
Augsburger Plärrer – Schwabens größtes Volksfest
Im Frühjahr und im Spätsommer ist Augsburg Schauplatz für das größte Volksfest in Bayerisch-Schwaben. Ein Fest, das Moderne und Tradition vereint – mit Hightech-Fahrgeschäften, nostalgischen Schaustellerbetrieben und bayerischer Gemütlichkeit in den Festzelten.
Impressionen vom Plärrerumzug 2023:
Plärrergelände: Feiern und Parken
Das größtenteils umzäunte Gelände des Kleinen Exerzierplatzes wird in der Region, ebenfalls nur als Plärrer bezeichnet. Außerhalb der Volksfeste wird das Plärrergelände für verschiedene Veranstaltungen und als Park-and-Ride-Platz genutzt. Die Parkplätze stehen das ganze Jahr zur Verfügung – außer es finden Veranstaltungen auf dem Plärrergelände statt!
Zwei Wochen vor und fünf Tage nach Herbst- und Frühjahrsplärrer ist das Plärrergelände gesperrt und die Parkplätze können nicht benutzt werden. Nähere Hinweise unter der Telefonnummer 0821 324-3904.
Von der Dult zum Volksfest
Die Wurzeln des Augsburger Plärrers lassen sich mehr als 1000 Jahre zurückverfolgen. Ursprünglich noch Teil verschiedener Dulten in der Innenstadt, entschloss man sich im 19. Jahrhundert – nachdem sich immer mehr Anwohner über den Lärm beschwert hatten, das „Geplärre“ rund um Schießbude und Schiffsschaukel von den Marktständen zu trennen. 1878 veranstaltete die Stadt Augsburg zum ersten Mal ein Volksfest auf dem Kleinen Exerzierplatz. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Zweimal im Jahr locken rund 85 Schausteller und Gastwirte über eine halbe Million Besucher nach Augsburg.
Ausschreibung und Bewerbung
Auf dem Plärrer sind ausschließlich Schaustellergeschäfte zugelassen. Details zur Bewerbung sind in der Ausschreibung für Oster- und Herbstplärrer 2024 nachzulesen. Diese steht hier als Download bereit. Die Ausschreibung wird auch in der Fachzeitschrift „Der Komet“ (Ausgabe vom 20.05.2023) sowie im Amtsblatt der Stadt Augsburg veröffentlicht.
Die persönlichen Bewerbungsunterlagen sind an das Marktamt zu richten. Die Bewerbungsunterlagen sollen sich inhaltlich an der oben genannten Ausschreibung orientieren. Ein Bewerbungsformular ist hierzu nicht erhältlich.
Die Stadt Augsburg veranschlagt einen Kostenvorschuss (Bearbeitungsgebühr) gemäß § 2 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Augsburg i.V.m. Artikel 14 des Kostengesetzes für die Bearbeitung einer Bewerbung.
Dieser beträgt 30,00 € für jede eingegangene Bewerbung und ist sofort, jedoch spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist (für den Frühjahrsplärrer der 15.07. des Vorjahres und für den Herbstplärrer der 15.10. des Vorjahres) auf das Konto der Stadt Augsburg, Marktamt bei der Stadtsparkasse Augsburg, IBAN: DE33720500000001060482 / BIC: AUGSDE77XXX zu überweisen. Um eine sichere und für Ihre Bewerbung gültige Buchung zu gewährleisten, sind dabei als Verwendungszweck die Haushaltsstelle 4.76321.104811 sowie Name, Geschäft und Frühjahrs- bzw. Herbstplärrer zwingend anzugeben. Bewerbungen ohne Zahlung innerhalb der gesetzten Frist nehmen am Vergabeverfahren nicht teil.
Nur bei Banküberweisung ist gewährleistet, dass der Kostenvorschuss (Bearbeitungsgebühr) bei der Stadt Augsburg eingeht. Schecks oder Bargeld können nicht angenommen werden.
Fragebogen, Vergabeverfahren, Bewertungskriterien
Fragebogen
Ergänzend zu den gemäß der Ausschreibung geforderten Unterlagen und Angaben können Sie zusätzlich einen Fragebogen online ausfüllen. Die dort von Ihnen formulierten Angaben dienen, ergänzend zu Ihren Bewerbungsunterlagen, insbesondere zur Herausstellung der Besonderheiten Ihres Betriebes in den abgefragten Bewertungskriterien.
Der Fragebogen ist nicht zwingend erforderlich.
Ihr online ausgefüllter Fragebogen wird elektronisch beim Marktamt eingereicht.
Vergabeverfahren
Zur Gewährleistung einer möglichst objektiven Auswahl der Beschicker zu den Augsburger Plärrerveranstaltungen und zur transparenten Darstellung der Zulassungs- oder Absageentscheidungen durch die Verwaltung werden aufgrund der eingegangenen Unterlagen und Angaben, wie in der Ausschreibung gefordert, evtl. ergänzt um Angaben im Fragebogen, Bewertungen im Vergabeverfahren vorgenommen.
Bewertungskriterien
Die gemäß der Ausschreibung benötigten Unterlagen und Angaben, sowie die im Fragebogen formulierten Zusatzangaben stellen die Kriterien dar, die im Rahmen einer Bepunktung zum Zulassungsergebnis führen.
Im einzelnen handelt es sich um folgende Bewertungskriterien
Plärrer 2024
- Frühjahrsplärrer: 31.März bis 14.April
- Herbstplärrer: 23. August bis 8.September