Volksfeste

Adresse & Kontakte

Telefon0821 324-3904
Fax0821 324-3902
E-Mailmarktamt.stadt@augsburg.de
Herr Bader
Stadtmarkt, Marktmittelbau, I. Stock, Zimmer 111

Öffnungszeiten


Beschreibung

Organisation und Durchführung von Volksfesten. Hierzu gehört insbesondere der Augsburger "Plärrer", Schwabens größtes Volksfest. Aber auch das Gögginger Frühlingsfest sowie die Lechhauser Kirchweih sind Teil der jährlich wiederkehrenden Veranstaltungen.

Unterlagen

Die benötigten Unterlagen und Angaben zu Ihrer Bewerbung für den Augsburger Plärrer können Sie beim Amt für Verbraucherschutz und Marktwesen in Erfahrung bringen. Ende der Bewerbungsfrist für beide Veranstaltungen (Frühjahrs- und Herbstplärrer) ist der 15.10. des Vorjahres.

Für die anderen genannten Veranstaltungen gelten folgende Termine (Bewerbungsschluss):
05.01. für das Gögginger Frühlingsfest
01.08. für die Lechhauser Kirchweih

Die jeweils genannte Frist ist eine Ausschlussfrist. Verspätet eingegangene Bewerbungen werden nicht in das Vergabeverfahren aufgenommen.

Ihre Bewerbungen senden Sie bitte an die oben genannte Postanschrift.

Rechtliche Voraussetzung für die Zulassung zu unseren Volksfesten ist eine gültige Reisegewerbekarte im Sinne des § 55 Gewerbeordnung. Diese legen Sie bitte als Kopie den Bewerbungsunterlagen bei.

Ein Bescheid über die Zulassungsentscheidung erfolgt nach Abschluss des Vergabeverfahrens innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist. Die Entscheidungsfrist kann aus wichtigem Grund verlängert werden.

Kosten

Erfolgt eine Zulassung zur Lechhauser Kirchweih oder zum Gögginger Frühlingsfest entstehen zusätzlich zu den Platzgeldern Verwaltungskosten in Höhe von 30,-- €.

Bei einer Zulassung zum Frühjahrs- bzw. Herbstplärrer werden Verwaltungskosten in Höhe von 60,-- € in Rechnung gestellt. Zusätzlich werden bei einer Bewerbung für den Frühjahrs- und Herbstplärrer jeweils 30,-- € Bearbeitungsgebühr fällig. Im Falle einer Zulassung wird diese auf die Verwaltungskosten angerechnet.
Die Gebühren können Sie der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Märkte in der Stadt Augsburg (Marktgebührensatzung) in der jeweils gültigen Fassung entnehmen.

Weitere Infos/Links

Mehr zu den Volksfesten in Augsburg erfahren Sie hier.

Besuchen Sie auch die Internetseite
http://plaerrer-volksfest.de
des Schwäbischen Schaustellerverbandes e.V.
Der Verband ist für die Aktualität und den Inhalt der Veröffentlichung eigenverantwortlich.