifen parkende Fahrzeuge. Dies wird auch weiterhin im Rahmen der personellen Möglichkeiten geschehen.  

 

 


Parkplatzsituation: Anhänger als "Dauerparker“; Bessere Parküberwachung

 

Die Antwort des Ordnungsreferats der Stadt Augsburg

Die Rechtslage bezüglich parkender Anhänger stellt sich wie folgt dar: Anhänger dürfen gemäß den rechtlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung zwei Wochen am selben (legalen) Platz stehen bzw. parken. Parkt ein Anhänger über diese Zeit hinaus, kann er gebührenpflichtig verwarnt werden. Hierzu wird dieser vornotiert und nach zwei Wochen überprüft, ob er bewegt wurde. Ist dies nicht der Fall kann er sanktioniert werden. Wurde er jedoch bewegt, ist eine Verwarnung nicht möglich. Einzige Möglichkeit einen stringenten Vollzug sicherstellen zu können, ist die Ausweisung von Anwohnerparkzonen in Kombination mit Kurzparkzonen.

Die städtische Parkraumüberwachung führt bereits nahezu täglich Streifengänge im Univiertel durch und verwarnt hierbei falsch parkende Fahrzeuge. Dies wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten weitergeführt.

 


Orientierungstafeln, parkende LKW und Zebrastreifen für Verkehrsinseln

 

  1. Seit zig Jahren stehen die "Orientierungstafeln" im Univiertel - teilweise in desolatem Zustand. Aber total veraltet und für Orientierungssuchende ungeeignet. Ich wäre froh, wenn sie aktualisiert und ausgetauscht würden!
  2. Die Verkehrsinseln sollten alle mit Zebrastreifen versehen werden.
  3. Durch parkende LKW werden unsere - viel zu wenigen - Parkplätze belegt.

Die Antwort des Bau- und des Ordnungsreferats der Stadt Augsburg

Zu 1.
Die teilweise in desolatem Zustand befindlichen Orientierungstafeln (Graffiti und mutwillige Beschädigungen) wurden bereits Ende Sommer dieses Jahrs ab- und rückgebaut. Die Entscheidung wurde aufgrund der im heutigen Zeitalter befindlichen Navigationsgeräte und Mobilnavigation getroffen und nicht mehr als zeitgemäß angesehen. Wenn noch Orientierungstafeln verblieben sein sollten, die uns nicht bekannt sind, würden wir um kurze Mitteilung an das Tiefbauamt bitten.

Zu 2.
Die Rechtslage stellt sich wie folgt dar: LKW´s bis 7,5 Tonnen haben gemäß Straßenverkehrsordnung beim Parken die gleichen Rechte wie PKW´s. Ausschließlich LKW´s über 7,5 Tonnen ist das regelmäßige Parken in Wohngebieten (wie z. B. dem Univiertel) in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen, untersagt. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse im Univiertel wurden durch die städtische Parkraumüberwachung bisher keine parkenden Fahrzeuge dieser Größenordnung dort festgestellt. Einzige Möglichkeit einen stringenten Vollzug sicherzustellen, ist die Ausweisung von Anwohnerparkzonen in Kombination mit Kurzparkzonen.

Zu 3. 
Das Univiertel ist weitestgehend als Tempo-30-Zone ausgewiesen. In Tempo-30-Zonen sind nach den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen Zebrastreifen grundsätzlich nicht vorgesehen.

 

 

 


Weniger Parkflächen, allgemein weniger Flächenverbrauch

Weniger Parkflächen, allgemein weniger Flächenverbrauch. Die Gespräche finden heute in einem Gebäude statt, das an einer Stelle steht, wo vor wenigen Jahren noch eine Wiese war, auf der man Störche beobachten konnte.

Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg

Zur Minimierung des Flächenverbrauchs verfolgt der Bebauungsplan „AUGSBURG Innovationspark“ das Konzept einer flächenschonenden, kompakten Bauweise und privater sowie öffentlicher Grünflächen, die explizit nicht als Bauland definiert und so angeordnet sind, dass ein Netz zusammenhängender, naturnah gestalteter Grünräume entsteht. Damit sollen Lebensräume für die heimische Flora und Fauna erhalten werden. Auf den Baufeldern im Innovationspark sind oberirdisch ausschließlich barrierefreie Pkw-Stellplätze sowie Stellplätze für Besucher zulässig. Alle übrigen Stellplätze sind in Tiefgaragen, in Parkhäusern oder in Garagengeschossen nachzuweisen, die nicht im Erdgeschossbereich liegen dürfen.


Fahrradstadt


Mehr Fahrradwege

Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg

Im Rahmen der verfügbaren Mittel wird das Radwegenetz kontinuierlich erweitert (z. B. Radstreifen Neuburger Straße und Langenmantelstraße) bzw. ertüchtigt (z. B. Radwege Gögginger Straße und Perzheimwiese). Das Univiertel ist zu großen Teilen als Tempo-30-Zone ausgewiesen, in der Radfahren im Mischverkehr auf der Fahrbahn gut möglich ist und separate Radwege aus rechtlichen Gründen nicht zulässig sind. Frühere benutzungspflichtige Radwege, z. B. in der Salomon-Idler-Straße und der Hugo-Eckener-Straße, wurden daher in „Gehwege/Radfahrer frei“ umgewandelt. Die in der 2015 vom Stadtrat beschlossenen Netzplanung für den Radverkehr enthaltenen Verbindungen in Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h sind mit Ausnahme eines Abschnitts der Firnhaberstraße bereits mit Radverkehrsanlagen ausgestattet.


Fahrradübergänge abflachen (auch ideal für Rollstuhlfahrer und Rollatoren)

Die Antwort des Baueferats der Stadt Augsburg

Blinde und Sehbehinderte benötigen eine tastbare Kante am Übergang vom Gehweg zu Fahrbahn und wünschen eine Kantenhöhe von ca. 6 cm. Für den Radverkehr, aber auch für Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Rollator sind dagegen möglichst kantenlose Übergänge wünschenswert.

Um beide Anforderungen zu berücksichtigen, werden Bordsteine in Augsburg in Abstimmung mit dem Behindertenbeirat auf 3 cm Kantenhöhe gesetzt. Im Falle von geteilten Geh- und Radwegen wird dann die Kante im Bereich des Radweges im Nachgang noch zusätzlich weiter abgefräst, um einen möglichst komfortablen Übergang zu erreichen.

Im Falle gemeinsamer Geh- und Radwege ist dies leider nicht möglich, da der gesamte Weg sowohl vom Radverkehr, als auch vom Fußverkehr und damit auch Sehbehinderten genutzt werden kann. Hier kann daher die ca. 3 cm hohe Bordsteinkante nicht weiter abgefräst werden.


ÖPNV


„Haltestelle Universität der Linie 3“

Bei Störungen werden die Gäste der Haltestelle nicht oder sehr spät über den Einsatz eines Ersatzbusses verständigt. Beleuchtung Salomon-Idler-Straße ist für den Fußweg viel zu schlecht“

Die Antwort des Wirtschafts- und des Baureferats der Stadt Augsburg

Ersatzbusse werden in der Regel nur bei größeren Störungen eingesetzt. Handelt es sich um kurzfristige Störungen, ist ein Einsatz oftmals nicht sinnvoll, da der Anfahrtsweg vom Busbetriebshof bis zu den betroffenen Streckenabschnitten berücksichtigt werden muss.

Unser Bestreben ist es, unsere Fahrgäste möglichst schnell über Störungen zu informieren. Je nach Schwere der Störung kann es allerdings erforderlich sein, zunächst lebensrettende oder sicherheitsrelevante Maßnahmen einzuleiten. Unsere Leitstelle ist jedoch stets bemüht, unsere Fahrgäste schnellstmöglich zu informieren. Gerne können Sie sich im Bedarfsfall an unser Kundencenter wenden: 0821/6500-5888.

Der Bereich Salomon-Idler-Straße im Univiertel umfasst über 50 Brennstellen. Eine Detaillierung der Örtlichkeit (in welchen Bereichen des Fußweges?) ist zwingend notwendig, da nicht der ganze Bereich entlang der Salomon-Idler-Straße einer grundsätzlichen Verbesserung unterzogen werden kann. Bauliche Einschränkungen oder Belange des Naturschutzes gilt es in gleichem Maße zu berücksichtigen. Bitte informieren Sie uns im Bedarfsfall direkt: beleuchtung.tiefbauamt@augsburg.de.

 


Dichtere Taktung

Die Antwort des Wirtschaftsreferats der Stadt Augsburg

Grundlage des ÖPNV-Angebotes ist der Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Augsburg 2015plus. Hier sind die Mindest-Bedienungshäufigkeiten für den Stadt- und Regionalverkehr festgelegt. Das bestehende Nahverkehrsangebot wird mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2015plus voraussichtlich ab 2020/2021 überprüft, fester Bestandteil des Verfahrens ist eine Bürgerbeteiligung.


Europaplatz


Umgestaltung Europaplatz

Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg

In Abstimmung mit dem Tiefbauamt wird das Stadtplanungsamt einen Entwurf für eine Platzgestaltung erarbeiten.


Autos raus aus dem Europaplatz

Die Antwort des zuständigen Referats der Stadt Augsburg

Mit einem Verkehrsversuch testet das städtische Tiefbauamt gegenwärtig ein neues Verkehrskonzept auf dem Europaplatz im Univiertel mit teilweiser Öffnung der Fußgängerbereiche für Radfahrer und zeitlich begrenztem Lieferverkehr. Parken ist jedoch auf dem gesamten Europaplatz weiterhin untersagt. Dies wird bereits durch den Verkehrsüberwachungsdienst und die Polizei im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten überwacht und soll langfristig durch eine geeignete gestalterische Überplanung des Platzes unterstützt werden.


Kinder, Jugend und Senioren


Seniorentreffpunkt

Die Antwort des Sozialreferats der Stadt Augsburg

Es gibt im Universitätsviertel tatsächlich weniger „öffentliche“ Treffpunkte für Ältere als etwa in den angrenzenden Stadtteilen. Beispielsweise gibt es kein Bürgerhaus und keinen MehrGenerationenTreffpunkt. Allerdings gibt es auch im Universitätsviertel zwei Seniorenclubs: Einmal der Club im Gemeindezentrum der evang. Stephanus Kirche und einmal der Club des Katholischen Altenwerks im Pfarrheim „Zum guten Hirten“. In den angrenzenden Stadtteilen bestehen z. B. ein MehrGenerationenTreffpunkt (ASB in der Hochfeldstraße 52) und ein Stadtteilzentrum (BRK in der Johann-Strauß-Straße 11), beides sind vielleicht noch in Reichweite befindliche Treffpunkte für Ältere und bieten ein vielfältiges Angebot.

Die Kontaktdaten und weitere Informationen finden sich im jährlich erscheinenden Senioren-Jahresprogramm der Stadt.


„Mehrgenerationentreff im Univiertel“

Die Antwort des Referats Oberbürgermeister der Stadt Augsburg

Der MehrGenerationenTreffpunkt (MGT) Hochfeld in der Hochfeldstraße 52 ist räumlich den Stadtteilen Hochfeld und Univiertel zugeordnet. Einen eigenen MGT im Univiertel gibt es aktuell nicht und ist derzeit seitens der Gesamtkoordination der Stadt Augsburg konzeptionell auch nicht geplant.

Es wurden dennoch bereits Gespräche in der Stadtverwaltung, u.a. mit dem Sozialreferat geführt, die den Wunsch nach einem weiteren Teilhabe- und Begegnungsort im Univiertel in den Blick nehmen. Es wird nach Möglichkeiten gesucht, dem Bedarf – insbesondere nach weiteren Seniorenangeboten – gerecht zu werden.

Zu diesem Zeitpunkt können jedoch noch keine Aussagen bzw. Zusagen zu konkreten Umsetzungen gemacht werden.


„Was geschieht mit dem "alten" Jugendhaus Kosmos?“

„Was geschieht mit dem "alten" Jugendhaus Kosmos? Abriss, Renovierung oder Neubau? Zwischenzeitlich ist es völlig verwahrlost, alle Scheiben eingeschlagen.“

Die Antwort des Sozialreferats der Stadt Augsburg

Auf dem Gelände des früheren „Kosmos“ ist Jugendwohnen für städtische Azubis geplant, weil diese auf dem angespannten Wohnungsmarkt sehr schwer tun und es für die Stadt immer schwerer wird, Nachwuchs zu gewinnen und Fachkräfte zu sichern (Pflege, Kinderbetreuung, Verwaltung). Die baurechtlichen Fragen werden derzeit geprüft. Evtl. könnte auf dem Gelände aufgrund der angespannten Situation bei der Kinderbetreuung vorübergehend Plätze geschaffen werden.

Klarheit über die Planungen wird aber erst im Laufe diesen Jahres bestehen.


Freizeitangebote auch für Kinder unter 10 Jahren – auch im Kosmos

Die Antwort des Sozialreferats der Stadt Augsburg

Das „Kosmos“ steht für Kinder und Jugendliche offen und wird auch von dieser Altersgruppe angenommen. Über die Plattform Tschamp wurden mit dem Verein Campus-Elterninitiative e.V. im Jahr 2019 Ferienbetreuungen für 6-12 -jährige Kinder angeboten. Diese Angebote fanden in den Faschingsferien (1 Woche), den Osterferien (2x1 Woche), den Pfingstferien (2x1 Woche), den Sommerferien (5x1 Woche) und in den Herbstferien (1 Woche) statt. Das Angebot wird voraussichtlich auch im kommenden Jahr gemacht. Weiterhin gibt es Momentan zwei Breakdance Kurse von „Break Base“, einer davon richtet sich an die unter 10-jährigen.

Das Sport- und Bäderamt verwaltet die Schulturnhallen insoweit, als wir die Belegungen für diese an den Wochenenden und unter der Woche abends koordinieren. Nach unserem Kenntnisstand ist die Schulturnhalle der Bleriot-Schule voraussichtlich bis zum Ende des Schuljahres 2020 gesperrt. Den Nutzern – allen voran die DJK Univiertel wurden möglichst nahegelegene Alternative angeboten und wurden von diesem auch belegt.

Über alternative Ausweichquartiere im Univiertel verfügt das SPBA (Sport- und Bäderamt) nicht, Anfragen an private Alternativen „KHG (Herman-Köhl-Straße) Priesterseminar, Fußballfläche Jugendhaus Kosmos“ müssten direkt mit dem Stadtjugendring oder der Kolpingstiftung Augsburg geklärt werden. Diese beiden Liegenschaften werden nicht vom Sport- und Bäderamt verwaltet und können auch nicht über das SPBA vermittelt werden.


„Räume für den Familienstützpunkt im Zentrum des Univiertels"

Die Antwort des Sozialreferats der Stadt Augsburg

Seit 2014 besteht der Familienstützpunkt Univiertel der Campus-Elterninitiative. Er ist in der Kita/Krippe des Campus untergebracht. Prinzipiell können von dort aus Angebote auch außerhalb der Einrichtung initiiert werden, allerdings ist mit dem Stundenkontingent der Familienstützpunkt-Leitungen von zehn 10 Wochenstunden eine Erweiterung des Angebots in das Univiertel hinein nicht zu stemmen.  Grundsätzlich sind die Angebote, die dort im Familienstützpunkt Campus stattfinden, für alle Eltern und Familien des Univiertels offen. Das Univiertel selbst ist sicher ein Stadtteil, dem ein weiterer Familienstützpunkt guttäte (vor allem für Eltern mit Schulkindern). Dies muss jedoch vom Stadtrat beschlossen werden.

 


Renovierung der Schulturnhalle

Die Antwort des Bildungsreferats der Stadt Augsburg

Die Schulturnhalle musste im Mai 2019 gesperrt werden, weil über das Dach Wasser eingedrungen war und sich daraufhin Schimmel gebildet hat. Das städtische Hochbauamt ist bereits mit der Sanierung der Sporthalle beauftragt. Die Kosten dafür belaufen sich auf knapp 700.000 €.

Der Schulsport ist aber sichergestellt. Für die Schülerinnen und Schüler der Blériot-GS ist Montag bis Mittwoch jeweils am Vormittag sowie am Donnerstagnachmittag die Halle des TSV Haunstetten in der Landsberger Str. angemietet. Der Transport dorthin erfolgt über Busse.


„Die Schließung der Turnhalle der Bleriotschule bringt uns in große Schwierigkeiten..."

„Die Schließung der Turnhalle der Bleriotschule bringt uns als kleinen, im Viertel ansässigen Sportverein (DJK Univiertel) in große Schwierigkeiten. Da es anscheinend keine Möglichkeiten im Viertel gibt (erscheint unwahrscheinlich), mussten wir unsere Kinderabteilungen schließen. Wir haben damit einen wichtigen Integrationsbeitrag geleistet. Welche Optionen und Aussichten gibt es für die Zukunft?"

Die Antwort des zuständigen Referats der Stadt Augsburg

Nach Kenntnisstand des SpBA (genauere Auskunft über Schulverwaltungsamt) ist die Schulturnhalle der Bleriot-Schule voraussichtlich bis zum Ende des Schuljahres 2020 gesperrt. Den Nutzern – allen voran die DJK Univiertel wurden möglichst nahegelegene Alternative angeboten und wurden von diesem auch belegt.

Über alternative Ausweichquartiere im Univiertel verfügt das SpBA nicht, Anfragen an private Alternativen „KHG (Herman-Köhl-Straße) Priesterseminar, Fußballfläche Jugendhaus Kosmos“ müssten direkt mit dem Stadtjugendring oder der Kolpingstiftung Augsburg geklärt werden. Diese beiden Liegenschaften werden nicht vom Sport- und Bäderamt verwaltet und können auch nicht über das SPBA vermittelt werden.


Verschiedenes


„Besserer Nichtraucherschutz an öffentlichen Plätzen wie Fußgängerzonen und Haltestellen "

Die Antwort des zuständigen Referats der Stadt Augsburg

Nach Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der Gesundheit (GSG) ist das Rauchen bislang nur in Innenräumen sowie in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sowie auf dem Gelände dieser Einrichtungen verboten. Eine darüberhinausgehende weitere Beschränkung kann nur durch den Landesgesetzgeber erfolgen. Die Stadt Augsburg hat hier leider keine Regelungsbefugnis.


„Ich wünsche mir weniger Videoüberwachung des öffentlichen Raums..."

"Ich wünsche mir weniger Videoüberwachung des öffentlichen Raums. Überall muss man sich beobachtet fühlen und man kann vielerorts, z.B. in Straßenbahnen, kaum noch auf dem Handy ein Passwort eingeben oder eine Nachricht schreiben, ohne dass das Tastenfeld dabei gefilmt wird. Das stellt ein Sicherheitsrisiko dar".

Die Antwort des Ordnungsreferats der Stadt Augsburg

Es befinden sich Kameras zur Videoaufzeichnung im Naturmuseum, dem Klärwerk und dem Kanalbetrieb sowie zur Videobeobachtung im Eisstadion durch das Sport- und Bäderamt und im Übergangswohnheim Johannes-Rössle-Straße durch das Amt für Soziale Leistungen. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 21a Bayerisches Datenschutzgesetz. Des Weiteren gibt es eine Webcam am Rathausplatz sowie aktuell 75 Kameras zur Verkehrsbeobachtung und 60 Kameras zur Verkehrsdetektion (Livebilder, keine Aufzeichnung), betrieben durch das Tiefbauamt. In beiden Fällen werden aber keine personenbezogenen Daten erhoben, sodass diese Anlagen nicht Art. 21a BayDSG unterliegen.

Durch die Stadtwerke Augsburg werden Systeme zur Videobeobachtung (nur Echtzeitbilder) und zur Videoüberwachung (Echtzeitbilder und Aufzeichnung) betrieben. Diese Systeme dienen regelmäßig der Beobachtung/Überwachung von Liegenschaften, Anlagen oder Fahrzeugen der swa, sodass hier das Hausrecht wahrgenommen wird.

Ausnahme hiervon bildet die Videoüberwachung wesentlicher Haltestellen und Strecken des öffentlichen Personennahverkehrs, die sich im öffentlichen Raum befinden. Diese Videoüberwachung erfolgt zum Zweck der Verkehrslenkung, um einen reibungslosen und kundenfreundlichen Betrieb gewährleisten zu können. Dem Zweck entsprechend ist weder die Qualität der gewonnenen Echtzeit-Bilddaten für eine Identifizierung von Personen noch Kfz-Kennzeichen geeignet, noch erfolgt eine Aufzeichnung. Die Polizei hat für die Erfüllung ihrer obliegenden Aufgaben nach dem Polizeiaufgabengesetz (PAG) einen Online-Zugriff auf diese Echtzeit-Bilddaten.

Führen bayerische Kommunen Videobeobachtungen (Erhebung personenbezogener Daten mit Hilfe optisch-elektronischer Einrichtungen) oder gar noch eingriffsintensivere Videoaufzeichnungen (Speicherung personenbezogener Daten mit Hilfe optisch-elektronischer Einrichtungen) durch, müssen diese im Einklang mit Art. 21a BayDSG stehen und durch die/den Datenschutzbeauftragte/n nach Art. 26 Abs. 1 und 2 BayDSG freigegeben werden.

Das BayDSG stellt für die Zulässigkeit von Videoüberwachungen strenge materielle Datenschutzvoraussetzungen auf. Im Ergebnis darf eine Videoüberwachung nur durchgeführt werden, wenn sie zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (z. B. Gefahrenabwehr im eigenen Zuständigkeitsbereich) erforderlich ist. Des Weiteren in Ausübung des Hausrechts für Zwecke des Personen- und Objektschutzes im Bereich öffentlicher Einrichtungen, öffentlicher Dienstgebäude, öffentlicher Verkehrsmittel oder sonstiger baulicher Anlagen und keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen der Betroffenen entgegenstehen. Bauliche Anlagen in diesem Sinne sind öffentliche Straßen und Plätze.

Für die Zulässigkeit einer Videoüberwachung muss demnach der Überwachungszweck gegeben sei, mithin muss die Videoüberwachung zur Erfüllung der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben der Gefahrenabwehr der Kommune erfolgen (Abwehr von Ordnungswidrigkeiten). Die repressive Strafverfolgung ist beispielsweise keine kommunale, sondern vielmehr eine solche der Polizei zugewiesenen Aufgabe. Daher hat die Polizei auf Grundlage des Art. 32 Polizeiaufgabengesetz für die Möglichkeit der Gefahrenabwehr eine Videoüberwachung auf dem Königsplatz eingerichtet. In diesem Bereich wird mittels Schildern auf die Überwachung mittels Kameras eindeutig hingewiesen.