Augsburger Plärrer – Schwabens größtes Volksfest
Im Frühjahr und im Spätsommer ist Augsburg Schauplatz für das größte Volksfest in Bayerisch-Schwaben. Ein Fest, das Moderne und Tradition vereint – mit Hightech-Fahrgeschäften, nostalgischen Schaustellerbetrieben und bayerischer Gemütlichkeit in den Festzelten.
Impressionen vom Osterplärrer 2026
Alle Informationen auf einen Blick
Die Betriebszeiten der Festzelte werden über eine eigenständige gaststättenrechtliche Erlaubnis geregelt. Für den übrigen Festplatz gelten folgende Zeiten:
| Montag bis Donnerstag: | 12:00 (spätestens 13:00 Uhr) – 23:00 Uhr |
| Freitag: | 12:00 (spätestens 13:00 Uhr) – 23:30 Uhr |
| Samstag: | 10:30 (spätestens 12:00 Uhr) – 23:30 Uhr |
| Sonntag: | 10:30 Uhr (spätestens 12:00 Uhr) – 23:00 Uhr |
Ostersonntag (Eröffnungstag): 16:00 Uhr bis 23:30 Uhr
| Sonntag, 5.4. | 16 Uhr | Beginn |
| 17 Uhr | Traditioneller Fassanstich durch Oberbürgermeisterin Eva Weber im Festzelt Binswanger | |
| Mittwoch, 8.4. | bis 20 Uhr | Kinder- und Familientag |
| Freitag, 10.4. | 21:45 Uhr | Brillant-Hochfeuerwerk mit Musik |
| Sonntag, 12.4. | 9:30 Uhr | Katholischer Schaustellergottesdienst im Festzelt Binswanger mit Pfarrer Sascha Ellinghaus |
| Dienstag, 14.4. | 14 Uhr | Nachmittag für Senioren, Rentner und Menschen mit Behinderung der Stadt Augsburg (Einlass ab 13 Uhr) |
| Mittwoch, 15.4. | bis 20 Uhr | Kinder- und Familientag |
| Freitag, 17.4. | 21:45 Uhr | Brillant-Hochfeuerwerk |
…mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Die Haltestelle „Plärrer“ der Straßenbahnlinie 4 Augsburg-Nord / Hauptbahnhof (über Königsplatz) befindet sich direkt am Haupteingang. Diesmal fährt auch die Linie 2 ab 20 Uhr zusätzlich den Plärrer an. Alle Auskünfte zum Fahrplan gibt es auch in der Stadt Augsburg App.
...mit dem Taxi
Für die Heimfahrt ist ein Taxistandplatz auf der Badstraße zwischen Holzbach- und Schwimmschulstraße am Ausgang des Festplatzes eingerichtet.
...mit dem Fahrrad
Für Radfahrerinnen und Radfahrer werden an der Holzbachstraße, neben dem Eingang an der Badstraße, Fahrradständer aufgestellt. Zusätzliche Abstellmöglichkeiten gibt es entlang des Zaunes an der Langenmantelstraße auf der linken Seite des Haupteinganges. Außerdem dürfen Sie die Fahrradständer entlang der Schwimmschulstraße nutzen.
Das Leihradsystem der swa „swabi“ bietet zur Plärrerzeit mit dem Code „PLAERRER26“ kostenlose Nutzung an. Nähere Informationen.
...mit dem Auto
Verkehrsregelungen
- Sperrung des Kleinen Exerzierplatzes (Plärrergeländes) für den Park-and-Ride-Verkehr während der Zeit vom 23. März bis einschließlich 25. April 2026. Bitte benutzen Sie die P+R-Plätze an den Zufahrtsstraßen.
- Auf der Langenmantel-, Bad- und Holzbachstraße wird die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert.
- Die Langenmantelstraße wird von Freitag bis Sonntag, jeweils in der Zeit von 19 Uhr bis 24 Uhr, für den Autoverkehr gesperrt. ÖPNV, Rad- und Fußverkehr sind von der Sperrung nicht betroffen. Eine Umleitung ist eingerichtet.
- Die Schwimmschulstraße wird von Freitag bis Sonntag, jeweils von 12 Uhr bis 24 Uhr, für Autos gesperrt. Die Zufahrt zu den Grundstücken und den Parkmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung bleibt möglich.
- Die Zufahrt in die Schwimmschulstraße aus Richtung Süden ist nur über die Holzbachstraße möglich. Individualverkehr ist in der Badstraße ab Holzbachstraße in westlicher Richtung und ab Schwimmschulstraße in östlicher Richtung wegen des Taxistands nicht möglich.
- Die Max-Hempel-Straße wird für den gesamten Veranstaltungszeitraum zur Einbahnstraße in Fahrtrichtung Langenmantelstraße. Die dortigen Parkmöglichkeiten sind über die Senkelbachstraße erreichbar.
- Auf der Westseite der Schwimmschulstraße dürfen während der gesamten Veranstaltung keine Kraftfahrzeuge geparkt werden.
Parkmöglichkeiten
- Kostenlose Parkplätze: Auf dem städtischen Parkplatz hinter dem Arbeitsamt (Zufahrt über die Senkelbachstraße) zu folgenden Zeiten: Montag – Freitag: 18 Uhr – 1 Uhr, Samstag und Sonntag: ganztägig.
- Parkplätze für Menschen mit Behinderung werden zwischen Holzbach-, Bad- und Schwimmschulstraße „Parkplatzvermietung Salameh“ in der Nähe des Einganges zum Festplatz eingerichtet. Ebenso stehen insgesamt 10 Parkplätze für Menschen mit Behinderung an der Schwimmschulstraße nach der Polizeiwache zur Verfügung.
- Gebührenpflichtige Parkplätze: Auf den Parkplätzen an der Holzbachstraße (Einfahrt über die Zufahrt zur Deutschen Post), auf dem Grundstück zwischen Holzbach-, Bad- und Schwimmschulstraße.
Bitte beachten Sie: Die Anwohnerparkplätze im angrenzenden Wohngebiet sollen für die Bewohnerinnen und Bewohner freigehalten werden.
Jeweils am Mittwoch findet der Kinder- und Familientag mit ermäßigten Fahr- und Eintrittspreisen sowie Sonderangeboten an allen Geschäften bis 20 Uhr statt. Aus organisatorischen Gründen gelten die Angebote in den Festzelten jeweils nur bis 18 Uhr.
Die Streetworker des Stadtjugendrings Augsburg sind unterwegs
Die Einhaltung des Jugendschutzes wird durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie überwacht. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich ab 20 Uhr nur in Begleitung einer personensorgeberechtigen oder erziehungsberechtigten Person (ab 18 Jahren) auf dem Festgelände aufhalten.
Verordnung über Frühjahrs- und HerbstplärrerFür Seniorinnen und Senioren, Rentnerinnen und Rentner sowie Menschen mit Behinderung veranstalten die Stadt Augsburg und der Seniorenbeirat am Dienstag, 14. April, ab 14 Uhr im Festzelt Schaller einen Seniorennachmittag.
- Wickeltische stehen in den Festzelt-Toiletten zur Verfügung.
- Im Kinderfahrgeschäft „Orient-Express“ ist eine Kindertoilette mit Wickeltisch integriert.
- Im Festzelt Binswanger und im Festzelt Schaller gibt es Behindertengerechte Toiletten.
- Die „Toilette für alle“ steht gegenüber vom Almdorf.
Es werden Eingangskontrollen an allen Eingängen durchgeführt. Dabei werden Rucksäcke und Taschen auf deren Inhalt kontrolliert.
Bitte nicht mitbringen! Auf dem Plärrergelände gilt ein absolutes Waffenverbot. Das Mitführen von weiteren gefährlichen Gegenständen sowie Tieren jeglicher Art (ausgenommen Assistenztiere) ist verboten. Auch Glasflaschen sind verboten; Kuntststoffflaschen, die keinen Alkohol enthalten, sind dagegen erlaubt. Weitere Hinweise können der Plärrerverordnung entnommen werden.
Die Einsatzkräfte der Polizei, des Bayerischen Roten Kreuzes und der Berufsfeuerwehr sind während der Veranstaltung in der Plärrerwache, Schwimmschulstraße 30, zu erreichen.
Der städtische Ordnungsdienst geht täglich im Umfeld des Festgeländes Streife. Zudem wird in der Nähe des Plärrereingangs wieder eine Mobile Wache durch das Ordnungsamt sein.
Die Stadt Augsburg bittet aus Sicherheitsgründen alle Besucherinnen und Besucher um Einhaltung der Ordnungsvorschriften der Plärrerverordnung. Diese wird am Info-Point in der Platzmitte (bei der Trafostation) ausgehängt. Bei den Eingangskontrollen wird die Beachtung der Ordnungsvorschriften der Plärrerverordnung mit überwacht. Auf besonders wichtige Verhaltensregeln für die Besucherinnen und Besucher wird zusätzlich auf Tafeln an den Eingangsportalen hingewiesen.
Die erstmalige und regelmäßige sicherheitstechnische Überprüfung und Abnahme aller Geschäfte (Erteilung und Verlängerung der Ausfuhrgenehmigung) erfolgt durch den TÜV. Die eingehende Prüfung nach dem Aufbau der Geschäfte auf dem Festplatz (Gebrauchsabnahme) wird durch die LGA Bayern – Prüfamt für Standsicherheit durchgeführt. Die bau- und sicherheitstechnische Abnahme der Festzelte wird von den technischen Beschäftigten des Bauordnungsamtes erledigt. Die Überwachung der Lebensmittelbetriebe wird durch die Verbraucherschutzkontrolleurinnen und -kontrolleure des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen sichergestellt.
Verordnung über Frühjahrs- und Herbstplärrer
- Parkplätze für Menschen mit Behinderung werden zwischen Holzbach-, Bad- und Schwimmschulstraße in der Nähe des Einganges zum Festplatz eingerichtet.
- Weiter Parkplätze für Menschen mit Behinderung befinden sich in der Schwimmschulstraße Höhe Hausnummer 34.
- Behindertengerechte Toiletten gibt es beim Festzelt Binswanger und im Festzelt Schaller. Die „Toilette für Alle“, in der Menschen mit komplexen Behinderungen auf einer in der Höhe verstellbaren Liege versorgt werden können, befindet gegenüber des Almdorfes.
- Bei der Auswahl der Geschäfte wurde darauf geachtet, dass die Belange von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden können.
Auch die Schaustellerinnen und Schausteller achten besonders darauf, dass Gäste mit Behinderung soweit möglich an der Veranstaltung teilhaben können.
Frisches Trinkwasser ist an einer mobilen Zapfstation erhältlich. Die Trinkwasserstation ist am Logo der swa erkennbar und befindet sich in der Nähe des Binswanger Festzeltes. Mit einem mitgebrachten Trinkgefäß kann Trinkwasser aus der Leitung entnommen werden.
Im Bereich des Haupteinganges an der Langenmantelstraße sowie im Eingangsbereich des Festplatzes an der Badstraße stehen für die Besucherinnen und Besucher Geldautomaten zur kostenpflichtigen Bargeldabhebung zur Verfügung.
Plärrer-Taler: Ein Taler entspricht einem Euro. Alle bereits im Umlauf befindlichen Taler behalten ihre Gültigkeit und können an allen Geschäften auf dem größten Volksfest Schwabens eingelöst werden. Eine Rückerstattung oder Auszahlung ist nicht möglich.
Von der Dult zum Volksfest
Die Wurzeln des Augsburger Plärrers lassen sich mehr als 1000 Jahre zurückverfolgen. Ursprünglich noch Teil verschiedener Dulten in der Innenstadt, entschloss man sich im 19. Jahrhundert – nachdem sich immer mehr Anwohner über den Lärm beschwert hatten, das „Geplärre“ rund um Schießbude und Schiffsschaukel von den Marktständen zu trennen. 1878 veranstaltete die Stadt Augsburg zum ersten Mal ein Volksfest auf dem Kleinen Exerzierplatz. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Zweimal im Jahr locken rund 85 Schausteller und Gastwirte über eine halbe Million Besucher nach Augsburg.
Informationen für Schaustellerbetriebe
Auf dem Plärrer sind ausschließlich Schaustellergeschäfte zugelassen. Details zur Bewerbung sind in der Ausschreibung für Oster- und Herbstplärrer 2027 nachzulesen. Diese steht hier als Download bereit. Die Ausschreibung wird auch in der Fachzeitschrift „Der Komet“ sowie im Amtsblatt der Stadt Augsburg veröffentlicht.
Schausteller, die ihre Imbiss- Getränkestände und Fahrgeschäfte etc. auf dem Frühjahrs- und Herbstplärrer anbieten möchten, bewerben sich bitte entweder mit dem Online-Formular oder mit ihren persönlichen Bewerbungsunterlagen, die direkt an das Marktamt zu richten sind. Die Bewerbungsunterlagen und weiteren Angaben sollen sich inhaltlich an die genannten Ausschreibungshinweisen orientieren. Ein Bewerbungsformular ist hierzu nicht erhältlich.
Die Versendung der Online-Bewerbung erfolgt rein elektronisch an das Marktamt und muss jeweils für den Frühjahrsplärrer bis zum 15. Juli des Vorjahres und für den Herbstplärrer bis zum 15. Juli des Vorjahres online eingereicht werden. Die erforderlichen Unterlagen (Prospekte, Fotos vom Stand, Reisegewerbekarte, …) sind in digitaler Form hochzuladen.
Die Stadt Augsburg veranschlagt einen Kostenvorschuss (Bearbeitungsgebühr) gemäß § 2 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Augsburg i.V.m. Artikel 14 des Kostengesetzes für die Bearbeitung einer Bewerbung. Bei Online Bewerbung beträgt die Gebühr 30,00 Euro und wird im Anschluss an die Formulareingaben online bezahlt.
Bei den persönlichen Bewerbungen, die direkt an das Marktamt gerichtet sind, beträgt die Gebühr ebenfalls 30,00 Euro für jede eingegangene Bewerbung und ist sofort, jedoch spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist (15. Juli des Vorjahres für den Frühjahrs- und für den Herbstplärrer) auf das Konto der Stadt Augsburg, Marktamt bei der Stadtsparkasse Augsburg, IBAN: DE33 7205 0000 0001 0604 82 zu überweisen.
Der Verwendungszweck 4.76321.104811, Name, Geschäft und Frühjahrs- bzw. Herbstplärrer sind dabei zwingend anzugeben. Bei Auslandszahlungen bitte die SWIFT-BIC: AUGSDE77XXX angeben. Bewerbungen ohne Zahlung innerhalb der gesetzten Frist nehmen am Vergabeverfahren nicht teil.
Bewerber, die ihr Gesuch unvollständig einreichen, scheiden bei der Entscheidung über Zulassungen automatisch aus. Gleiches gilt für Bewerber, die Platzgelder, Gebühren oder Steuern irgendeiner Art schulden.
Nur bei Banküberweisung ist gewährleistet, dass der Kostenvorschuss (Bearbeitungsgebühr) bei der Stadt Augsburg eingeht. Schecks oder Bargeld können nicht angenommen werden.
Aus Gründen der Gleichbehandlung kann vom Marktamt keine Prüfung auf Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen erfolgen.
Fragebogen
Ergänzend zu den gemäß der Ausschreibung geforderten Unterlagen und Angaben können Sie zusätzlich einen Fragebogen online ausfüllen. Die dort von Ihnen formulierten Angaben dienen, ergänzend zu Ihren Bewerbungsunterlagen, insbesondere zur Herausstellung der Besonderheiten Ihres Betriebes in den abgefragten Bewertungskriterien.
Der Fragebogen ist nicht zwingend erforderlich.
Ihr online ausgefüllter Fragebogen wird elektronisch beim Marktamt eingereicht.
Vergabeverfahren
Zur Gewährleistung einer möglichst objektiven Auswahl der Beschicker zu den Augsburger Plärrerveranstaltungen und zur transparenten Darstellung der Zulassungs- oder Absageentscheidungen durch die Verwaltung werden aufgrund der eingegangenen Unterlagen und Angaben, wie in der Ausschreibung gefordert, evtl. ergänzt um Angaben im Fragebogen, Bewertungen im Vergabeverfahren vorgenommen.
Bewertungskriterien
Die gemäß der Ausschreibung benötigten Unterlagen und Angaben, sowie die im Fragebogen formulierten Zusatzangaben stellen die Kriterien dar, die im Rahmen einer Bepunktung zum Zulassungsergebnis führen.
Im einzelnen handelt es sich um folgende Bewertungskriterien
Augsburger Plärrer 2026
- Osterplärrer 05.04. bis 19.04.
- Herbstplärrer 28.08. bis 13.09.