Bergheim/Inningen: Bürger fragen – die Stadt antwortet

Über die sozialen Medien, per Brief, per Mail oder mit den blauen Frage-Kärtchen bei den Stadtteilgesprächen direkt vor Ort – die Besucherinnen und Besucher des Stadtteilgesprächs haben uns viele Fragen gestellt. Die Anfragen wurden an die Mitarbeiter der zuständigen Referate in der Stadtverwaltung weitergeleitet und dort nach neuestem Erkenntnisstand für Sie beantwortet. Klicken Sie rein!

Bauen


„Keine weiteren Baugebiete für Bergheim mehr....“

„Keine weiteren Baugebiete für Bergheim mehr, aufgrund des Verkehrs (Parkplatzsituation), des Kanals (aus den frühen 60-iger Jahren) und des Oberflächenwassers bei Starkregen.“    

Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg:

Der Stadtrat von Augsburg hat am 21.12.2018 das Ortsentwicklungskonzept Bergheim beschlossen. Aufgrund der demographischen Entwicklung des Stadtteils und der Gesamtstadt sind in maßvollem Umfang Siedlungsarrondierungen erforderlich. Lage und Umfang der ausgewählten Bauflächenpotenziale berücksichtigen die engen Rahmenbedingungen der Verkehrserschließung, der Kanalisation und des Niederschlagswassers. Insbesondere wird der westliche und südliche Ortsrand nicht angetastet.


Bebauung der städtischen Flächen

Bebauung der städtischen Fläche D, als Innenfläche und im FNP dargestellte Baulandfläche bevor man in die Außenflächen A+B geht. Dieser Prozess stillt den Baudruck enorm für bezahlbares Wohnen.

Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg:

Der Stadtrat von Augsburg hat am 21.12.2018 das Ortsentwicklungskonzept Bergheim beschlossen. Dieses sieht ein maßvolles, verträgliches Wachstum für den Stadtteil vor. Für die im Konzept untersuchten Flächenpotenziale für Siedlungsentwicklung A, B und D sollen getrennte Planerwerkstätten durchgeführt werden. Eine feste Reihenfolge der Entwicklung wurde nicht vorgegeben. Die Fläche D befindet sich ca. zur Hälfte in städtischem Eigentum und umfasst 1,4 Hektar. Die Flächen A und B umfassen zusammen hingegen ca. 2,8 Hektar. Die Fläche C steht derzeit nicht zur Verfügung.


Die Gehwege beim Altenheim in Inningen sind zu schmal.

"Die Gehwege beim Altenheim in Inningen sind zu schmal. Auch gibt es keine Zone für Lieferverkehr. Dementsprechend müssen auch hier bei parkendem Lieferverkehr Passanten auf die Straße ausweichen. OB hat Antwort zugesagt.“ 

Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg:

Im Bereich des Altenheimes in der Leitenberger Straße stehen ausreichend breite und durch einen Grünstreifen von der Fahrbahn getrennte Gehwege zur Verfügung. In den angrenzenden Seitenstraßen sind die Gehwege teilweise schmal, eine Verbreiterung ist jedoch aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich. Bislang liegen uns keine Beschwerden über den Lieferverkehr vor. Bei Konkretisierung des Anliegens und regelmäßigen Verstößen kann eine Überwachung angeregt werden. Bitte wenden Sie sich dazu an den Verkehrsüberwachungsdienst, Email: vued-od@augsburg.de.


ÖPNV


„Die Buslinie 38 sollte auch zwischen Inningen und Bergheim direkt verkehren.“

Antwort des Wirtschaftsreferats der Stadt Augsburg:

Eine direkte Busverbindung zwischen Bergheim und Inningen würde eine Ringlinie für die Linie 38 notwendig machen. Für eine direkte Verbindung der beiden Orte wird derzeit allerdings keine ausreichende Fahrgastnachfrage erwartet. Zudem sind Ringlinien mit dem Nachteil einer hohen Verspätungsanfälligkeit verbunden, so dass der Anschluss von und zur Linie 1 kritisch ist. Daher wird derzeit von einer solchen Lösung abgesehen.

Nichtsdestotrotz wird das bereits bestehende Angebot in der Fortschreibung des Nahverkehrsplans voraussichtlich ab 2020/2021 überprüft werden.


„Busverbindung nach Inningen oder e-Car-Verleih für Bergheim.“

Antwort des Wirtschaftsreferats der Stadt Augsburg:

Das E-Carsharing-Angebot (Free-Floating) arbeitet ohne feste Standorte und gilt im ganzen Stadtgebiet. Es ist also möglich, mit einem E-Carsharing-Fahrzeug nach Bergheim zu fahren und es dort frei abzustellen. Beim bestehenden Carsharing-Angebot mit festen Standorten muss das Fahrzeug beim Abhol-Standort wieder abgegeben werden. Einen solchen Standort gibt es in Inningen. Sobald beim Standort Inningen eine wirtschaftliche Auslastung für die beiden Fahrzeuge erreicht wird, soll ein Standort in Bergheim eröffnet werden. Die Nachfrage in Inningen wächst allerdings nur langsam, so dass eine Einrichtung 2019 nicht wahrscheinlich ist.  

Eine direkte Busverbindung zwischen Bergheim und Inningen würde eine Ringlinie für die Linie 38 notwendig machen. Für eine direkte Verbindung der beiden Orte wird derzeit allerdings keine ausreichende Fahrgastnachfrage erwartet. Zudem sind Ringlinien mit dem Nachteil einer hohen Verspätungsanfälligkeit verbunden, so dass der Anschluss von und zur Linie 1 kritisch ist. Daher wird derzeit von einer solchen Lösung abgesehen.

Nichtsdestotrotz wird das bereits bestehende Angebot in der Fortschreibung des Nahverkehrsplans voraussichtlich ab 2020/2021 überprüft werden.


Aufgrund der seit Jahren steigenden Verkehrsaufkommen und der Attraktivitätssteigerung des ÖPNV wäre eine Taktveränderung von jetzt 30 Min auf z. B. 20 Min gut.

Antwort des Wirtschafts- und Umweltreferats der Stadt Augsburg:

Der Nahverkehrsplan der Stadt Augsburg sowie der Landkreise Augsburg, Aichach-Friedberg und Dillingen a.d. Donau enthält die wesentlichen Vorgaben für die Taktung der städtischen und regionalen Verkehrsmittel. Eine Taktanpassung einer einzelnen Buslinie wie in diesem Fall von 30 auf 20 Minuten ist dabei nicht ohne weiteres möglich, da der neue Takt nicht zur Taktfamilie der Straßenbahn und weiterer Buslinien passt. Zudem wurde im Rahmen der Busnetzoptimierung 2016 das Busliniennetz geprüft. Dabei wurde kein ausreichendes Fahrgastpotential für eine Taktverdichtung festgestellt, so dass hier zunächst weiterhin der 30 Minuten-Takt bestehen bleibt.

Nichtsdestotrotz wird das bereits bestehende Angebot in der Fortschreibung des Nahverkehrsplans voraussichtlich ab 2020/2021 überprüft werden.  


Busverbindung nach Haunstetten zu teuer

„Busverbindung nach Haunstetten, Fahrpreis ist in anderen Städten deutlich günstiger,  Leistung von mir nicht nachvollziehbar"

Die Antwort des Wirtschaftsreferats der Stadt Augsburg:

Die Fahrpreise sind gegenüber vergleichbaren deutschen Großstädte im Durchschnitt – wenn überhaupt – etwas teurer, die Kurzstrecke ist im Vergleich günstiger. Ein solcher Vergleich ist aufgrund unterschiedlicher Voraussetzungen (Topografie, Fuhrpark, Takt, Bedienungszeiten usw.) allerdings schwierig. In Augsburg sind bei einer Bewertung der Fahrpreise vor allem die Themen enger Takt, lange Bedienzeiten mit gutem Takt, umweltfreundlicher und moderner Fuhrpark sowie die aus der schwierigen Netztopographie (wenige Ein- und Ausfallstraßen) resultierende relativ hohe Störungsanfälligkeit zu berücksichtigen. Für eine direkte Busverbindung zwischen Bergheim/Inningen und Haunstetten wird derzeit keine ausreichende Fahrgastnachfrage erwartet. Das bestehende Angebot wird in der Fortschreibung des Nahverkehrsplans voraussichtlich ab 2020/2021 überprüft.


„Direkte Verbindung der Linie 38 nach Inningen von Bergheim/ Neubergheim und zurück!!“

Die Antwort des Wirtschaftsreferats der Stadt Augsburg:

Eine direkte Busverbindung zwischen Bergheim und Inningen würde eine Ringlinie für die Linie 38 notwendig machen. Für eine direkte Verbindung der beiden Orte wird derzeit allerdings keine ausreichende Fahrgastnachfrage erwartet. Zudem sind Ringlinien mit dem Nachteil einer hohen Verspätungsanfälligkeit verbunden, so dass der Anschluss von und zur Linie 1 kritisch ist. Daher wird derzeit von einer solchen Lösung abgesehen.

Nichtsdestotrotz wird das bereits bestehende Angebot in der Fortschreibung des Nahverkehrsplans voraussichtlich ab 2020/2021 überprüft werden.


Parken und Verkehr


„Parkverbot erstellen im Kurvenbereich Hauptstraße Richtung Inningen“

„Parkverbot erstellen im Kurvenbereich Hauptstraße Richtung Inningen (Auf Höhe von Stroh's Hofladen bis Jägerhaus). Parkende PKW Anhänger und Busse auf der Durchfahrtstraße Neubergheim und Radegundis entfernen.“  

Die Antwort des Bau- und des Ordnungsreferats der Stadt Augsburg:  

Die genannte Örtlichkeit befindet sich in einer geschwindigkeitsreduzierten Tempo 30-Zone. Eine besondere Gefahrenlage, die weitergehende verkehrsrechtliche Maßnahmen an dieser Stelle rechtfertigen würde, ist derzeit nicht erkennbar. Anhänger dürfen 14 Tage parken ohne beanstandet zu werden. Die Anhänger in Neubergheim und Radegundis werden regelmäßig innerhalb dieser 2-Wochen-Frist umgestellt und können daher nicht verwarnt werden.


„Gefahrenstelle an der Diebelbachstr. bei Neubergeheim durch parkende Fahrzeuge.“

Antwort des Baureferat der Stadt Augsburg:  

Bei einer vorausschauenden Fahrweise kann Gegenverkehr auf der Diebelbachstraße im Bereich Neubergheim weitgehend gefahrlos abgewickelt werden. Die Notwendigkeit von weiteren Beschränkungen des ruhenden Verkehrs werden, zumindest momentan, nicht gesehen.


„Abbiegeverbot Durchfahrtsverkehr Inningen/ Bergheimstraße.“

„Abbiegeverbot Durchfahrtsverkehr Inningen/ Bergheimstraße. Ist die Straße noch zeitgemäß? Großer Umweg für die, die von Inningen kommen.“    

Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg:  

Die Bergheimer Straße ist eine Hauptverkehrsstraße und hat eine wichtige Erschließungsfunktion auch für den Stadtteil Bergheim. Ein Abbiegeverbot an der Einmündung Bobinger Straße / Bergheimer Straße ist rechtlich nicht begründbar.


„Anlieger am Forellenbach - Parkverbot, Behinderung durch die übergrossen, landwirtschaftliche Fahrzeuge.“

Antwort des Ordnungsreferats der Stadt Augsburg:

Am Forellenbach finden auf Veranlassung von BewohnerInnen Parkraumüberwachungen statt. Eine Lösung der Zufahrtsthematik zu den landwirtschaftlich genutzten Flächen im Umgriff des Wohngebiets ist durch die Bauverwaltung der Stadt Augsburg herbeizuführen, weshalb die Anfrage an die Kolleginnen und Kollegen weitergeleitet wird.


Parken im Forellenbach soll möglich sein

Forellenbach 30 Zone 300m lang, Seitenstreifen ca 0,5 m breit wurde (S 2 Jahre) immer als Parkplatz genutzt, seit März plötzlich verboten. Seitentreifen eh in schlechtem Zustand als Gehweg nicht nutzbar, daher müssen alle auf der Straße parken. Laster rasen durch die Straße trotz spielenden Kinder. Breite der Straße ohne Seitenstreifen nicht ausreichend. Ziel: Parken im Forellenbach zu ermöglichen. Lösung vom OB gewünscht. Wir bitten um rechtzeitige Info, wann die Begehung des Forellenbachs stattfindet. Vielen Dank.    

Die Antwort des Bau- und das Ordnungsreferats der Stadt Augsburg:

Die bauliche Situation in der Straße Am Forellenbach wurde zwischenzeitlich erfasst und dokumentiert. Eine umfassende Analyse der Gesamtsituation durch die zuständigen Dienststellen wird demnächst erfolgen.  

Verkehrskontrolle: Es wurde aktuell eine Geschwindigkeitsmessung Am Forellenbach durchgeführt. Dabei wurde keine Geschwindigkeitsüberschreitung gemessen. Die Straße „Am Forellenbach“ ist ca. 4,50 m breit. Es befindet sich in der Regel nur auf einer Seite ein Gehweg. Auf der anderen Seite geht die Straße meistens bis zu den Grundstücksgrenzen. Beim Parken der Fahrzeuge an den Grundstücksgrenzen verbleibt nicht die gesetzlich vorgeschriebene Restfahrbahnbreite von 3.05 m, welche die Straßenverkehrsordnung in jeder Straße für den Einsatz von Rettungsfahrzeugen und Feuerwehr vorschreibt. Daher entsteht beim Unterschreiten dieser Restfahrbahnbreite ein „gesetzliches Haltverbot“.

Beim Parken auf der anderen Straßenseite auf dem Gehweg ist der Tatbestand des „Parken auf einem Gehweg“ erfüllt. Speziell durch die Enge des Gehwegs sind Fußgänger in diesem Bereich außerdem gezwungen, auf die Straße auszuweichen, so dass hier zusätzlich der Tatbestand der Behinderung erfüllt ist.


Am Forellenbach: Zone 30 klar ausweisen; 300m lang

„Zone 30 klar ausweisen 300m lang. Es wäre gut eine Begehung zu machen. 52 Jahre ist unsere Straße gut zu befahren, auch wenn die großen Geräte auf der Straße fahren. Mit etwas Rücksicht kann jeder die Forellenbachstraße befahren, gibt es noch einen zweiten Weg zu den Wiesen?“    

Die Antwort des Bau- und Ordnungsreferats der Stadt Augsburg: 

Der Beginn der Tempo 30-Zone für die Straße Am Forellenbach ist durch das entsprechende, gut erkennbare Verkehrszeichen an der Einmündung zur Bergheimer Straße klar gekennzeichnet. Weitere Schilder sind aus rechtlichen Gründen in einer geschwindigkeitsreduzierten Zone nicht vorgesehen.


„Bergheimer Str./ Oktavianstr./ etc. etc. alle 30-er Zonen Straßen werden viel zu schnell durchfahren.“

„Bergheimer Str./ Oktavianstr./ etc. etc. alle 30-er Zonen Straßen werden viel zu schnell durchfahren. Vorschlag: Beantragung eines "festen" Smiley-Apparates (nicht temporär). Analog der Straßen am Ammersee. Dort sind bei jeder Ortseinfahrt solche Apparate. Die Autofahrer werden dadurch sensibilisiert, langsamer zu fahren. Ortseingang Inningen z.B. befindet sich eine Kita, dort wäre es sehr sinnvoll.“  

Die Antwort des Bau- und das Ordnungsreferats der Stadt Augsburg:

Der Antrag auf Errichtung einer dauerhaften Geschwindigkeitsanzeige wird anhand der vom Bauausschuss beschlossenen Kriterien geprüft und der Standtort ggf. in die Liste der gewünschten Standorte aufgenommen.   Der Verkehrsüberwachungsdienst hat aktuell an zwei verschiedenen Messpunkten in der Bergheimer Straße und in der Oktavianstraße Messungen vorgenommen. Die Überschreitungen waren dabei weder im quantitativen, noch im qualitativen Bereich erheblich. Dennoch werden wir im Rahmen unserer personellen Möglichkeiten weiterhin Kontrollen durchführen.   Den Vorschlag zur Anbringung eines „Smiley-Apparats“ unterstützt das Ordnungsreferat, weil alle bisher gemachten Erfahrungen positiv sind


Parksituation (Strafzettel)

„Bzgl. Parksituation (Strafzettel) Alternativen, wenn Fußwege/ Sicherheitsstreifen nicht beparkt, werden, kann die Durchfahrt anderer Fahrzeuge aufgrund Durchfahrtsbreite nicht gewährleistet werden. Über 60 Jahre gab es hier nie Probleme, nun Verkehrsüberwachung stetig aktiv. Bitte Alternativen. Spielplatz für Kleinkinder im Nahbereich an Schule können Kleinkinder außer Sandbereich nichts alleine nutzen, da dieser für größere Kinder ausgelegt ist.“  

Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg:

Die Straße „Am Forellenbach“ ist ca. 4,50 m breit. Es befindet sich i. d. R. nur auf einer Seite ein Gehweg. Auf der anderen Seite geht die Straße meistens bis zu den Grundstücksgrenzen. Beim Parken der Fahrzeuge an den Grundstücksgrenzen verbleibt nicht die gesetzlich vorgeschriebene Restfahrbahnbreite von 3.05 m, welche die Straßenverkehrsordnung in jeder Straße für den Einsatz von Rettungsfahrzeugen und Feuerwehr vorschreibt. Daher entsteht beim „Unterschreiten“ dieser Restfahrbahnbreite ein „gesetzliches Haltverbot“. Beim Parken auf der anderen Straßenseite auf dem Gehweg ist der Tatbestand des „Parken auf einem Gehweg“ erfüllt. Speziell durch die Enge des Gehwegs sind Fußgänger in diesem Bereich außerdem gezwungen, auf die Straße auszuweichen, so dass hier zusätzlich der Tatbestand der Behinderung entsteht.   Eine Lösung dieser Herausforderung ist nur durch entsprechend gekennzeichnete Park- bzw. Parkverbotszonen möglich. Die Anfrage wird daher auch an die hierfür zuständige Bauverwaltung weitergeleitet.


„Zone 30 soll klar ausgewiesen werden“

„Zone 30 soll klar ausgewiesen werden, seit Parkverbot ist fahren die Autos und die landwirtschaftlichen Fahrzeuge viel zu schnell! (Begrünung oder Hügel für Verkehrsberuhigung). Landwirtschaftliche Fahrzeuge beschädigen die Straße wegen ihres hohen Gewichts. Seit wann Parkverbot? Der "Gehweg" ist laut Tiefbauamt kein Gehweg.“  

Die Antwort des Ordnungsreferats der Stadt Augsburg: 

Der Beginn der Tempo 30-Zone für die Straße Am Forellenbach ist durch das entsprechende, gut erkennbare Verkehrszeichen an der Einmündung zur Bergheimer Straße klar gekennzeichnet. Weitere Schilder sind aus rechtlichen Gründen in einer geschwindigkeitsreduzierten Zone nicht vorgesehen. Ob in der Straße Am Forellenbach geparkt werden darf, hängt davon ab, inwieweit bei einer Beparkung die für die Abwicklung des fließenden Verkehrs notwendige Restfahrbahnbreite aufrechterhalten wird.

Die Straße „Am Forellenbach“ ist ca. 4,50 m breit. Es befindet sich in der Regel nur auf einer Seite ein Gehweg. Auf der anderen Seite geht die Straße meistens bis zu den Grundstücksgrenzen. Beim Parken der Fahrzeuge an den Grundstücksgrenzen verbleibt nicht die gesetzlich vorgeschriebene Restfahrbahnbreite von 3.05 m, welche die Straßenverkehrsordnung in jeder Straße für den Einsatz von Rettungsfahrzeugen und Feuerwehr vorschreibt. Daher entsteht beim Unterschreiten dieser Restfahrbahnbreite ein „gesetzliches Haltverbot“.

Beim Parken auf der anderen Straßenseite auf dem Gehweg ist der Tatbestand des „Parken auf einem Gehweg“ erfüllt. Speziell durch die Enge des Gehwegs sind Fußgänger in diesem Bereich außerdem gezwungen, auf die Straße auszuweichen, so dass hier zusätzlich der Tatbestand der Behinderung erfüllt ist. Es wurde aktuell eine Geschwindigkeitsmessung Am Forellenbach durchgeführt.


Stadtentwicklungsplan


„Wellenburg/ Radegundis gehörig zu Bergheim. Problem nicht berücksichtigt im Stadtentwicklungsplan Bergeheim“

„Wellenburg/ Radegundis gehörig zu Bergheim. Problem nicht berücksichtigt im Stadtentwicklungsplan Bergeheim: Schotterweg, Verbindung Kindergarten Leiterhofen, Fuß- und Radweg bei Pizzeria oft zugeparkt mehrere Kleinigkeiten. Ortsentwicklungsplan? Was machen wir in Radegundis? Verkehrserschließung, Infostelle für Radegundis.“  

Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg:

Der Stadtrat von Augsburg hat am 21.12.2018 das Ortsentwicklungskonzept Bergheim beschlossen. Dieses sieht ein maßvolles, verträgliches Wachstum für den Stadtteil vor. Das Konzept beschränkt sich bewusst auf den „Kernort“ Bergheim, der räumlich getrennt ist von Wellenburg/Radegundis. Die geschilderte Beparkung des Geh- und Radwegs in der Radegundisstraße ist nicht zulässig und kann von den zuständigen Überwachungsorganen geahndet werden. Es wurde aktuell bezüglich des Parkens eine Überwachung durchgeführt. Es konnten keine Fahrzeuge auf dem Gehweg festgestellt werden. Dennoch werden wir im Rahmen unserer personellen Möglichkeiten dort weiterhin überwachen.


Umwelt


Schutz für die natürlichen Potenziale (Bäume, Wasser, Garten im Ort und am Übergang zur freien Natur). Naturpark Augsburg- Westl. Wälder zu sorgsamen Umgang

Die Antwort des Umweltreferats der Stadt Augsburg:

Der Schutz der natürlichen Potenziale im besiedelten und unbesiedelten Bereich wird durch das Bayerische Naturschutzgesetz geregelt. Darüber hinaus gibt es gebietsspezifische Schutzgebietsverordnungen, eine Baumschutzverordnung, eine Biotopkartierung, ein Strategiepapier zum Erhalt der biologischen Vielfalt etc. Diese tragen in direkter und indirekter Form dazu bei, die Rahmenbedingungen für den Erhalt der biologischen Vielfalt zu gewährleisten.   


Deutlich mehr bzw. Überhaupt Mülleimer entlang der Wertach und am Damm zwischen Inningen und Göggingen aufstellen und unterhalten

Das Referat hat geantwortet   Der Bereich an der Wertach nördlich der B17-Brücke wird künftig vom Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Augsburg (AWS) gereinigt. Dort soll an sieben Tagen der Woche achtlos weggeworfener Müll gesammelt und die Abfallbehälter geleert werden. Es werden zudem größere und praktikablere Behälter durch den AWS aufgestellt. Der Bereich südlich der B17-Brücke ist Wald. Hier muss – neben allen Maßnahmen der Stadt zur Abhilfe – an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger appelliert werden. Bislang waren die dazu vorgesehenen Entsorgungsmöglichkeiten (Müllbehälter) an den Waldein- bzw. -ausgängen zu klein bemessen. Größere Müllbehälter wurden deshalb an den Eingangspforten zum Wald aufgestellt. Diese sollen künftig durch den AWS ebenfalls regelmäßig geleert werden. In der unmittelbaren Umgebung der Kulperhütte hat sich der Hüttenwirt bereit erklärt, sich verstärkt um sein Umfeld in Sachen Müll zu kümmern.


„Wenn schon diese unsinnige Verkehrsinsel bei der Ortseinfahrt Neubergheim, dann könnte man diese auch begrünen. Blumen etc. nicht nur Unkraut."

„Wenn schon diese unsinnige Verkehrsinsel bei der Ortseinfahrt Neubergheim, dann könnte man diese auch Begrünen/ Blumen etc. nicht nur Unkraut."

Die Antwort des Umweltreferats der Stadt Augsbúrg:

Es handelt sich um Straßenbegleitgrün, welches wie an derartigen Standorten üblich dreimal jährlich gemäht wird, um die Verkehrssicherheit zu wahren. Weitere Maßnahmen sind dort derzeit nicht vorgesehen.


„Ich finde es prima, dass wir fünf neue Hundekotbeutel in Bergheim bekommen haben!“

Das Umweltreferat der Stadt Augsburg hat sich über Ihre Zustimmung gefreut.  

Sollten die Beutel einmal ausgehen, können Sie sich gerne direkt beim Umweltreferat melden: umweltreferat@augsburg.de bzw. Tel.: 324-4899.  


„Als Neubürger finde ich es toll, dass in der Ausgabe Augsburg Direkt Nr. 71 auch das Thema "Bleichflächen" angesprochen wird.“ ."

Als Neubürger finde ich es toll, dass in der Ausgabe Augsburg Direkt Nr. 71 auch das Thema "Bleichflächen" angesprochen wird. Ist es möglich ein Teil des Bereiches "Klima Wald" als Blühfläche umzugestalten?“  

Vielen Dank für diese positive Rückmeldung bzgl. Augsburg direkt Nr. 71. Wenn Sie den „KlimaWald! Augsburg“ ansprechen, bitten wir Sie, hier bei dem Betreiber der KlimaShop!® GmbH aus Friedberg nachzufragen.

Die Stadt Augsburg pflanzt im Rahmen ihrer Biodiversitätsstrategie sukzessive weitere Blühflächen an.

Mehr Informationen finden Sie unter https://www.augsburg.de/umwelt-soziales/umwelt/biodiversitaet/und https://lpv-augsburg.de/landschaftspflege/insektenvielfalt-augsburg/

 

 

 

 

 


„Gibt es noch Chance für den Waldfried oder ist das Projekt beendet?“

Die Antwort des Umweltreferats der Stadt Augsburg:  

Das Fürstenhaus Fugger und die Stadt Augsburg möchten Forschungsergebnisse abwarten, die klären, ob durch einen Friedwald Quecksilber und andere Stoffe in den Boden eintreten können. Bei der Tagung am 17. Und 18.09.2018 der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) in Osnabrück war das Thema „Krematorium-Quecksilber und andere Umwelteinflüsse.“  

Thema Quecksilber:
Messungen haben bestätigt, dass es nur in Einzelfällen zu Überschreitungen des zulässigen Quecksilbergehaltes kommt (nur bei katalytischer Filtration). Durch den Einsatz von Trockensorptionsverfahren liegt die Quecksilberkonzentration meist sogar deutlich unter den zugelassenen Werten. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass für die im Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes untersuchten Kremationsanlagen sämtliche Emissionsvorgaben der 27. BImSchV in allen Betriebsbereichen mit zum Teil erheblichen Sicherheitsabständen eingehalten haben.  

Mögliche Umweltbelastungen von Aschen in Böden:
Ein weiterer Schwerpunkt der Veranstaltung beschäftigte sich mit der Qualität der Urnenasche und seiner Verbringung in Böden. Dabei wurde „Kaminkehrerasche“ aus den Krematorien, die qualitativ vergleichbar zur Urnenasche ist, sowie Filterasche untersucht. Es wurde festgestellt, dass vor allem in der „Kaminkehrerasche“ nennenswerte Chromanteile gefunden wurden. Einträge hierfür können über feuerfeste Komponenten der Anlage, den Leichnam einschließlich orthopädischer, metallischer Bestandteile und dem Sargholz zu Stande kommen. Nach heutigem Stand der Erkenntnisse kann keiner der vorgenannten Ursachen außer Acht gelassen werden. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass in der Urnenasche mit Chromgehalten zu rechnen ist. In einem weiteren DBU Forschungsprojekt geht es um die Freisetzungsgeschwindigkeit aus nicht metallischen Urnen, sowie um die Zusammensetzung und Verhalten der Asche im Boden. Über das laufende Verfahren wird auf einer der kommenden DBU Tagungen berichtet.  

Es sollen nun erst die in Auftrag gegebenen Forschungsergebnisse abgewartet werden, um eine abschließende Entscheidung über die Weiterführung des Projekts zu treffen. Nachdem diese Untersuchung die erste ihrer Art ist, wird davon ausgegangen, dass sie richtungsweisend für die künftige Feuerbestattung sein wird  


„Südlich von Inningen steht ein Silange-Silo. Hier tritt Sickerwasser aus.“

„Südlich von Inningen steht ein Silange-Silo. Hier tritt Sickerwasser aus. Es gibt bereits umfangreichen Schriftverkehr mit dem Umweltamt."  

Die Antwort des Umweltreferats der Stadt Augsburg:

Aus dem besagten Fahrsilo in Inningen treten Silagesickersäfte aus und verunreinigtes Niederschlagswasser versickert. Der betroffene Bauer wurde vom Umweltamt mehrfach mündlich und schriftlich zu einem geordneten Betrieb seines Fahrsilos aufgefordert. Kleinere Verbesserungen hat er jeweils durchgeführt, die jedoch nicht zu einem ordnungsgemäßen Ergebnis geführt haben. Im November 2018 wurde vom Umweltamt daher ein diesbezüglicher zwangsgeldbewehrter Bescheid erlassen. Sie wurden dabei immer zeitnah über die behördlicherseits veranlassten Schritte informiert. Wir schöpfen derzeit alle verwaltungsrechtlich möglichen Mittel aus, um einen ordnungsgemäßen Betrieb des Silos herzustellen.


Verschiedenes


„Das fehlende Stück Radweg an der Bürgermeister-Ulrich-Straße zwischen der Allgäuer Straße und der Bahnunterführung (vor dem FCVA Stadion) ergänzen.“

Die Antwort des Baureferats der Stadt Augsburg:

Der Lückenschluss des Radweges ist bereits geplant, derzeit werden die zur Umsetzung notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen.


Altersgerechte Wohnungen für Senioren schaffen

Die Antwort des Sozialreferats der Stadt Augsburg:

Im Rahmen der Altenhilfe sind die Stadtteile Göggingen, Inningen und Bergheim zu einer Versorgungsregion zusammengefasst. Hier wohnen derzeit 6.220 Personen, die 65 Jahre und älter sind. Die Prognosen sagen aus, dass bis zum Jahr 2030 wir mit einer Zunahme dieser Bevölkerungsgruppe von etwa 10% rechnen müssen.  

Allein die reinen Zahlen sagen noch nichts darüber aus, ob die Senioren alle in „seniorengerechte Wohnungen“ umziehen wollten. Viele von ihnen wohnen in den eigenen „vier-Wänden“, fühlen sich dort wohl und wollen nach aller Möglichkeit auch dortbleiben.  

Natürlich kann es sein, dass es im höheren Alter zu Behinderungen und Beeinträchtigung kommt. Aus diesem Grund hat die Stadt Augsburg bei ihrer Fachstelle für Senioren ein spezielles Projekt gegründet, bei dem es um Wohnungsanpassung geht. Hier kommen Berater und Beraterinnen kostenfrei ins Haus um Senioren zu einer altersgerechten Anpassung der Wohnsituation zu beraten. Die Telefon-Nummer der Fachstelle ist: 324 - 4317  

Für den Neubau von seniorengerechten Wohneinheiten benötigt die Stadt oder ein Wohnbauträger eine geeignete Liegenschaft. Nachdem die meisten noch freien Liegenschaften in privatem Besitz sind, hat die Stadt im Bereich Inningen – Bergheim kaum bis keine Möglichkeit für den Neubau von entsprechenden Wohneinheiten.  

Allerdings errichtet die Arbeiter-Wohlfahrt, Bezirksverband Schwaben derzeit in Inningen eine Anlage für Betreutes Wohnen. Auskunft dazu kann man erhalten beim Kreisverband der Arbeiter-Wohlfahrt, Sonnenstraße 10 in Stadtbergen. Tel.-Nr.: 4 30 01-0.